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Abstimmung 2009/39 Gesetz zur Möglichkeit des Unionspräsidenten zur Beteiligung (2009/27)

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 14:26
von Fabian Montary
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Sehr geehrte Mitglieder,

ich bitte Sie um Ihre Stimme zu folgendem Antrag:

Gesetz zur Möglichkeit des Unionspräsidenten zur Beteiligung an basisdemokratischen Institutionen auf Landesebene

§1 Zweck
(1) Dieses Gesetz bezweckt, dem Unionspräsidenten die Möglichkeit zu schaffen, sich auf Länderebene in basisdemokratischen Gesetzgebungsorganen zu beteiligen.
(2) Diese Gesetz hat verfassungändernden Charakter.

§2 Verfassungsänderungen
(1) Artikel 62 Absatz IV der Unionsverfassung wird wie folgt geändert: „(4) Der Unionspräsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Staatsorganes der Exekutive oder Judikative auf Unions- oder Landesebene sein. Der Unionspräsident darf nicht Mitglied des Unionsrates oder des Unionsparlamentes sein. Er darf auf Landesebene nur Teil eines solchen Gesetzgebungsorganes sein, welches basisdemokratisch organisiert ist.“

§3 Schlussbestimmungen
(1) Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.

Sie haben die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung).
Die Abstimmung dauert 120 Stunden. Ich möchte die Vertreter der Länder darauf hinweisen, dass es sich hier um ein verfassungsänderndes Gesetz handelt. Der Unionsrat muss diesem demnach mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder zustimmen.

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 14:29
von Fabian Montary
Enthaltung.

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 16:58
von Robert Cullen
Ja

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 18:15
von Kintaro Bergmann
*Ein Bote überbringt eine Nachricht*
Nein

Verfasst: Do 21. Mai 2009, 00:22
von SRM
Ja

Verfasst: Sa 23. Mai 2009, 02:52
von Kintaro Bergmann
*gleiches Szenario mit dem der Live Übertragung *

Nein

Verfasst: Mo 25. Mai 2009, 14:08
von Fabian Montary
Ich schließe hiermit die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest. Vielen Dank für Ihre Stimmabgaben.

abgegebene Stimmen: 5
- davon gültig: 3
- davon entfielen auf die Stimmoptionen
- Ja: 2
- Nein: 0
- Enthaltung: 1

Eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder ist nicht zu Stande gekommen. Damit stimmt der Unionsrat diesem Gesetz nicht zu.