Seite 1 von 1

Abstimmung 2009/07/05 Änderungsgesetz zum Betäubungsmittelgesetz

Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 15:03
von Robert Cullen
Ich leite hiermit die Abstimmung ein und reiche sowohl die Neufassung des Gesetzes ein, so wie das Änderungsgesetz.

Die Neufassung:
Betäubungsmittelgesetz für die Republik Imperia

§1 Definition

(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Zubereitungen, die wahrnehmungs- oder bewusstseinsverändernd oder -erweiternd sowie auf das Nervensystem und Muskelfasern wirken.
(2) Ausgenommen von den Bestimmungen dieses Gesetzes sind Betäubungsmittel beinhaltende Erzeugnisse, die von staatlich anerkannten Ärzten und Therapeuten als Heilmittel angewendet werden sowie alkoholische und koffeinhaltige Nahrungs- und nikotinhaltige Genussmittel. Der Verkehr mit Betäubungsmitteln als Arznei- oder Heilmittel sowie der zulässige Gehalt der in Satz 1 genannten Betäubungsmittel in Nahrungs- und Genussmitteln ist in einer Betäubungsmittelabgabeverordnung zu regeln

§2 Drogenlegalität

(1) Betäubungsmittel, die intravenös, in Form von Pillen, oder als Pulver zu sich genommen werden, sind nicht erlaubt. Ebenso ist das Rauchen von Subztanzen nicht erlaubt.
(2) Es ist nicht erlaubt, Drogen mit sich zu führen oder diese zu Konsumieren.
(3) Verstößt jemand gegen §2 (2-3), so hat er mit einer Strafe von mindestens 500 Bramern zu rechnen, die einer nützlichen Sache zufließen.

§3 Inkrafttreten

Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das bisherige gleich titulierte Gesetz.
Das dazugehörige Änderungsgesetz:
Änderungsgesetz zum Betäubungsmittelgesetzes für die Republik Imperia

§1

(1) §6 wird in folgende Form abgeändert:

1.Betäubungsmittel, die intravenös, in Form von Pillen, oder als Pulver zu sich genommen werden, sind nicht erlaubt. Ebenso ist das Rauchen von Subztanzen nicht erlaubt.
2. Es ist nicht erlaubt, Drogen mit sich zu führenoder zu konsumieren.
3. Verstößt jemand gegen §6 (2-3), so hat er mit einer Strafe von mindestens 500 Bramern zu rechnen, die einer nützlichen Sache zufließen.

(2) §2 wird in folgend geändert:

Die Staatliche Versicherung wird abgeschafft.

§3 Die Paragraphen 2-5 fallen weg.

§4
Inkrafttreten

Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Ich bitte um ein Ja, Nein, oder eine Enthaltung.

Die Abstimmung wird 72 Stunden dauern, sollte es nicht schon vorher zu einer Mehrheit kommen und gegebenfalls von den neugewählten Sekretär, sollte er bestätigt werden, beendet werden.

(1. Edit war ein Rechtschreibfehler, der 2. war der Edit um den 1. Edit zu erklären)

Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 15:06
von Robert Cullen
Ja

Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 15:12
von Denise M. Connor
Ja

Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 16:05
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Enthaltung.

Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 17:14
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ich stelle fest, dass eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde. Das Gesetz wurde durch das Herrenhaus angenommen.

Verfasst: Sa 16. Mai 2009, 15:46
von Robert Cullen
Dann wede ich es verkünden.