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[Aussprache] Zurückweisung Einspruch UR Gesetz zur Beseitigung von Unklarheiten in Artikel 26 der UV

Verfasst: Di 9. Jun 2009, 20:45
von Joeli Veitayaki
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erhielt ich diesen Brief aus dem Unionsrat:
Original von Fabian Montary
  • Bild

    Manuri, den 9. Juni 2008

    Sehr geehrter Herr Präsident,

    ich möchte Ihnen mitteilen, dass das Gesetz zur Beseitigung von Unklarheiten in Artikel 26 der Unionsverfassung im Unionsrat gescheitert ist (Az. UR-2009/43).

    Mit freundlichen Grüßen,
    Bild
    Doz. Dr. Dr. Fabian Montary
Der Unionsrat war erneut unfähig, zu diesem Gesetzentwurf ausreichende Mitglieder zur Wahlurne zu bringen.

Ist eine erneute Aussprache gewünscht, oder sollen wir sofort zur Abstimmung (Zurückweisung der Ablehnung) schreiten?

Verfasst: Di 9. Jun 2009, 20:52
von Fabian Montary
Bei einem Zustimmungsgesetz gibt es keinen Einspruch, somit können Sie auch keinen Einspruch zurückweisen.

Verfasst: Di 9. Jun 2009, 21:58
von pjotr
Die sind doch alle meschugge..

Verfasst: Di 9. Jun 2009, 22:49
von Fabian Montary
Und Sie vor allen anderen, Herr Jerkov, der mit ketzerischen Pressemitteilungen die Pferde scheu macht.

Verfasst: Di 9. Jun 2009, 23:29
von pjotr
Heiliger Montary, ich habe gegen euch gesündigt, ich schwöre meiner Häresie ab :rolleyes:

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 08:53
von Joeli Veitayaki
Eigentlich könnte das gar kein Zustimmungsgesetz sein, denn Zustimmungsgesetze sind doch normalerweise Gesetze, die die Rechte der Länder in besonderer Weise berühren. Und im Grunde berührt das nur das Unionsparlament, sprich die Frist zu den Neuwahlen.

Meiner Ansicht nach müsste das Ganze nicht einmal als verfassungsänderndes Gesetz gelten. Ich habe vergeblich versucht, hier irgendwelche Unterlagen darüber zu finden.

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 09:29
von Vanessa Garland
Das Gesetz ergänzt den Wortlaut der Verfassung, wenn auch nur um ein vom Autor derselben offensichtlich aus Flüchtigkeit ausgelassenes Wort. Dennoch ist es damit ein verfassungänderndes Gesetz nach Artikel 52 Absatz 1 der Unionsverfassung, und bedarf als solches der Zustimmung einer Mehrheit von jeweils zwei Dritteln der Mitglieder des Unionsparlamentes, und der Stimmen des Unionsrates.

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 09:36
von Joeli Veitayaki
Frau Garland, ich nehme nicht an, dass sie derzeit noch kein offizielles Mitglied des Unionsrates sind. Da sie auch kein Mitglied des Unionsparlamentes sind, haben sie hier keinerlei Rederecht. Bitte verlassen sie unverzüglich den Plenarsaal in Richtung Zuschauertribüne, sonst lasse ich sie durch die Parlamentsdiener entfernen.

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 09:47
von Vanessa Garland
Herr Präsident, ich habe offen gesagt keine Lust, Ihnen hier jetzt alle relevanten Vorschriften und Tatsachen - die Regelung der Vertretung der Westlichen Inseln im Unionsrat durch den Inselpräsidenten, meine Wahl zur Inselpräsidentin und Eidesleistung als solche, meine Anmeldung als Vertreterin der Westlichen Inseln im Unionsrat - zusammenzutragen.

Da ich weiß, worauf Sie offenbar hinauswollen, lassen Sie sich sagen: weder die Unionsverfassung, noch die Geschäftsordnung des Unionsrates machen die Befugnis eines bestellten Vertreters eines Landes im Unionsrat von der Bestätigung durch irgendeine Instanz abhängig!

Das können wir gerne auch vor dem Obersten Unionsgericht klären, und sollten Ihre Gorillas es wagen mich anzufassen, auch vor dem Strafgericht. Es liegt an Ihnen, Herr Präsident...

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 09:57
von Joeli Veitayaki
Sie sind noch nicht als Mitglied des Unionsrates bestätigt, also halten sie sich gefälligst an die Ordnung.