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Abstimmung 2009/41 Gesetz zur Beseitigung von Unklarheiten in Artikel 26 der UVerf (2009/38)

Verfasst: Mo 25. Mai 2009, 14:24
von Fabian Montary
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Sehr geehrte Mitglieder,

ich bitte Sie um Ihre Stimme zu folgendem Antrag:

Gesetz zur Beseitigung von Unklarheiten in Artikel 26 der Unionsverfassung

§1 Zweck, Grundlage
(1) Dieses Gesetz schließt eine vom Gesetzgeber ungewollte Textlücke der Unionsverfassung.
(2) Dieses Gesetz ändert die Unionsverfassung.

§2 Inhalt
Artikel 26 Abs. III der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst:
"(3) Die Neuwahlen beginnen frühestens hundertzwanzig, spätestens hundertdreissig Tage nach Beginn der Wahlperiode. Die Wahlperiode endet in jedem Fall mit dem Zusammentritt eines neuen Unionsparlaments."

§3 Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Sie haben die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung).
Die Abstimmung dauert 120 Stunden. Ich möchte die Vertreter der Länder darauf hinweisen, dass es sich hier um ein verfassungsänderndes Gesetz handelt. Der Unionsrat muss diesem demnach mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder zustimmen.

Verfasst: Mo 25. Mai 2009, 14:26
von Fabian Montary
Ja.

Verfasst: Mo 25. Mai 2009, 23:59
von Kintaro Bergmann
Da ich nun Vorerst Freigelassen wurde kann ich auch Persönlich hier erscheinen.

Ja

Verfasst: Di 26. Mai 2009, 14:59
von Robert Cullen
Ja

Verfasst: Di 26. Mai 2009, 15:17
von Montgomery Scott
Ja

Verfasst: Mi 27. Mai 2009, 10:09
von Michael Schneider
*so* Gesetz zur Möglichkeit des Unionspräsidenten zur Beteiligung (2009/38) => der Titel des Threads passt net *so*

Verfasst: Sa 30. Mai 2009, 19:17
von Fabian Montary
Ich schließe hiermit die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest. Vielen Dank für Ihre Stimmabgaben.

abgegebene Stimmen: 4
- davon gültig: 4
- davon entfielen auf die Stimmoptionen
- Ja: 4
- Nein: 0
- Enthaltung: 0

Eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder ist nicht zu Stande gekommen. Damit stimmt der Unionsrat diesem Gesetz nicht zu.