[Abstimmung] Vertretungsgesetz über das Verbot von Glühlampen geringer Energieeffizienzklasse
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 17:34

Manuri, 04. Juni 2009
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
zur Abstimmung steht das Vertretungsgesetz über das Verbot von Glühlampen geringer Energieeffizienzklasse
Stimmen Sie diesem Gesetz zu?Vertretungsgesetz über das Verbot von Glühlampen geringer Energieeffizienzklasse
§1 – Zweck
Zweck dieses Gesetzes ist das Verbot von Leuchtelementen niedriger Energieeffizienzklassen.
§2 – Energieeffizienzklassen
(1) Leuchtelemente sind in Energieeffizienzklassen einzustufen.
(2) Die Einstuftung erfolgt nach dem Wert des Energieeffizienzindex Ei. Dieser errechnet sich aus dem Quotienten der Leistungsaufnahme P in Watt und der Referenzleistung Pr. Letztere errechnet sich aus dem Produkt des Lichtstrom der Lampe in Lumen (lm) mit 0,2.
(3) Es werden folgende Energieeffizienzklassen festgelegt:
§3 – Verbote
- Energieeffizienzklasse A: 45% kleiner/gleich EI
- Energieeffizienzklasse B: 45% kleiner/gleich EI < 60%
- Energieeffizienzklasse C: 60% kleiner/gleich EI < 80%
- Energieeffizienzklasse D: 80% kleiner/gleich EI < 95%
- Energieeffizienzklasse E: 95% kleiner/gleich EI < 110%
- Energieeffizienzklasse F: 110% kleiner/gleich EI < 130%
- Energieeffizienzklasse G: EI größer als 130%
(1) Es ist untersagt,
zu vertreiben, zu importieren, herzustellen oder zu verwenden.
- Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse G ab 01.12.2009;
- Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse F ab 01.02.2010;
- Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse E ab 01.04.2010;
- Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse D ab 01.06.2010;
- Leuchtelemente mit mattiertem Glas, die nicht die Energieeffizienzklasse A besitzen, ab 01.12.2009;
(2)Verstöße gegen die Bestimmungen des Absatzes 1 werden mit einem Bußgeld bis 500 Bramer bestraft. Ausgenommen sind spezielle Glühlampen zur Verwendung in Backöfen und Kühlschränken sowie Reflektorlampen.
§4 - Beleuchtung in öffentlichen Einrichtungen
In öffentliche Einrichtungen sind betroffene Leuchtelemente durch Kompaktleuchtstofflampen oder Halogenlampen mit der Energieeffizienzklasse A, B oder C zu ersetzen.
§5 - Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz ist Vertretungsgesetz gem. Art. 47a der Unionsverfassung.
(2) Dieses Gesetz tritt 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bitte stimmen Sie mit "Ja" oder "Nein".
Aktive Stimmenthaltung ist zulässig.
Die Abstimmung dauert 96 Stunden (08. Juni 2009, 17:30 Uhr), spätere Stimmabgaben werden nicht mehr berücksichtigt.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

gez. Joeli Veitayaki
Parlamentspräsident