Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes
Verfasst: Di 12. Mai 2009, 23:24
Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung
- der Unionsminister -
Am Justizpalast 4-18
10085 Manuri, Katista
Rechenschaftsbericht der 27. Legislaturperiode
Sehr geehrter Herr Unionspräsident,
Anbei erhalten Sie meinen Tätigkeitsbericht aus dem Unionsminsterium der Justiz und der Verteidigung bis zum heutigen 12. Mai 2009.
Der Übersicht halber, wurde der Bericht in Kapitel gegliedert anstatt im Fließtext zu erscheinen.
Abschnitt A: Gesetzesinitiativen
- Gesetz zur Einsetzung von nebenamtlichen Richtern: Dieses Gesetz wurde am 19, März durh das Unionsparlament und am 1. April vom Unionsrat verabschiedet, sowie am 2. April vom Unionspräsidenten verkündet.
Mit dem Gesetz bezwecken wir die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Unionsjustiz. Diese soll durch ein vereinfachtes Richterwahlverfahren hergestellt werden, ohne dabei am bisherigen Berufsrichtertum zu tasten.
Mehr auch im Punkt "Personelles" (siehe unten).
- Gesetz zur Einführung des Beamtentums: Dieses Gesetz wurde am 26, März durch das Unionsparlament und am 9. April vom Unionsrat verabschiedet, sowie am 12. April vom Unionspräsidenten verkündet.
Mit dem Gesetz bezweckten wir die Einführung des Beamtentums im Öffentlichen Dienst auf Unionsebene. Damit wollten wir die Vergleichbarkeit von Ämtern verschiedener Unionsbehörden und Unionsoberbehörden, eine verleichterte Einstellung und Auszahlung sowie klar geregelte Gehälter schaffen.
- Unionsbesoldungsordnung: Dieses Gesetz wurde am 26, März durch das Unionsparlament und am 9. April vom Unionsrat verabschiedet, sowie am 12. April vom Unionspräsidenten verkündet.
Hierbei handelt es sich um das Ausführungsgesetz zum Gesetz zur Wiedereinführung des Beamtentums. Die Unionsbesoldungsordnung regelt detailliert und übersichtlich die neuen Besoldungsstufen sowie deren genaue Auszahlungsstufe.
- Gesetz zur Einführung eines Unionsamtes für Justiz und zur Regelung der zentralen Registeraufgaben der Demokratische Union: Dieses Gesetz wurde am 4, Mai durch das Unionsparlament verabschiedet und befindet sich zur Zeit noch in der Gesetzgebungsphase im Unionsrat.
Wir bezwecken damit einerseits die Schaffung eines Unionsamtes für Justiz als zentrale unionsweite Anlaufstelle für Bürger in Justizfragen, als auch die Schaffung eines zentralen Amtes für die allgemeinen Justizdienste der Unionsexekutive.
Zudem soll das Unionsregisterwesen damit in Zukunft endlich klar geregelt werden.
- Gesetz zur Möglichkeit des Unionspräsidenten zur Beteiligung an basisdemokratischen Institutionen auf Landesebene: Dieses Gesetz wurde am 12, Mai durch das Unionsparlament verabschiedet und befindet sich zur Zeit noch in der Gesetzgebungsphase.
Dieses Gesetz regelt offenbare Lücken der Unionsverfassung hinsichtlich der Tatsache, dass danach Bürger aus bestimmten Unionsländern nur unter Aufgabe ihres dortigen Stimmrechtes für das Amt des Unionspräsidenten kandidieren könnten.
- Gesetz zur Präzisierung der Bestimmungen zur Wahl des Unionspräsidenten: Dieses Gesetz wurde am 9, Mai durch das Unionsparlament verabschiedet und befindet sich zur Zeit noch in der Gesetzgebungsphase.
