[Aussprache] Gesetz über die Freisteinische Staatshymne
Verfasst: Mo 20. Apr 2009, 00:24
Der Landtag möge folgendes Gesetz beschließen:
zur Symbolik eines stolzen Landes wie das unsrige gehört eine Landes- bzw. un unserem Falle eine Staatshymne.
Da unsere alte Königshymne nicht zum gegenwärtigen politischen System passt, ist das naheliegendste, ein zeitloses, unsere Heimat preisendes Volkslied in den Stand einer Staatshymne zu heben.
Hierzu bitte ich Sie, die Mitglieder unseres Landtages, dem vorliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen und das alte Volkslied "O du mein Freistein" zu unserer neuen Staatshymne zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,Gesetz über die Freisteinische Staatshymne
§ 1 - Allgemein
Die Staatshymne ist das "O du mein Freistein" nach den Worten von Tullner Franz und der Weise von Pichler Josef (Anlage).
§ 2 - Verwaltungsübertretung
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer
a) dem Wortlaut der Staatsyhmne eine andere Singweise oder der Singweise der Staatshymne einen anderen Wortlaut unterlegt oder
b) die Staatshymne unter Begleitumständen spielt oder singt, die nach allgemeinem Empfinden die ihr gebührende Achtung verletzen, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet.
(2) Verwaltungsübertretungen nach Abs. 1 sind von der Staatsregierung mit einer Geldstrafe bis zu 2 000,– Bramer zu ahnden.
§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Anlage 1: Worte von Tullner Franz
Du Ländle, meine teure Heimat,
ich singe dir zu Ehr' und Preis;
begrüße deine schönen Berge,
wo Blumen blüh'n so edel weiß,
und golden glühen steile Hügel,
berauscht von harz'gem Tannenduft.
|: O du mein Freistein, will treu dir bleiben,
bis mich der liebe Herrgott ruft.
Anlage 2: Weise von Pichler Josef
http://www.vorarlberg.at/mp3/landeshymn ... aegerm.mp3
zur Symbolik eines stolzen Landes wie das unsrige gehört eine Landes- bzw. un unserem Falle eine Staatshymne.
Da unsere alte Königshymne nicht zum gegenwärtigen politischen System passt, ist das naheliegendste, ein zeitloses, unsere Heimat preisendes Volkslied in den Stand einer Staatshymne zu heben.
Hierzu bitte ich Sie, die Mitglieder unseres Landtages, dem vorliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen und das alte Volkslied "O du mein Freistein" zu unserer neuen Staatshymne zu machen.