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Rechenschaftsberichte

Verfasst: Mo 8. Jun 2009, 12:41
von Michael Schneider
Zusammenstellung Rechenschaftsberichte der aktuellen Regierung:
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Rechenschaftsbericht des Unionsministerium für Wirtschaft für den Zeitraum Februar bis Mai 2009

I.Einleitung
Die Verfassung der Demokratischen Union verteilt die staatlichen Kompenzen auf die Union und auf die Unionsländer. Dabei spricht Artikel 46 Unionsverfassung grundsätzlich den Ländern die Zuständigkeit zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu. Die Union hat nur auf jenen Feldern Handlungs- und Gestaltngsspielraum, die ihr von der Unionsverfassung zuegwiesen werden. Insofern ist das Unionsministerium für Wirtschaft für solche Aufgaben zuständig, für die die Unionsverfassung die Unionsebene zum Handeln berechtigt bzw. verpflichtet.
Gemäß Artikel 47 III Unionsverfassung, fallen unter anderem das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems in den Kompetenzbereich der Unionsebene. Diese Kompetenzen werden durch das Unionsministerium für Wirtschaft wahrgenommen.
Das Unionsministerium für Wirtschaft ist teil der Unionsregierung, bestehend aus dem Unionskanzler und den Unionsministern (Artikel 40 I Unionsverfassung), und somit Teil der Exekutive. Es ist daher dem Unionspräsidenten und der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig ( Artikel 39 I Unionsverfassung). Dieser Pflicht wird mit Vorlage dieses Rechenschaftsberichtes Rechnung getragen.

II. Einführung der WiSim
Die Tätigkeit des Unionsministerium für Wirtschaft konzentrierte sich in der zu Ende gehenden Legislaturperiode auf die Einführung der WiSim. Für den Start war der 1. Mai 2009 vorgesehen; dieser Termin ließ sich nicht halten.
Als Hürde erwies sich zunächst, dass die Personen ausfindig gemacht werden mussten, die über die notwendigen die Daten verfügten, die in das System eingepflegt werden müssen, um die WiSim zum Laufen zu bringen und die Teilnahme an der internationalen WiSim zu ermöglichen.
Nach längerer Recherche kam, nach dem die Unionsbank in die Bemühungen miteinbezogen worden ist, die Antwort aus der VETO. Diese stellte zwei Tabellen zur Verfügung.
Die Frage, die sich den technisch Zuständigen jetzt stellt ist, wo diese Daten jetzt eingepflegt werden müssen. Die Recherche läuft zwar, doch ist mit der Einführung vor der 28. Legislaturperiode des Unionsparlament nicht zu rechnen.

III. Kriegswaffenkontrolle
Das offensive Auftreten von Waffenproduzenten in der Demokratischen Union zwingt die Unionsregierung zum Handeln. Da die Produktion, die Lagerung, der Transport sowie der nationale und internationale Handel mit Kriegswaffen die nationale Sicherheit der Demokratischen Union und ihre außenpolitischen Interessen insgesamt berührt, hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt, den bereits einmal in den Gesetzgebungsprozess eingebrachten Entwurf für ein Kriegswaffenkontrollgesetz wieder einzubringen.

IV. Kommissarische Verwaltung des Finanzressorts
Nach dem Ausscheiden von Frau Madonna Ritchie-Ashcraft aus dem Amt der Unionsministerin der Finanzen und ihrem Wechsel in das Amt des Unionsbankpräsidentin, übernahme der Unionsminister für Wirtschaft, Helmut Hennrich, das Finanzressort.
Innerhalb kürzester Zeit gelang es dem Unionsministerium für Wirtschaft zwei Haushalte (jeweils für Februar und März 2009) und einen Doppelhaushalt (April/Mai 2009) zu erstellen und dem Unionsparlament zur Debatte und Beschlussfassung vorzulegen.

Manuri, den 15.05.2009

Helmut Hennrich
Unionsminister für Wirtschaft
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Bericht des ehemaligen Unionsministers für Umwelt-, Tier-, Verbraucherschutz, Soziales, Bildung und Kultur – Rex Marker – für die Amtszeit vom 26.02.2009 bis 08.05.2009

Sehr geehrter Herr Unionspräsident, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Union, werte Interessierte Leser,

im Folgenden lege ich Rechenschaft über meine Arbeit als Unionsminister für Umwelt-, Tier-, Verbraucherschutz, Soziales, Bildung und Kultur für die Amtszeit vom 26.02.2009 bis 08.05.2009 gemäß Artikel Artikel 39 (1) der Unionsverfassung ab.

Im Bereich Soziales sollte eine Beobachtungsphase auf dem Programm stehen. In dieser sollten volkswirtschaftliche Eckdaten in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium gesammelt werden, um die Eckdaten für eine allgemeine steuerfinanzierte Krankenversicherung zu prüfen. Aufgrund fehlender Erhebungsinstrumente (simoff: noch nicht gestartete WiSim) konnte dieses Ziel nicht realisiert werden.

Im Bereich Kultur sollte eine Ausschreibung zur Einstellung eines Kulturbeauftragten führen, welcher kulturelle Projekte in Zusammenarbeit von Union und Ländern auf den Weg bringen sollte. Da es auf diese Ausschreibung, welche nach erster Veröffentlichung später aktualisiert wurde, keine Bewerber gab, konnte dieses Ziel nicht umgesetzt werden.

