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ObUG 03/09 Organstreitverfahren Republik Roldem ./. ehem. Unionsministerin der Finanzen

Verfasst: Mo 25. Mai 2009, 11:13
von William C. Ashcraft
Graf Tiuri von Korvald, Advokat

An das
Oberste Unionsgericht
Manuri, Katista
z. Hd. Prof. Dr. Dr. Ashcraft, Dr. Schrobi

Montary City, 13. Mai 2009

Organstreitklage

der Republik Roldem
vertreten durch Dr. Dr. Fabian Montary, Premierminister
Prozessbevollmächtiger: Graf Tiuri von Korvald, Advokat

./.

die ehemalige Unionsministerin der Finanzen, Frau Madonna Ritchie-Ashcraft, MdUP

wegen Nicht-Beantwortung parlamentarischer Anfragen

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und beantrage
  • festzustellen, dass die Beklagte verfassungswidrig gehandelt hat, indem sie die parlamentarische Anfrage des Unionsrates vom 27.03.2009 nicht beantwortet hat.
  • festzustellen, dass die Beklagte verfassungswidrig gehandelt hat, indem sie die parlamentarische Anfrage des Unionsrates vom 31.03.2009 nicht beantwortet hat.
Begründung:

I.

Laut Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union hat der Unionsrat das Recht, von jedem Mitglied der Unionsregierung Stellungnahmen zu Anfragen des Unionsrates zu verlangen. Dies impliziert eine Pflicht zur Beantwortung der Anfrage durch die Unionsregierung, was gerichtlich durch die Urteile der Verfahren UVerWG 2008-01 und UVerWG 2008-02 für Abgeordnete des Unionsparlaments zutrifft und daher gemäß der sinngemäßen Gleichheit der Artikel 28 und 34 der Verfassung der Demokratischen Union auch für Mitglieder des Unionsrates zutrifft.

II.

Die Bestimmungen des Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union wird durch Absatz 1 Paragraph 6 der Geschäftsordnung des Unionsrates präzisiert: Demnach hat die Beantwortung einer Anfrage innerhalb von einer Woche nach Antragsstellung durch den zuständigen Unionsminister zu erfolgen. Die Geschäftsordnung eines obersten Unionsorgans kann gemäß Absatz 1 Artikel 58 der Verfassung der Demokratischen Union vor dem Unionsgericht ausgelegt werden, wie es z.B. bereits in den Verfahren UVerWG 2008-01 und ObUG 2008-04 geschehen ist.

III.

Am 26.03.2009 stellte der Premierminister der Republik Heroth Herr Montogmery Scott, MdUR, eine Anfrage an die Beklagte im Antrags-Thread des Unionsrates. Die Anfrage wurde am folgenden Tag, dem 27.03.2009, unter dem Aktenzeichen "Anfrage 2009/16 an die Unionsministerin der Finanzen (Heroth)" veröffentlicht, sodass eine Beantwortung gemäß Absatz 1 Paragraph 6 der Geschäftsordnung des Unionsrates bis spätestens 03.04.2009 hätte erfolgt sein müssen. Die Beklagte beantwortete die Anfrage bis zu ihrem Rückzug am 29.04.2009 nicht, sodass sie das Recht des Premierministers der Republik Heroth, Montgomery Scott, MdUR, aus Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union verletzte.

IV.

Am 29.03.2009 stellte der Kläger eine Anfrage an die Beklagte im Antrags-Thread des Unionsrates. Die Anfrage wurde daraufhin am 31.03.2009 unter dem Aktenzeichen "Anfrage 2009/19 an die Unionsministerin der Finanzen (Roldem)" veröffentlicht, sodass eine Beantwortung gemäß Absatz 1 Paragraph 6 der Geschäftsordnung des Unionsrates bis spätestens 07.04.2009 hätte erfolgt sein müssen. Die Beklagte beantwortete die Anfrage bis zu ihrer Entlassung aus ihrem Amt als Unionsministerin der Finanzen am 30.04.2009 nicht und verletzte dadurch das Recht des Klägers aus Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union.

