Antrag 2009/11/05 Änderungsgesetz zum Imperianisches Sonn- und Feiertagsgesetz
Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 15:15
Ich eröffne hiermit (hoffentlich beende ich sie nicht) die Aussprache zum:
Ich beantrage den Imperialkanzler als 1. zu hören, da er die Gesetzesänderung vorgeschlagen hat. Die Aussprache wird mindestens 5 Tage dauern, es sei denn man wird sich schon vorher einig.
Änderungsgesetz zum Imperianisches Sonn- und Feiertagsgesetz
§1 Titel
Der Titel des Gesetzes wird in „Imperianisches Feiertagsgesetz“ umbenannt.
§2 Definition
§1 wird folgenderweise Abgeändert:
(1)Gesetzliche Feiertage sind für die gesamte Bevölkerung der Republik Imperia arbeitsfrei, mit Ausnahme von Personen mit Tätigkeiten, deren Ausübung für den Erhalt der öffentlichen Ordnung und/oder das Wohl der Allgemeinheit zwingend erforderlich ist.
(2) An gesetzlichen Feiertagen dauert die Arbeitsruhe in der Regel von 0 bis 24 Uhr, an halbtägigen gesetzlichen Feiertagen von 12 bis 24 Uhr.
§ 3 Allgemeine und besondere Ausnahmen, Anspruch auf Urlaubsausgleich
§2 wird folgenderweise geändert:
(1) Abweichend von den Bestimmungen von § 1 sind an gesetzlichen Feiertagen nicht erwerbsmäßig verrichtete leichtere Arbeiten erlaubt, soweit sie die öffentliche Ruhe nicht stören, ebenso unaufschiebbare Tätigkeiten, die zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum erforderlich sind.
(2) Im Falle eines dringenden Bedürfnisses können die zuständigen Behörden darüber hinaus auf Antrag einmalige oder zeitlich begrenzte Ausnahmen vom feiertäglichen Arbeitsverbot zulassen.
(3) Im öffentlichen Interesse nach § 1 Abs. 1 oder durch Ausnahmeregelungen nach § 2 Abs. 2 in ihrer Feiertagsruhe beeinträchtigten Personen ist ein angemessener Ausgleich durch Urlaub zu gewähren.
§4
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das alte.