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Abstimmung 2009/35 G über das Verbot von Glühlampen geringer Energieeffizienzklasse (2009/30)

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 13:20
von Fabian Montary
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Sehr geehrte Vertreter,

ich bitte Sie um Ihre Stimme zu folgendem Antrag:

Gesetz über das Verbot von Glühlampen geringer Energieeffizienzklasse

§1 – Zweck
Zweck dieses Gesetzes ist das Verbot von Leuchtelementen niedriger Energieeffizienzklassen.

§2 – Energieeffizienzklassen
(1) Leuchtelemente sind in Energieeffizienzklassen einzustufen.
(2) Die Einstuftung erfolgt nach dem Wert des Energieeffizienzindex Ei. Dieser errechnet sich aus dem Quotienten der Leistungsaufnahme P in Watt und der Referenzleistung Pr. Letztere errechnet sich aus dem Produkt des Lichtstrom der Lampe in Lumen (lm) mit 0,2.
(3) Es werden folgende Energieeffizienzklassen festgelegt:
* Energieeffizienzklasse A: 45% kleiner/gleich EI
* Energieeffizienzklasse B: 45% kleiner/gleich EI < 60%
* Energieeffizienzklasse C: 60% kleiner/gleich EI < 80%
* Energieeffizienzklasse D: 80% kleiner/gleich EI < 95%
* Energieeffizienzklasse E: 95% kleiner/gleich EI < 110%
* Energieeffizienzklasse F: 110% kleiner/gleich EI < 130%
* Energieeffizienzklasse G: EI größer als 130%

§3 – Verbote
(1) Es ist untersagt,
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse G ab 01.12.2009;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse F ab 01.02.2010;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse E ab 01.04.2010;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse D ab 01.06.2010;
* Leuchtelemente mit mattiertem Glas, die nicht die Energieeffizienzklasse A besitzen, ab 01.12.2009; zu vertreiben, zu importieren, herzustellen oder zu verwenden.
(2)Verstöße gegen die Bestimmungen des Absatzes 1 werden mit einem Bußgeld bis 500 Bramer bestraft. Ausgenommen sind spezielle Glühlampen zur Verwendung in Backöfen und Kühlschränken sowie Reflektorlampen.

§4 - Beleuchtung in öffentlichen Einrichtungen In öffentliche Einrichtungen sind betroffene Leuchtelemente durch Kompaktleuchtstofflampen oder Halogenlampen mit der Energieeffizienzklasse A, B oder C zu ersetzen.

§5 - Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Soll der Unionsrat Einspruch gegen diesen Antrag einlegen?
Sie haben die Möglichkeit, einem Einspruch zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung). Die Abstimmung dauert 120 Stunden.

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 13:24
von Fabian Montary
Ja!

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 13:31
von Kintaro Bergmann
*Ein Bote überbringt eine Nachricht*
Ja

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 14:08
von Montgomery Scott
Nein.

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 17:00
von Robert Cullen
Ja

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 17:20
von pjotr
Ich möchte nur anmerken, dass ich die formelle Verfassungswidrigkeit des Einspruchs feststellen lassen werde, falls die "per Bote" abgegebene Stimme in das Ergebnis mit einfließt.

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 22:59
von Fabian Montary
Original von pjotr
Ich möchte nur anmerken, dass ich die formelle Verfassungswidrigkeit des Einspruchs feststellen lassen werde, falls die "per Bote" abgegebene Stimme in das Ergebnis mit einfließt.
Haben Sie nur keinen Respekt vor diesem Hause, hier einfach zur Abstimmung reinzuplatzen? Entfernen Sie Frevler sich unverzüglich oder ich lasse Sie vom Sicherheitsdienst abführen!

Verfasst: Do 21. Mai 2009, 00:21
von SRM
Ja

Verfasst: Do 21. Mai 2009, 04:15
von Palin Waylan-Majere
Original von Fabian Montary

Haben Sie nur keinen Respekt vor diesem Hause, hier einfach zur Abstimmung reinzuplatzen? Entfernen Sie Frevler sich unverzüglich oder ich lasse Sie vom Sicherheitsdienst abführen!
Der Musterdemokrat spricht...

Verfasst: Fr 22. Mai 2009, 13:07
von Fabian Montary
Original von Palin Waylan-Majere

Der Musterdemokrat spricht...
Simoff: Sagt mal, geht's noch? Das hier ist eine Abstimmung, ihr habt hier nichts zu suchen also haltet euch gefälligst raus! :rolleyes: