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Aussprache 2009/06/14 Gesetz zur Regelung der Bezirksvertretung in Abwesenheit eines Vertreters

Verfasst: So 14. Jun 2009, 14:29
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Herr Imperialkanzler Cullen stellte folgenden Gesetzantrag, zu welchem ich die Aussprache eröffne.

Gesetz zur Regelung der Bezirksvertretung in Abwesenheit eines Vertreters

§1 Dieses Gesetz soll die Vertretung der Bezirke regeln, in Zeiten , in denen kein offiziell gewählter Vertreter vorhanden ist.

§2 Liegt kein gewählter Vertreter vor so wird das Amt kommissarisch von demjenigen übernommen der,

(1) Am längsten in diesem Bezirk lebt.
(2) Wurzeln in der Region hat, sprich dem Adel angehört.
(3) Schon einmal Vertreter der Region war.

§3 Sollte in einer Region mehrere Punkte aus §2 vorhanden sein, so hat §2 (3) Priorität und danach §2 (1).

§4 Sollte die Imperialversammlung Einwände gegen den Kandidaten haben, der sich aus §§ 2-3 ergibt, so kann sie in einer Aussprache einen anderen Kandidaten ernennen.

§5

(1) Da der Vertreter nur kommissarisch ist, kann jederzeit neu gewählt werden, sollte sich ein freiwilliger Kandidat finden.

(2)Sollte der kommissarische Vertreter sich entschließen das Amt vollständig zu übernehmen, muss er in einer Wahl bestätigt werden.

§6

Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ergänzt das Imperialgesetz über die Kommunen (IKommG)

Ich beantrage den Imperialkanzler Cullen zu erst zu hören. Herr Imperialkanzler Cullen, Sie haben das Wort.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 14:44
von Robert Cullen
Danke Herr Graf von Falkenstein, das ging ja fix.

Nun, wir haben momentan einig Bewohner in Mixoxa, nur um es mal als Beispiel zu nennen, aber niemanden der sich dafür verantwortlich fühlt. Wenn das Land stärker aus sich wachsen soll, muss es bei der Wurzel angepackt werden und das ist nun mal in den Provinzen.

Vieleicht erinnern sich dann einige Menschen mal daran, dass die Politik nicht nur im "großen Kino" stattfindet.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 15:14
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Warum so wortkarg? Sie haben immer noch nicht den Sinn des Gesetzes zum Ganzen erläutert.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 15:16
von Robert Cullen
Der Sinn ist es, dass die Posten eine Besetzung bekommen, wenn Leute schon in dieser Gegend wohnen.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 16:03
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Und was ist wenn die Leute nicht wollen?

Verfasst: So 14. Jun 2009, 16:06
von Robert Cullen
Das ist doch das Problem, niemand will. Durch das Gesetz muss einer.
Schöner wäre es natürlich, wenn die Leute von alleine Verantwortung übernehmen würden.

Gerade Sie, der doch für Traditionsbewusstsein steht, sollten das Gesetz begrüßen.

Man sollte höchstens den kommissarischen Vertreter von einer Erstellung einer Informationsquelle (*so* HP *so* ) befreien.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 16:10
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Bisher ist es traditionell, dass die Imperialregierung die Verwaltung übernimmt.

Im übrigen sollten Sie die Formatierung und die Formulierungen in diesem Gesetzentwurf überarbeiten.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 16:17
von Robert Cullen
Aber die ist ja nicht vor Ort und für die Bürger schwer erreichbar.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 16:26
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Dann führen Sie doch das Amt des Imperialbezirksstatthalters bzw. des Imperialstadtstatthalters ein.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 16:27
von Robert Cullen
Könnten Sie das genauer ausführen? Ich möchte sicher gehen, das wir darunter das gleiche Verstehen.