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Aussprache 2009/44 gemeinsames Verwaltungsverfahrensgesetz (Roldem)
Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 12:32
von Fabian Montary
Der Vertreter der Republik Roldem beantragte gemäß § 2 IV GOUR eine Aussprache zu einem gemeinsamen Verwaltungsverfahrensgesetz. Dem Antrag wird stattgegeben.
Der Antragsteller hat das Wort, anschließend ist die Aussprache eröffnet. Diese dauert gemäß § 7 I GOUR mindestens fünf Tage.
Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 12:38
von Fabian Montary
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Verwaltungsverfahren in der Union und den Ländern basiert derzeit lediglich auf Gewohnheitsrecht. Ich denke, dem sollten wir Einhalt gebieten, denn dies öffnet Willkür Tür und Tor. Da es im Verwaltungsverfahren, so bin ich überzeugt, kaum Interesse einer elementaren Abweichung zwischen den Ländern gibt, möchte ich deswegen vorschlagen, ein Vertretungsgesetz zum Verwaltungsverfahren zu erarbeiten. Zu dieser grundsätzlichen Idee möchte ich Sie zunächst befragen, was Ihre Meinung dazu ist.
Vielleicht äußert sich auch der Herr Justizminister in dieser Debatte für ein Unionsverwaltungsverfahrensgesetz.
Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 13:06
von Robert Cullen
Das ist ja ein Albtraum, ich bitte auch hier mir einen Moment zu geben,das Ding zu recherchieren.
Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 13:07
von Fabian Montary
Dasselbe wie in 2009/45. Ich entschuldige die Unannehmlichkeiten.
Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 13:08
von Robert Cullen
Kein Ding, kann ja mal passieren

Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 13:21
von Joeli Veitayaki
ist erstaunt und klatscht von der Zuhörertribüne verhalten Beifall für das Vorhaben
Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 13:31
von Robert Cullen
Inwieweit soll alles gleich geregelt werden. Ich bitte um ein Beispiel,da das Thema an sich sehr weitläufig ist.
Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 13:41
von Fabian Montary
Es soll geregelt werden, wie die Behörden mit Verwaltungsakten umgehen sollen, was überhaupt Verwaltungsakte sind; und wie man sich als Bürger gegen ein Verwaltungshandeln zur Wehr setzen kann. Das sind praktisch allgemeine Rahmenregelungen zu denen die staatlichen Einrichtungen handeln dürfen.
Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 13:45
von Robert Cullen
Da fängt es für mich schon an, was sind Verwaltungsakte? Das müsste klar definiert werden, denn das was mir bisher Verwaltungsmäßig auf den Tisch gekommen ist,waren Prüfungen der Einhaltung Imperianischer Gesetze und die der Union.
Das diese Dinge nicht lange auf sich warten lassen sollen, sondern schnell bearbeitet werden sollten versteht sich von selbst, aber vielleicht entgeht mir auch gerade die Fehlende Information.
An sich bin ich der Sache gegenüber aufgeschlossen.
Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 14:17
von Christopher Adomeit
Original von Robert Cullen
Da fängt es für mich schon an, was sind Verwaltungsakte? Das müsste klar definiert werden, denn das was mir bisher Verwaltungsmäßig auf den Tisch gekommen ist,waren Prüfungen der Einhaltung Imperianischer Gesetze und die der Union.
Ich glaube, das soll ja Sinn der Angelegenheit sein
Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben, das konsequent vorangetrieben werden sollte.