V.

Die Klage ist zulässig. Der Kläger ist Teil des Verfassungsorgans Unionsrat und die Beklagte ist Teil des Verfassungsorgans Unionsregierung. Somit sind die Bedingungen nach Absatz 2 Paragraph 11 des Unionsgerichtsgesetzes erfüllt. Da der Kläger das Recht seines Organs aus Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union verletzt sieht, ist auch die Bedingung des Absatzes 1 Paragraph 11 des Unionsgerichtsgesetzes erfüllt. Das Oberste Unionsgericht ist gemäß Absatz 4 Paragraph 7 des Unionsgerichtsgesetzes zuständig.

Beweise

Als Beweise werden die Unionsratsprotokolle unter den Aktenzeichen Anfrage 2009/16 an die Unionsministerin der Finanzen (Heroth) und Anfrage 2009/19 an die Unionsministerin der Finanzen (Roldem) angeführt. Beide Protokolle wurden am 13.05.2009 auch als Screenshots entnommen und können bei Bedarf vorgelegt werden.

gez. von Korvald

Die Hauptverhandlung wird gemäß des nachfolgenden Eröffnungsbeschlusses des Obersten Unionsgerichts eröffnet.
Die Antragstellerin möge bitte etwaige Ergänzungen vortragen.
Das Gericht bittet des Weiteren um Anwesenheitsmeldung.

Bild

DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -

Eröffnungsbeschluss
vom 25. Mai 2009

In dem Organstreitverfahren

der Republik Roldem
vertreten durch Dr. Dr. Fabian Montary, Premierminister
Prozessbevollmächtiger: Graf Tiuri von Korvald, Advokat
- Antragsteller -

gegen

die ehemalige Unionsministerin der Finanzen, Frau Madonna Ritchie-Ashcraft, MdUP
- Antragsgegnerin -

wegen

Nicht-Beantwortung parlamentarischer Anfragen.

wird der Antrag vom 13. Mai 2009 (Geschäftsnummer ObUG 03/09) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Hauptverhandlung findet vor dem Obersten Unionsgericht statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft den Vorsitz führen. Unionsrichter Prof. Dr. Schrobi sowie Unionsrichterin Dr. Alexandra Hildebrand werden als Beisitzer am Verfahren teilnehmen.

Bild
Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht

Verfasst: Di 26. Mai 2009, 13:55
von Tiuri
Herr Vorsitzender,

als Prozessbevollmächtigter der Klägerin melde ich mich anwesend. Die Klägerin hat vorerst keine weiteren Ergänzungen vorzubringen.

Verfasst: Mi 27. Mai 2009, 22:02
von William C. Ashcraft
In Ordnung, dann warten wir auf meine Frau. ;)

Verfasst: Mi 27. Mai 2009, 22:08
von pjotr
*frägt sich, ob es nicht eigentlich ein Befangenheitsgrund ist, wenn man gegen seine eigene Frau Vorsitz führt*

Verfasst: Mi 3. Jun 2009, 21:53
von Tiuri
Herr Vorsitzender,

zu guter Letzt beantrage ich auch hier, dass Verfahren durch Versäumnisurteil zu beenden, da die Beklagte durch Abwesenheit vor Gerichte glänzt.

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 09:16
von William C. Ashcraft
Die Antragsgegnerin wurde durch das Gericht geladen.

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 17:49
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Ich melde mich anwesend, teile jedoch mit, dass ich nicht mehr Unionsministerin der Finanzen bin.

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 17:53
von Palin Waylan-Majere
Genau. Das ist mittlerweile Helmut Hennrich.

edit: Er ist natürlich Minister, keine Ministerin. ;)

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 18:36
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Ich bin auch kein Organ.

Verfasst: Fr 5. Jun 2009, 00:07
von pjotr
Ich darf hier übrigens feststellen, dass der Vorsitzende Richter gem. §4 III Ziffer 2 befangen ist, und beantrage eine Umbesetzung des Gerichtes.