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Aussprache 2009/30 G über das Verbot von Glühlampen geringer Energieeffizienzklasse (Unionsparl.)

Verfasst: Do 14. Mai 2009, 19:15
von Fabian Montary
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Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:

Gesetz über das Verbot von Glühlampen geringer Energieeffizienzklasse

§1 – Zweck
Zweck dieses Gesetzes ist das Verbot von Leuchtelementen niedriger Energieeffizienzklassen.

§2 – Energieeffizienzklassen
(1) Leuchtelemente sind in Energieeffizienzklassen einzustufen.
(2) Die Einstuftung erfolgt nach dem Wert des Energieeffizienzindex Ei. Dieser errechnet sich aus dem Quotienten der Leistungsaufnahme P in Watt und der Referenzleistung Pr. Letztere errechnet sich aus dem Produkt des Lichtstrom der Lampe in Lumen (lm) mit 0,2.
(3) Es werden folgende Energieeffizienzklassen festgelegt:
* Energieeffizienzklasse A: 45% kleiner/gleich EI
* Energieeffizienzklasse B: 45% kleiner/gleich EI < 60%
* Energieeffizienzklasse C: 60% kleiner/gleich EI < 80%
* Energieeffizienzklasse D: 80% kleiner/gleich EI < 95%
* Energieeffizienzklasse E: 95% kleiner/gleich EI < 110%
* Energieeffizienzklasse F: 110% kleiner/gleich EI < 130%
* Energieeffizienzklasse G: EI größer als 130%

§3 – Verbote
(1) Es ist untersagt,
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse G ab 01.12.2009;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse F ab 01.02.2010;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse E ab 01.04.2010;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse D ab 01.06.2010;
* Leuchtelemente mit mattiertem Glas, die nicht die Energieeffizienzklasse A besitzen, ab 01.12.2009; zu vertreiben, zu importieren, herzustellen oder zu verwenden.
(2)Verstöße gegen die Bestimmungen des Absatzes 1 werden mit einem Bußgeld bis 500 Bramer bestraft. Ausgenommen sind spezielle Glühlampen zur Verwendung in Backöfen und Kühlschränken sowie Reflektorlampen.

§4 - Beleuchtung in öffentlichen Einrichtungen In öffentliche Einrichtungen sind betroffene Leuchtelemente durch Kompaktleuchtstofflampen oder Halogenlampen mit der Energieeffizienzklasse A, B oder C zu ersetzen.

§5 - Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz ist ein Einspruchsgesetz, die Einspruchsfrist endet am 28. Mai 2009.

Verfasst: Do 14. Mai 2009, 19:16
von SRM
Wie im UP mitgeteilt, lehne ich Verbotsgesetze, die die freie Entscheidungsbildung einschränken, ab.

Verfasst: Do 14. Mai 2009, 20:43
von Kintaro Bergmann
Ich werde dieses Gesetz ablehnen da es den Freien Handel beschränkt.

Verfasst: Do 14. Mai 2009, 21:20
von Montgomery Scott
Original von Kintaro Bergmann
Ich werde dieses Gesetz ablehnen da es den Freien Handel beschränkt.
Andere lehnen es nicht ab, obwohl sie sich dessen bewusst sind. Das ist also keine Begründung.

Verfasst: Do 14. Mai 2009, 21:28
von Kintaro Bergmann
Diese anderen haben dann wahrscheinlich noch andere gründe dem zuzustimmen. Fakt ist das eine Einschränkung des Freien Handels ist in jedem Fall Abzulehnen , und ich sehe bei diesem Gesetz nichts was eine solche Einschränkung rechtfertigt.

Katista wirt gegen dieses Gesetz stimmen.

Verfasst: Do 14. Mai 2009, 22:31
von pjotr
Herr Bergmann,
Sie stehen also auch für den freien Verkauf jeglicher Drogen? Und jetzt sagen Sie nicht, das sei etwas anderes..

Verfasst: Do 14. Mai 2009, 22:42
von Kintaro Bergmann
Eine Beschränkung des Freien Handels ist immer ein Negativer und Abzulehnender Faktor , es sei denn es gibt weitere Wichtigere Aspekte welche dazu führen besagte Beschränkung in kauf zu nehmen. Bei diesem Gesetz kann ich solche Aspekte beim besten willen nicht erkennen.

Verfasst: Do 14. Mai 2009, 22:45
von pjotr
Ressourcen schonen.. also wirklich, solcher Schwachsinn.. :rolleyes:

Verfasst: Do 14. Mai 2009, 22:48
von Montgomery Scott
Original von Kintaro Bergmann
Eine Beschränkung des Freien Handels ist immer ein Negativer und Abzulehnender Faktor , es sei denn es gibt weitere Wichtigere Aspekte welche dazu führen besagte Beschränkung in kauf zu nehmen. Bei diesem Gesetz kann ich solche Aspekte beim besten willen nicht erkennen.
Ich würde da auf die Begründung im UP verweisen. Energie ist ein knappes Gut, deren Erzeugung Mensch und Natur belastet. Eine einheitliche Lösung ist von hoher Priorität für das Allgemeinwohl. Auf individueller Ebene wird eine Änderung aber nicht stattfinden.

Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 00:13
von Fabian Montary
Roldem wird Einspruch gegen dieses Gesetz einlegen. Abgesehen vom fehlgeleiteten Inhalt des Gesetzes sehen wir keine Unionszuständigkeit. Im Falle eines Inkrafttreten dieses Gesetzes wird die Republik Roldem klagen.