Es präzisiert die Bestimmungen des Unionswahlgesetzes zur Unionspräsidentenwahl in der Hinsicht, dass es eine Lösungsmöglichkeit für Pattsituationen geben soll, und eine Vakanz des Amtes damit vermieden werden soll.
- Gesetz zur Beseitigung von Unklarheiten in Artikel 26 der Unionsverfassung: Dieses Gesetz wurde am 9, Mai durch das Unionsparlament verabschiedet und befindet sich zur Zeit noch in der Gesetzgebungsphase.
Dieses Gesetz beseitigt Unklarheiten bezüglich unionsweiten Wahlen in der Unionsverfassung.
Abschnitt Aa: geplante Gesetzesinitiativen
- Gesetz zur Einrichtung einer Norddessentikflotte: Siehe unter Sonstiges
- Gesetz zur Mindeskandidatenanzahl auf einem Wahlvorschlag: Noch in der Referentenphase
- Gesetz über die betriebliche Mitbestimmung: Noch in der Referentenphase
Abschnitt B: Verordnungen
- Verordnung über die Geheimhaltung im Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung: Am 30. Mai vom Unionsminister und am 31. Mai vom Unionspräsidenten verkündet.
Die Verordnung regelt wichtige sicherheitspolitische Aspekte in den Geschäftsbereichen der Unionsministerien der Justiz und der Verteidigung. Insbesondere regelt Sie auch die Definition iSv §58 StGB beim Umgang mit Akten des Unionsministeriums der Justiz und der Verteidigung.
Abschnitt C: Personelles
- Nach Ausschreibung vom 26. Februar wurde am 13. März Gustav von Struve zum Unionsanwalt ernannt und damit die unabhängige Handlungsfähigkeit der Unionsanwaltschaft wiederhergestellt.
- Nach Ausschreibung vom 24. März wurde Dr. Alexander Freiherr zu Hochstett am 12. April zum Oberstaatsanwalt im Unionsdienst (J3) für Aufgaben der Terrorbekämpfung und organisierten Kriminalität berufen.
- Turnusmäßig wurde am 12. April Gustav von Struve (bisher Unionsanwalt J5) zum Obersten Unionsanwalt (J6) und damit zum Leiter der Unionsanwaltschaft befördert.
- Am 5. Mai kündigte das Unionsministerium den Abzug von Dr. Alexander Freiherr zu Hochstett aus der Unionsanwaltschaft an und schlug ihn zur Wahl als ehrenamtlicher Unionsrichter (J1) dem Unionsparlament vor.
Die Wahl ist noch im Gange.
Abschnitt D: Sonstiges
- Bearbeitung mehrerer Einsprüche gegen Entscheidungen der Unionsanwaltschaft im Rahmen der Einstellung von Strafanzeigen.
- Im Anschluss an die Terroranschläge auf Salbor und in Roldem besuchte der Unionsminister die beiden Unionsländer. Unter anderem sprach er mit dem Leiter der Unionpolizeidirektion St. Christopher, Mr. Cassidy, und dem Prime Minister of Roldem, Mr. Montary.
- Auf Grundlage des zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Orceanischen Pakt zu erarbeitenden Vertragswerkes wurde dem Unionsparlament ein Vorschlag zur Aufstellung einer Norddessentikflotte erarbeitet.
Aufgrund der noch nicht geschehennen Vertragsratifizierung ist dieser Vorschlag bisher noch Verschlusssache.
- Der Unionsminister nimmt an einer Konferenz zur Etablierung eines Sicherheitsrats der westlichen Hemisphäre in Irkanien teil.
Dabei hat er die Demokratische Union als Garantiemacht vorgeschlagen.
- Juristische Beratung bei den Verhandlungsgesprächen zwischen dem Unionskanzler und dem Heiligen Vater.
- Der Unionsminister beantwortete die ihm am 12. Mai vor dem Unionsparlament gestellte Anfrage aus bestem Wissen und Gewissen.
gez. Anthoff, Ministerialdirektor
gez. Jerkov, Unionsminister
