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Volksabstimmung: Änderung der Verfassungsurkunde
Verfasst: Sa 16. Mai 2009, 19:07
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Die Volksabstimmung findet vom Sonntag, dem 17. Mai 2009 bis zum Sonntag, dem 24. Mai 2009 statt.
Verfasst: So 17. Mai 2009, 10:24
von Michael Schneider
Ich glaube wir haben ein problem. Denn heute ist Sonntag, aber 17.Mai 2009.
Verfasst: So 17. Mai 2009, 12:52
von Robert Cullen
Wäre mir das passiert, hätte der Herr sich schon stundelang das Maul darüber zerissen.
Verfasst: So 17. Mai 2009, 13:49
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Wahlberechtigte
100292;
100327;
100410;
100422;
100431;
Verfasst: So 17. Mai 2009, 13:51
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Wahlunterlagen so eben versendet.
Verfasst: So 17. Mai 2009, 13:54
von Robert Cullen
*füllt seine Wahluntelagen aus... und hofft, dass Imperia den Schritt wagt*
Perfekt geklappt.
Verfasst: So 17. Mai 2009, 13:59
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Formale Bekanntgaben
Gesetzestext
Verfassungsänderndes Gesetz zur politischen Modernisierung der Republik Imperia
§1.
Dieses Gesetz dient zur Anpassung der Verfassungsurkunde der Republik Imperia an die politische Aktualität innerhalb der Demokratischen Union. Die Verfassung der Republik Imperia wird im Folgenden als Verfassung bezeichnet.
§2
Artikel 7 der Verfassung wird durch folgend geändert:
Imperianer im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer seinen ersten Wohnsitz dauerhaft im Staatsgebiet Imperias hat. Imperialbürger im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer Imperianer und zugleich seit mindestens vierzehn Tagen mit erstem Wohnsitz in Imperia wohnhaft sowie gleichzeitig Staatsbürger der Demokratischen Union ist Ausschlaggebend hierfür ist die Eintragung im Bürgernetz der Demokratischen Union.Die Imperialbürgerschaft berechtigt zur Mitgliedschaft im Herrenhaus
§3.
(1) Der Begriff „Imperialkanzler“ in den Artikeln 13-16 wird durch den Begriff „Präsident der Republik Imperia“ ersetzt.
(2) Das „Herrenhaus“ in Teil V soll durch den Begriff „Volksversammlung“ ersetzt werden.
(3) Der „Sekretär des Herrenhauses“ ebenfalls in Teil V soll in „Generalsekretär der Volksversammlung“ umbenannt werden.
§4
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Benötigte Mehrheiten und Wahlbeteiligung
Damit die Verfassungsänderung in Kraft treten kann, müssen 2/3 aller Wahlberechtigten Bürger mit Ja votieren. Das wären vier Ja-Stimmen. Es wird mindestens dafür eine Wahlbeteiligung von 80% benötigt.
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Verfasst: So 17. Mai 2009, 14:08
von Klaus Quistorp
Findet es schade, dass er selbst noch nicht wahlberechtigt ist...
Verfasst: So 17. Mai 2009, 14:27
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Bisherige Wahlbeteiligung liegt bei 60%.
Verfasst: So 24. Mai 2009, 17:58
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Bei einer Wahlbeteiligung von 80% wurden folgende Stimmen abgegeben:
2 Ja
2 Nein
Es zeigt sich, dass so mit 40% der Bevölkerung gegen das Vorhaben sind.