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[Aussprache] Gesetz über Ehrungen und Auszeichnungen der Demokratischen Union (Ehrengesetz)

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 13:10
von Joeli Veitayaki
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Manuri, 20. Mai 2009

Die Fraktion der FLA beantragt folgendes Gesetz und die Aussprache darüber:
Gesetz über Ehrungen und Auszeichnungen der Demokratischen Union (Ehrengesetz)

§1 Ernennung zum Ehrenbürger

(1) Persönlichkeiten, die sich bleibende, höchste Verdienste um das Ansehen und das Gemeinwohl der Demokratischen Union erworben haben, können zu Ehrenbürgern ernannt werden. Die Ernennung ist die höchste Auszeichnung, die die Demokratische Union verleiht.

(2) Der Geehrte soll den Wohnsitz in der Demokratischen Union haben bzw. gehabt haben. Eine Verleihung erfolgt nicht in der aktiven Dienstzeit des zu Ehrenden. Die Auszeichnung wird mit einer Medaille und Aushändigung einer Urkunde gewürdigt. Zusätzlich wird eine Anstecknadel mit dem Unionswappen verliehen.

(3) Die Ehrenbürgerwürde ist mit folgenden Rechten verbunden:

a) Kostenlose Nutzung der öffentlichen Einrichtungen
b) Einladung zu allen repräsentativen Unionsveranstaltungen
c) Im Falle des Todes Ausrichtung eines Staatsbegräbnisses durch das Unionspräsidialamt

§2 Unionsmedaille

(1) Diese Auszeichnung erhalten Personen, die sich durch besondere Leistungen auf kommunalem, kulturellem, wirtschaftlichen, sportlichen oder karitativem Gebiet um die Demokratische Union verdient gemacht haben. Die Höchstzahl der Inhaber soll auf 10 lebende Personen beschränkt sein.

(2) Diese Auszeichnung wird mit einer Medaille und mit Aushändigung einer Urkunde gewürdigt. Zusätzlich wird eine Anstecknadel mit dem Unionswappen verliehen.

§ 3 Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen

(1) Diese Würdigung der Demokratischen Union erfolgt für Personen, die sich im besonderen Maße um die Demokratische Union verdient gemacht haben. Eine Benennung findet jedoch in keinem Fall zu Lebzeiten der betreffenden Person statt.

(2) Zusätzlich zur Straßenbezeichnung wird eine Kurzbeschreibung des Gewürdigten an jedem Straßenschild angebracht.

§ 4 Mit der Ehrung verbundene Rechte und Pflichten

(1) Das Recht zum Tragen der Anstecknadel für das Ehrenbürgerrecht und der Bürgermedaille sowie der Ehrennadel für ehrenamtliche Tätigkeiten steht nur dem Geehrten zu.

(2) Im übrigen werden durch die in diesem Ehrengesetz geregelten Ehrungen keine weiteren besonderen Rechte und Pflichten begründet.

§ 5 Gemeinsame Vorschriften

(1) Ein Vorschlagsrecht für Ehrungen und Auszeichnungen steht jeder Unionsbürgerin und Unionsbürger, jedem Verein oder jeder sonstiger Organisation der Demokratischen Union zu. Über Ehrungen zu § 1 bis 3 entscheidet das Unionsparlament mit einfacher Mehrheit.

(2) Sowohl die Ehrenbürgermedaille, die Bürgermedaille, als auch die Ansteck- und Ehrennadeln gehen in das Eigentum des Ausgezeichneten über; nach seinem Tode auf die Erben, die diese Auszeichnungen jedoch nicht tragen dürfen.

(3) Die Ehrungen der Demokratischen Union werden in der Regel nur Persönlichkeiten zuteil, die in der Demokratischen Union wohnen; in besonderen Fällen auch Persönlichkeiten außerhalb der Demokratischen Union, wenn deren Verdienste dies rechtfertigen.

(4) Die Ehrungen werden vom Unionspräsidenten durchgeführt.

(5) Über die Träger von Ehrungen ist beim Unionspräsidenten ein öffentliches Archiv mit Name des Geehrten, Ausstellungsdatum und Ehrungsgrund zu führen.

