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Strafanzeige gegen Pjotr Jerkov

Verfasst: So 24. Mai 2009, 17:10
von Anna Baumgartner
[doc]ANNA BAUMGARTNER

R E C H T S A N W Ä L T I N

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Sonnenalle 24 | Manuri | Freie Republik Katista

An Herrn
Obersten Unionsanwalt
Gustav von Struve, lic.iur.

Strafanzeige nach § 4 des Strafprozessgesetzes
gegen den Unionsminister der Justiz und der Verteidigung
Herrn Rechtsanwalt Prof. Pjotr Jerkov

Sehr geehrte Herr Oberster Unionsanwalt,

hiermit erstatte ich Strafanzeige

gegen
Herrn Unionsminister der Justiz und der Verteidigung
Rechtsanwalt Prof. Pjotr Jerkov

wegen
des Verdachts auf Straftaten im Zusammenhang mit der Festnahme des Senators der Freien Republik Katista Herrn Kintaro Bergmann vom 17.05.2009, insbesondere wegen Nötigung von Verfassungsorganen (§ 44 II StGB); Amtsanmassung (§ 79 StGB) und Freiheitsberaubung zum Schaden von Herrn Bergmann (§ 96 StGB).

I.

Am 17.05.2005 wurde Herrn Kintaro Bergmann aufgrundlage eines Festnahmebefehls, ausgestellt durch das Unionsministerium der Justiz, durch die Unionspolizei festgehalten und inhaftiert. Der gerichtliche Haftbefehl (§ 3 UHaftG) wurde erst am folge Tag durch Unionsrichter Schrobi erlassen. Da ein Festnahmebefehl kein rechtliches mittel darstellt, dass den Strafverfolgungsbehörden eingeräumt ist, stellt die Festnahme des Herrn Bergmann aufgrundlage eines solchen Befehls den Eingriff in das Rechtsgut der persönlichen Fortbewegungsfreiheit dar. Strafbar nach § 96 StGB.

II.

Da die Anordnung einer Festnahme, also Haft, nach Strafporzessgesetz und dem Gesetz über die Untersuchungshaft ausschließlich einem Unionsrichter und seiner vorherigen Prüfung vorbehalten ist, hat der Unionsminister als Teil der exikutiven massiv und nicht gerechtfertigt in die Rechtsstaatliche Ordnung eingegriffen. Durch die Ausstellung und den Vollzug eines Festnahmebefehls hat er eine Handlung ausgeübt, die ihm nur Kraft eines ihm nicht zustehendes öffentlichen Amtes (das Amt des Unionsrichters), zugestanden hätte. Strafbar nach § 79 StGB.

III.

Herr Bergmann ist Senator der Freien Republik Katista und damit stimmberechtigtes Mitglied im Unionsrat. Einem Verfassungsorgan der Demokratischen Union. Strafbedroht ist gem. § 44 II die Nötigung von Verfassungsorganen mittels Gewalt oder ihrer Drohung, sodass das betroffende Mitglied seine Befugnisse nicht mehr im bestimmten ausüben kann. Herr Bergmann war zumindest für den Tag der ungerechtfertigten Inhaftierung durch Gewalt gehindert worden an den Sitzungen und Abstimmungen des Unionsrats teilzunehmen.

Weitere Strafbedrohte Handlungen wurden nicht überprüft. Die Überprüfung solcher wird der Unionsanwaltschaft im Zuge des zu eröffnenden Ermittlungsverfahren überlassen.

Abschließend sei angemerkt, dass Rechtfertigungsgründe nicht ersichtlich sind und ein Verbotsirrtum angesichts der juristischen Vorbildung des Beschuldigten nicht in Frage kommt.

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Verfasst: So 24. Mai 2009, 17:19
von pjotr
Sie mich auch mal. Glauben Sie, die Polizei holt auch für jeden Betrunkenen, der in die Ausnüchterungszelle kommt einen Haftbefehl vom Unionsstrafgericht? :rolleyes:

Verfasst: So 24. Mai 2009, 17:25
von Anna Baumgartner
Original von pjotr
Sie mich auch mal. Glauben Sie, die Polizei holt auch für jeden Betrunkenen, der in die Ausnüchterungszelle kommt einen Haftbefehl vom Unionsstrafgericht? :rolleyes:
Herr Bergmann war, soweit ich informiert bin, nicht betrunken, weshalb ihre rhetorische Frage, auf welche Sie sich Ihre Antwort vermutlich selber schon gegeben haben, hier gar nicht zur Debatte steht.

Und schlußendlich eine persönliche Nachfrage zu Ihrer Äußerung eben sei mir dann auch noch gestattet, Herr Unionsminister. Was kann ich Sie mal?

Verfasst: So 24. Mai 2009, 17:27
von Fabian Montary
Original von pjotr
Sie mich auch mal. Glauben Sie, die Polizei holt auch für jeden Betrunkenen, der in die Ausnüchterungszelle kommt einen Haftbefehl vom Unionsstrafgericht? :rolleyes:
Können Sie die Polizei nicht erst einmal ihre Arbeit machen lassen? :rolleyes:

Verfasst: So 24. Mai 2009, 17:28
von pjotr
Original von Anna Baumgartner
Was kann ich Sie mal?
Das bleibt Ihrer Fantasie überlassen.

Verfasst: So 24. Mai 2009, 17:29
von pjotr
Original von Fabian Montary

Können Sie die Polizei nicht erst einmal ihre Arbeit machen lassen? :rolleyes:
Wie meinen?

Verfasst: So 24. Mai 2009, 17:32
von Fabian Montary
Original von pjotr

Wie meinen?
Dies hier ist die Dienststelle der Unionspolizei. Die Anzeige wurde eingereicht und wenn die Unionspolizei eine Stellungnahme Ihrerseits wünscht, dann wird sie sich sicher an Sie wenden...

Verfasst: So 24. Mai 2009, 17:41
von pjotr
Original von Fabian Montary

Dies hier ist die Dienststelle der Unionspolizei. Die Anzeige wurde eingereicht und wenn die Unionspolizei eine Stellungnahme Ihrerseits wünscht, dann wird sie sich sicher an Sie wenden...
Verhält sich wohl mit Ihnen ähnlich, ne?

Verfasst: So 24. Mai 2009, 17:52
von Fabian Montary
Original von pjotr

Verhält sich wohl mit Ihnen ähnlich, ne?
Natürlich, aber wir wollen mal nicht von Ihrem Fehlverhalten ablenken, oder, Herr Professor?

Verfasst: So 24. Mai 2009, 17:57
von Gustav von Struve
Bild
Manuri, 24. Mai 2009

Sehr geehrte Frau Baumgartner,

hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anzeige.

Ich weise sie vorab einer eingehenden Überprüfung auf §14 (2) des Gesetzes über die Untersuchungshaft (UhaftG) hin:
(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
Darüberhinaus habe ich folgende Frage:

Wurden Sie von Herrn Bergmann legitimiert oder erstatten Sie Anzeige von sich aus?

Ich darf um alsbaldige Beantwortung bitten.

gez. Gustav von Struve
Oberster Unionsanwalt