Das Ziel des Bereiches Bildung, die Durchführung eines Bildungsgipfels, wurde umgesetzt. Das gewünschte Ergebnis des Bildungsgipfels war es, mit der Union als Moderator und Vermittler, gemeinsame Standards in der Schul- und Hochschulpolitik zu definieren. Die Diskussion verlief sehr schleppend. Durch meine Entlassung musste der Gipfel zudem abgebrochen werden. Als Fazit kann man aber festhalten dass zumindest das Thema Bildung nach langer Abstinenz wieder prominent in die politische Diskussion getragen wurde.

Der letzte Bereich den meine Arbeit abdeckte war die Verbraucher- und Umweltschutzpolitik. Dabei wurden konkret 2 Gesetzesvorhaben umgesetzt. Das erste war das Gesetz zur Nutzung von Kernenergie. Damit wurde ein Paradigmenwechsel versucht zu erreichen, um Kernenergie aus den Energieplanungen der Demokratischen Union zu verbannen. Das zweite war ein Gesetz über das Verbot von Glühlampen geringer Energieeffizienzklasse. Damit soll dem Klimawandel Rechnung getragen werden und ein Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs in der Union geschaffen werden. Beide Gesetze stehen kurz vor der Abstimmung im Unionsparlament.

Ich habe meine Arbeit als Unionsminister stets nach besten Wissen und Gewissen erfüllt.

Rex Marker
Ehemaliger Unionsminister für Umwelt-, Tier-, Verbraucherschutz, Soziales, Bildung und Kultur
Weitere Berichte wurden mir bzw. dem Unionspräsidialamt nicht zur Kenntnis vorgelegt. Daraus mag jeder selbst seine Erkenntnisse ziehen.

Verfasst: Mo 8. Jun 2009, 12:51
von pjotr
Sie wollen aber nicht ernsthaft eine Klage verlieren, in der wir feststellen müssen, dass auch ein Tätigkeitsbericht, der von dem Minister selbst veröffentlicht wurde als zugestellt gilt, oder?

Verfasst: Mo 8. Jun 2009, 12:51
von Pierre Lemarchal
Eine Klage dürfte sehr interessant sein.

Verfasst: Mo 8. Jun 2009, 13:34
von Helen Bont
Original von pjotr
Sie wollen aber nicht ernsthaft eine Klage verlieren, in der wir feststellen müssen, dass auch ein Tätigkeitsbericht, der von dem Minister selbst veröffentlicht wurde als zugestellt gilt, oder?
So ein Humbug.

Verfasst: Mo 8. Jun 2009, 13:51
von SRM
Original von pjotr
Sie wollen aber nicht ernsthaft eine Klage verlieren, in der wir feststellen müssen, dass auch ein Tätigkeitsbericht, der von dem Minister selbst veröffentlicht wurde als zugestellt gilt, oder?
Eine Zustellung über Medien gilt nicht als persönliche Zustellung, da können Sie einen drauf lassen...

Verfasst: Mo 8. Jun 2009, 14:11
von pjotr
Original von SRM

Eine Zustellung über Medien gilt nicht als persönliche Zustellung, da können Sie einen drauf lassen...
Und egal mit wie vielen Körpergasen Sie die Union betören steht auch nirgendwo etwas von einer persönliche Zustellung, Sie Genie.

Verfasst: Mo 8. Jun 2009, 14:16
von SRM
Original von pjotr

Und egal mit wie vielen Körpergasen Sie die Union betören steht auch nirgendwo etwas von einer persönliche Zustellung, Sie Genie.
Sowas schimpft sich Justizminister...
Artikel 39 - Amtsaufsicht über die Unionsregierung
(1) Der Unionspräsident fordert alle ehemaligen und amtierenden Unionsminister einer Wahlperiode öffentlich dazu auf, schriftliche Berichte über Amtsführung und Tätigkeiten als Mitglieder der Unionsregierung während der Wahlperiode zu verfassen. Diese Berichte sind bis vierzehn Tage vor Ablauf der Wahlperiode beim Unionspräsidenten einzureichen und von diesem unverändert und unkommentiert für alle Bürger frei zugänglich zu veröffentlichen.

Verfasst: Mo 8. Jun 2009, 14:18
von Palin Waylan-Majere
Nun, wie man aus der Unionsverfassung unschwer erkennen kann, veröffentlich der werte Herr nicht alle Berichte.

Verfasst: Mo 8. Jun 2009, 14:18
von SRM
Original von Palin Waylan-Majere
Nun, wie man aus der Unionsverfassung unschwer erkennen kann, veröffentlich der werte Herr nicht alle Berichte.
Wurden die fehlenden Berichte bei ihm eingereicht? Nein.

Verfasst: Mo 8. Jun 2009, 14:20
von pjotr
Original von SRM
Sowas schimpft sich Justizminister...
Artikel 39 - Amtsaufsicht über die Unionsregierung
(1) Der Unionspräsident fordert alle ehemaligen und amtierenden Unionsminister einer Wahlperiode öffentlich dazu auf, schriftliche Berichte über Amtsführung und Tätigkeiten als Mitglieder der Unionsregierung während der Wahlperiode zu verfassen. Diese Berichte sind bis vierzehn Tage vor Ablauf der Wahlperiode beim Unionspräsidenten einzureichen und von diesem unverändert und unkommentiert für alle Bürger frei zugänglich zu veröffentlichen.
Ich empfehle den Besuch einer Grundschule. Wo steht da was von persönlicher Überbringung?