Anzeige gegen Harold Vahlberg und Hans-Adam Renatus Schenk Pfeiffer (§79 StGB)
Verfasst: Mo 8. Jun 2009, 00:41
Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Harold Vahlberg und Hans-Adam Renatus Schenk Pfeiffer wegen Amtsanmaßung.
Wahlberg scheint Bürger der Demokratischen Union zu sein, deswegen kann das StGB uneingeschränkt auf ihn anwendbar zu sein.
Pfeiffer ist Bürger der Demokratischen Union und war bis zum 11. Mai 2009 Unionsbankpräsident.
Am 26. März diesen Jahres ernannte der Beklagte Pfeiffer den Beklagten Wahlberg zum "Prokuristen" der Unionsbank bei der VETO, und als solchen für alle dortigen Belange zuständig. (Bekanntmachung der Unionsbank)
Wahlberg selbst meldete sich am gleichen Tag bei der VETO als Delegierter der Demokratischen Union. (http://forum.albernia.org/thread.php?threadid=2599)
Laut §3 II Unionsbankgesetz ist alleinig der Unionsbankpräsident für die Vertretung der Unionsbank beim "WiSim-Rat" (dieser ist zu identifizieren als die VETO) zuständig. Zu seiner Vertretung kann nach o.g. § lediglich die Unionsregierung eintreten.
Damit haben sich beide der Amtsanmaßung gem. §79 StGB strafbar gemacht.
Herr Wahlenberg, indem er die Delegation der Unionsbank bei der VETO stellvertreten wahrgenommen hat, und sich damit als Mitglied der Unionsregierung ausgegeben hat.
Herr Pfeiffer dadurch, dass er einen Vertreter ernannt hat, wo ihn nur die Unionregierung vertreten kann. Er hat sich damit also das Amt des Unionspräsidenten angemaßt, der alleinig Mitglieder der Unionsregierung ernennen darf.
Das sind also zwei besonders schwere Fälle!
Wahlberg scheint Bürger der Demokratischen Union zu sein, deswegen kann das StGB uneingeschränkt auf ihn anwendbar zu sein.
Pfeiffer ist Bürger der Demokratischen Union und war bis zum 11. Mai 2009 Unionsbankpräsident.
Am 26. März diesen Jahres ernannte der Beklagte Pfeiffer den Beklagten Wahlberg zum "Prokuristen" der Unionsbank bei der VETO, und als solchen für alle dortigen Belange zuständig. (Bekanntmachung der Unionsbank)
Wahlberg selbst meldete sich am gleichen Tag bei der VETO als Delegierter der Demokratischen Union. (http://forum.albernia.org/thread.php?threadid=2599)
Laut §3 II Unionsbankgesetz ist alleinig der Unionsbankpräsident für die Vertretung der Unionsbank beim "WiSim-Rat" (dieser ist zu identifizieren als die VETO) zuständig. Zu seiner Vertretung kann nach o.g. § lediglich die Unionsregierung eintreten.
Damit haben sich beide der Amtsanmaßung gem. §79 StGB strafbar gemacht.
Herr Wahlenberg, indem er die Delegation der Unionsbank bei der VETO stellvertreten wahrgenommen hat, und sich damit als Mitglied der Unionsregierung ausgegeben hat.
Herr Pfeiffer dadurch, dass er einen Vertreter ernannt hat, wo ihn nur die Unionregierung vertreten kann. Er hat sich damit also das Amt des Unionspräsidenten angemaßt, der alleinig Mitglieder der Unionsregierung ernennen darf.
Das sind also zwei besonders schwere Fälle!
