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[Aussprache] Gesetz über die Freisteinische Staatshymne

Verfasst: Mo 20. Apr 2009, 00:24
von Franz Sendlhofer
Der Landtag möge folgendes Gesetz beschließen:
Gesetz über die Freisteinische Staatshymne

§ 1 - Allgemein
Die Staatshymne ist das "O du mein Freistein" nach den Worten von Tullner Franz und der Weise von Pichler Josef (Anlage).

§ 2 - Verwaltungsübertretung
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer
a) dem Wortlaut der Staatsyhmne eine andere Singweise oder der Singweise der Staatshymne einen anderen Wortlaut unterlegt oder
b) die Staatshymne unter Begleitumständen spielt oder singt, die nach allgemeinem Empfinden die ihr gebührende Achtung verletzen, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet.
(2) Verwaltungsübertretungen nach Abs. 1 sind von der Staatsregierung mit einer Geldstrafe bis zu 2 000,– Bramer zu ahnden.

§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Anlage 1: Worte von Tullner Franz

Du Ländle, meine teure Heimat,
ich singe dir zu Ehr' und Preis;
begrüße deine schönen Berge,
wo Blumen blüh'n so edel weiß,
und golden glühen steile Hügel,
berauscht von harz'gem Tannenduft.
|: O du mein Freistein, will treu dir bleiben,
bis mich der liebe Herrgott ruft. :|

Anlage 2: Weise von Pichler Josef

http://www.vorarlberg.at/mp3/landeshymn ... aegerm.mp3
Meine sehr geehrten Damen und Herren,

zur Symbolik eines stolzen Landes wie das unsrige gehört eine Landes- bzw. un unserem Falle eine Staatshymne.
Da unsere alte Königshymne nicht zum gegenwärtigen politischen System passt, ist das naheliegendste, ein zeitloses, unsere Heimat preisendes Volkslied in den Stand einer Staatshymne zu heben.
Hierzu bitte ich Sie, die Mitglieder unseres Landtages, dem vorliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen und das alte Volkslied "O du mein Freistein" zu unserer neuen Staatshymne zu machen.

Verfasst: Di 21. Apr 2009, 00:56
von Kreittmayr
Die Aussprache ist eröffnet und dauert der GO gemäß mindestens 72 h an.

Ich persönlich empfinde den Entwurf als ausgesprochen gelungen und halte ich daher für unterstützenswert.

Verfasst: Di 21. Apr 2009, 01:10
von Klaus Quistorp
Zappt durch das Nachtprogramm und bleibt beim Freisteinischen Rundfunk hängen, wo gerade eine Wiederholung der Landtagsdebatte über die Staatshyme läuft. Schüttelt den Kopf, als er die Melodie hört, und denkt sich, dass "Gott mit dir, dem Lande Freistein" auch vom Text her nicht gar so kitschig war, und von der dritten Strophe abgesehen auch nicht monarchistisch...

Verfasst: Di 21. Apr 2009, 15:55
von joukersendler
Hmmm

Verfasst: Di 21. Apr 2009, 23:15
von Stanislav Goldmann
Wie übliche schiessen die Sendlspezies wieder weit über das Ziel hinaus! Wozu dieser kunstvernichtende Verwaltungsübertretungsparagraph? Kennen wir doch alle moderne Versionen bekannter Hymnen, die sich gerade durch Verfremdung kritisch mit der Thematik auseinandersetzen. Und das soll natürlich wieder mal verboten statt gefördert werden ...

Verfasst: Di 21. Apr 2009, 23:29
von joukersendler
Original von Stanislav Goldmann
Wie übliche schiessen die Sendlspezies wieder weit über das Ziel hinaus! Wozu dieser kunstvernichtende Verwaltungsübertretungsparagraph? Kennen wir doch alle moderne Versionen bekannter Hymnen, die sich gerade durch Verfremdung kritisch mit der Thematik auseinandersetzen. Und das soll natürlich wieder mal verboten statt gefördert werden ...
Sie sollten mal wieder Bürger werden, sonst haben Sie hier kein Rederecht :)

Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 12:07
von Stanislav Goldmann
Jetzt lenken Sie bitte das Augenmerk nicht auf nervtötende Formalien sondern auf den Inhalt.

Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 21:21
von Kreittmayr
Der Ordnung halber gewähre ich Herrn Goldmann Rederecht, bis sein Staatsbürgerstatus formal korrekt wiederhergestellt ist.

Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 21:52
von Bodo von Kurzschluss
Kurzer Einwurf:

Herr Goldmann muss sich auch wieder einbürgern. Da gibt es nichts zu wiederherstellen.

Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 22:38
von Kreittmayr
Original von Bodo von Kurzschluss
Herr Goldmann muss sich auch wieder einbürgern. Da gibt es nichts zu wiederherstellen.
Das hatte ich gemeint. Vielen Dank.