(6) Die Demokratischen Union kann die Ernennung zum Ehrenbürger bzw. die Verleihung der Bürgermedaille wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. Dies bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Abstimmungsberechtigten des Unionsparlamentes. Die Urkunde sowie die Medaille sind in diesem Fall an die Demokratische Union zurückzugeben.

§ 6 Schlussbestimmung

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft
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gez. Joeli Veitayaki
Parlamentspräsident

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 13:14
von Joeli Veitayaki
Werte Kolleginnen und Kollegen,

anbetracht der Diskussion um das Staatsbegräbnis der früheren Unionskanzlerin Connor, hat sich die Fraktion der FLA Gedanken um eine Ehrenordnung gemacht. Wir sind der Ansicht, dass auf diese Weise zum Einen gewisse Diskussionen im Keim erstickt werden und zum Anderen, persönlichkeiten des öffentlichen Lebens einer sichtbarer Wertschätzung der Demokratischen Union, ähnlich des Walritterordens erfahren dürfen.

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 13:27
von Fabian Montary
Roldem wird sich im Unionsrat diesem unausgereiften Gesetz entgegenstellen.

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 13:32
von Joeli Veitayaki
was zu erwarten war, diesen Beitrag hätten sie sich sparen können.

Ausser "unausgereift" haben sie ja offensichtlich keinerlei Argumente

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 13:42
von Fabian Montary
Dann werde ich das mal näher ausführen. Sie könnten auch mal netter fragen, Mister...
  • Es gibt bereits einen Stiftungserlass der Unionsregierung, die u. a. die Unionsmedaille und den Walritterorden als höchste Auszeichungen kennt.
  • Es ist unklar, was unter Dienstzeit nach § 1 II 2 zählt. Oder sollen gar nur Menschen geehrt werden, die im Staatsdienst der Union standen? Was ist mit dem Staatsdienst in den Ländern oder privatem Engagement?
  • Die in § 3 lit. a garantierte kostenlose Nutzung von öffentlichen Einrichtungen kann die Union in Bezug auf Landes- und Kommunaleinrichtungen gar nicht regeln, da sie darauf keinen Zugriff hat. Diese Einrichtungen stellen jedoch das Gros der öffentlichen Einrichtungen dar. Außerdem ist nicht klar, wie weit der Paragraf gilt. Wenn man bspw. einen Reisepass beantragt, muss man dann auch nicht zahlen?
  • Die Unionsmedaille gibt es, wie oben ausgeführt ist, bereits in einer geringeren Qualität als der hier beschriebenen.
  • Die Benennung von Straßen ist keine Sache der Union, sonder im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung Teil der Landesverwaltungen.
  • Ich halte die Verleihung durch das Unionsparlament für groben Unfug. Eine Ehrung ist ein Exekutivakt, war es schon immer. Natürlich kann das Parlament eine eigenen Parlamentsmedaille o. Ä. vergeben, dann handelt schließlich aber auch der Parlamentspräsident in seiner exekutiven Funktion. Ebenso verhält es sich beim Entzug.

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 13:45
von Palin Waylan-Majere
Die Argumentation des Herrn Prime Minister ist in diesem Zusammenhang stichhaltig.

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 14:08
von Rex Marker
Auf Landesebene kann ich diesem Gesetz zustimmen, auf Unionsebene müsste es verschlankt werden und bestehende Regelungen idealerweise mit einbegriffen werden.

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 14:39
von Hajo Poppinga
Den Ausführungen des Kollegen Montary kann ich mich nur anschließen.

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 16:44
von Michael Schneider
Darf ich dazwischen fragen wer derzeit welche Auszeichnungen und Ehrungen denn trägt? ich habe keine derartige Liste finden können.

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 17:13
von pjotr
An sich halte ich eine Regelung zu dem Themenbereich auch für äußerst sinnvoll. Jedoch ist das vorgelegte Gesetz noch überarbeitungsbedürftig. Ich werde mich dem demnächst mal annehmen.
An sich würde ich es aber auch als durchaus sinnvoll erachten, wenn der Unionspräsident vielleicht das Ganze als Verordnung regelt, anstatt das in Gesetzform zu gießen.