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ObUG 04/09 Organstreitverfahren Republik Roldem ./. ehem. Unionsminister des Innern

Verfasst: Mo 25. Mai 2009, 11:15
von William C. Ashcraft
Graf Tiuri von Korvald, Advokat

An das
Oberste Unionsgericht
Manuri, Katista
z. Hd. Prof. Dr. Dr. Ashcraft, Dr. Schrobi

Montary City, 13. Mai 2009

Organstreitklage

der Republik Roldem
vertreten durch Dr. Dr. Fabian Montary, Premierminister
Prozessbevollmächtiger: Graf Tiuri von Korvald, Advokat

./.

den ehemaligen Unionsminister des Innern, Herrn Bodo von Kurzschluss, MdUP

wegen Nicht-Beantwortung parlamentarischer Anfragen

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und beantrage
  • festzustellen, dass der Beklagte verfassungswidrig gehandelt hat, indem er die parlamentarische Anfrage des Unionsrates vom 05.04.2009 nicht beantwortet hat.
Begründung:

I.

Laut Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union hat der Unionsrat das Recht, von jedem Mitglied der Unionsregierung Stellungnahmen zu Anfragen des Unionsrates zu verlangen. Dies impliziert eine Pflicht zur Beantwortung der Anfrage durch die Unionsregierung, was gerichtlich durch die Urteile der Verfahren UVerWG 2008-01 und UVerWG 2008-02 für Abgeordnete des Unionsparlaments zutrifft und daher gemäß der sinngemäßen Gleichheit der Artikel 28 und 34 der Verfassung der Demokratischen Union auch für Mitglieder des Unionsrates zutrifft.

II.

Die Bestimmungen des Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union wird durch Absatz 1 Paragraph 6 der Geschäftsordnung des Unionsrates präzisiert: Demnach hat die Beantwortung einer Anfrage innerhalb von einer Woche nach Antragsstellung durch den zuständigen Unionsminister zu erfolgen. Die Geschäftsordnung eines obersten Unionsorgans kann gemäß Absatz 1 Artikel 58 der Verfassung der Demokratischen Union vor dem Unionsgericht ausgelegt werden, wie es z.B. bereits in den Verfahren UVerWG 2008-01 und ObUG 2008-04 geschehen ist.

III.

Der Kläger stellte am 05.04.2009 eine Anfrage an den Beklagten im Antrags-Thread des Unionsrates. Die Anfrage wurde noch am selben Tag unter dem Aktenzeichen "Anfrage 2009/23 an den Unionsminister des Innern (Roldem)" veröffentlicht, sodass eine Beantwortung gemäß Absatz 1 Paragraph 6 der Geschäftsordnung des Unionsrates bis spätestens 12.04.2009 hätte erfolgt sein müssen. Der Beklagte beantwortete die Anfrage bis zu seiner Entlassung aus seinem Amt als Unionsminister des Innern am 08.05.2009 nicht und verletzte dadurch das Recht des Klägers aus Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union.

IV.

Die Klage ist zulässig. Der Kläger ist Teil des Verfassungsorgans Unionsrat und der Beklagte ist Teil des Verfassungsorgans Unionsregierung. Somit sind die Bedingungen nach Absatz 2 Paragraph 11 des Unionsgerichtsgesetzes erfüllt. Da der Kläger sein Recht aus Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union verletzt sieht, ist auch die Bedingung des Absatzes 1 Paragraph 11 des Unionsgerichtsgesetzes erfüllt. Das Oberste Unionsgericht ist gemäß Absatz 4 Paragraph 7 des Unionsgerichtsgesetzes zuständig.

Beweise

Als Beweise wird das Unionsratsprotokoll unter dem Aktenzeichen Anfrage 2009/13 an den Unionsminister des Auswärtigen (Roldem) angeführt. Das Protokoll wurde am 13.05.2009 auch als Screenshots entnommen und kann bei Bedarf vorgelegt werden.

gez. von Korvald

Die Hauptverhandlung wird gemäß des nachfolgenden Eröffnungsbeschlusses des Obersten Unionsgerichts eröffnet.
Die Antragstellerin möge bitte etwaige Ergänzungen vortragen.
Das Gericht bittet des Weiteren um Anwesenheitsmeldung.

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DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -

Eröffnungsbeschluss
vom 25. Mai 2009

In dem Organstreitverfahren

der Republik Roldem
vertreten durch Dr. Dr. Fabian Montary, Premierminister
Prozessbevollmächtiger: Graf Tiuri von Korvald, Advokat
- Antragsteller -

gegen

den ehemaligen Unionsminister des Innern, Herrn Bodo von Kurzschluss, MdUP
- Antragsgegner -

wegen

Nicht-Beantwortung parlamentarischer Anfragen.

wird der Antrag vom 13. Mai 2009 (Geschäftsnummer ObUG 04/09) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Hauptverhandlung findet vor dem Obersten Unionsgericht statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft den Vorsitz führen. Unionsrichter Prof. Dr. Schrobi sowie Unionsrichterin Dr. Alexandra Hildebrand werden als Beisitzer am Verfahren teilnehmen.

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Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht

Verfasst: Di 26. Mai 2009, 13:54
von Tiuri
Herr Vorsitzender,

als Prozessbevollmächtigter der Klägerin melde ich mich anwesend. Die Klägerin hat vorerst keine weiteren Ergänzungen vorzubringen.

Verfasst: Mi 27. Mai 2009, 22:03
von William C. Ashcraft
Vielen Dank, dann warten wir auf Herrn von Kurzschluss.

Verfasst: Mi 3. Jun 2009, 21:50
von Tiuri
Herr Vorsitzender,

ich beantrage, ein Versäumnisurteil in Abwesenheit des Beklagten zu erlassen, da dieser zwar außerhalb des Gerichtes aktiv, aber scheinbar kein Interesse am Prozess hat.

Verfasst: Mi 3. Jun 2009, 21:55
von Bodo von Kurzschluss
[so]Wenn der Beklagte keine Mitteilung bekommt, dass er vor Gericht erscheinen soll, bzw. noch nicht mal weiß das er angeklagt wurde, ist das alles fürn Arsch.[/so]

Verfasst: Mi 3. Jun 2009, 23:16
von Tiuri
[so]Das wusste ich nicht. Ich würde dich dann bitten, dich hiermit als informiert zu betrachten und SimOn zu erscheinen, ich werde meinen Antrag dann selbstverständlich zurückziehen.[/so]

Verfasst: Mi 3. Jun 2009, 23:19
von Bodo von Kurzschluss
Bin da.

Verfasst: Mi 3. Jun 2009, 23:20
von Tiuri
Herr Vorsitzender,

aufgrund dessen, dass der Beklagte nun zum Verfahren erschienen ist, ziehe ich meinen Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils zurück.

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 09:07
von William C. Ashcraft
In Ordnung, gibt es von Ihrer Seite Ergänzungen? Ansonsten bitte ich Herrn von Kurzschluss um Erwiderung.

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 09:28
von Tiuri
Nein, die Klägerin hat keine Ergänzungen vorzubringen.