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Erstattung einer Anzeige gegen Vanessa H. Garland

Verfasst: So 31. Mai 2009, 21:53
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ich erstatte hiermit Anzeige gegen Frau Vanessa H. Garland, Westliche Inseln wegen Beleidigung und Verleumdung (§ 66 i.V.m. mit § 71 Abs. 1 i.V.m § 71a UStGB). Frau Garland bezeichnete mich im Rahmen der Debatte "Gewinner und Verlierer der Wahl" als rechtsextremen Seperatisten

Meines erachtens ist dies eine Beleidigung und Verleumdung zu meinem persönlichen Nachteil. Frau Garland nennt mich zwar nicht persönlich, aber aus einer anderen Äußerung in der Diskussion "Unionsparlamentswahl 05/09 - Die Debatte danach" in der die IRP als radikal und staatszersetzens tituliert wird und der seit Ende der Wahl angelaufenen Diffamierungkampagne ist klar wer gemeint ist.

Zur Begründung der Anzeige:
Frau Garland bezeichnet mich als "rechtsextremen Seperatisten" und weckt somit die Assoziation beim Leser, dass ich eine gewaltätige Szession eines Teiles der Demokratischen Union mit Waffengewalt vorhabe um eine faschistische oder faschistoide Diktatur zu errichten, in der die Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Weiterhin werde ich mit den Oktoberszessionisten auf eine Ebene gestellt und mir wird ein Gewaltäter- und Terrorismuspotenzial angehangen. Dies sind unwahre Behauptungen, ich bin gegen eine Szession irgendwelcher Teile der Demokratischen Union oder der Errichtung einer faschistoiden oder faschistischen Diktatur. Ich stehe für die Umformung der Republik Imperia in eine konstitutionellen Monarchie nach dem Vorbild Albernias durch demokratische Reformen.

Ich stelle hiermit Strafantrag und erbitte um Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens. Ich behalte mir den Antrag auf Nebenklägerschaft vor.

Beweismittel:
http://forum.dur2005.de/thread.php?post ... post142528
http://forum.dur2005.de/thread.php?post ... post142153

Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 13:11
von Robert Cullen
Kann man das nicht hier als weitere Beweislast einbringen? Anstatt eine neue Anzeige aufzugeben.

Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 13:25
von Gustav von Struve
Die Unionsanwaltschaft wird beide Anzeigen zusammenfassen

Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 15:10
von pjotr
Hielte ich für sehr problematisch.

Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 17:48
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ich protestiere formell dagegen, weil es sich hierbei um zwei unterschiedliche Straftatsbestände handelt.

Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 18:16
von pjotr
Das ist eigentlich wurscht. Aber es sind zwei verschiedene Tatkomplexe.

Verfasst: Mo 1. Jun 2009, 18:41
von Gustav von Struve
Sorry, war falscher Thread

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 01:09
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Wann wird diese Anzeige behandelt?

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 09:20
von Gustav von Struve
Wie sie wissen, wurde die Anklageschrift bereits bei Gericht eingereicht.

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 13:20
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Das hier ist die zweite Anzeige, Herr von Struve.