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Aussprache 2009/49 Gesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte (Unionsparlament)

Verfasst: Di 9. Jun 2009, 20:03
von Fabian Montary
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Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:

Gesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte

§1 Die Demokratische Union gewährt

a. Persönlichkeiten, die sich um die Union hervorragend verdient gemacht haben.
b. Unionskanzlern und ehemaligen Unionskanzlern
c. Unionspräsidenten und ehemaligen Unionspräsidenten

ein Staatsbegräbnis. Der Unionspräsident entscheidet zusammen mit dem Präsidenten des Unionsparlaments und dem Präsidenten des Unionsrats darüber, welche Personen von a.) erfasst werden.

§2 Neben oder anstelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.

§3 Anordnungen nach §1 und §2 trifft der Unionspräsident innerhalb von 4 Tagen nach Sterbedatum des Betroffenen in Absprache mit den Hinterbliebenen.

§4 Die Durchführung von Staatsbegräbnissen und Staatsakten obliegt dem Unionsinnenminister. Wenn dieser nicht vorhanden ist, dem Unionskanzler.

§5 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz ist ein Einspruchsgesetz, die Einspruchsfrist endet am 23. Juni 2009.

Verfasst: Di 9. Jun 2009, 20:04
von Robert Cullen
Ich denke,Imperia wird keinen Einsprch leisten.

Verfasst: Di 9. Jun 2009, 20:09
von Fabian Montary
Das ist ein handwerklich schlechtes Gesetz. Roldem wird sich hier enthalten, da es nicht in die Freiheiten der Menschen einmischt und es sich nur um Unionsbelange handelt.

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 00:04
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Der Freistaat Freistein unterstützt dieses Gesetz.

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 14:56
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Salbor teilt die Bedenken des Abgeordneten aus Roldem und wuerde es begruessen, wenn dieses Gesetz veredelt wird. Abgesehen davon muesste dieses Gesetz um eine Verordnung ohnehin erweitert werden? Wie ein solcher Staatsakt abzuhalten wird, wird nicht erklaert und ich vermisse ebenso den Verweis, dass naeheres durch eine Verordnung vom Innenministerium geregelt werden soll. Demzufolge wird das Land Salbor aller hoechstens eine Enthaltung geben koennen.

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 16:08
von Robert Cullen
Es klingt doch sehr logisch... wobei, es wirklich nicht schlecht wäre, zu regeln, wie so einer dann ablaufen soll. Das fehlt wirklich noch.

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 16:14
von Fabian Montary
Herr von Blomkohl, ich möchte Sie bitten, sich im Rederechtthread noch für den Unionsrat anzumelden. Vielen Dank.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 13:15
von Robert Cullen
Sollte es bis heute Abend keinen Gesprächsbedarf mehr geben, leite ich die Abstimmung ein.