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Anmeldung einer Großveranstaltung
Verfasst: Mi 8. Apr 2009, 15:31
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Sehr geehrter Imperialkanzler Müller,
hiermit bitte ich um Genehmigung zur Durchführung folgender öffentlichen Veranstaltung:
Politische Informationsveranstaltung und Familienfest
Mi, 15.04.09
Veranstalter: Freie Demokratische Union, Unionsverband.
Ort: Mixoxa - großer Marktplatz
ganztägig
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Patrick Behrens-Nillson
Unionsvorsitzender
Verfasst: Mi 8. Apr 2009, 18:49
von Wolfgang Müller
Sehr geehrter Herr Behrens-Nilsson,
ich weiße daraufhin, dass nach §6 (2) des Versammlungsgesetzes nur natürliche Personen zu öffentlichen Versammlungen einladen dürfen. Weiterhin muss diese Person VersammlungsleiterIn sein. Bitte beachten Sie, dass die benannte Person auf Einladungen als VeranstalterIn und VersammlungsleiterIn ausgewiesen sein muss (siehe §6 (1)).
Wenn diese Dinge nachgebessert wurden, steht der Genehmigung nichts im Wege. Als einzige Auflage machen wir das Vorhandensein eines Ordnungsdienstes und eines Sanitätsdienstes. Weiterhin verpflichten wir Sie, den Versammlungsort wieder sauber, ohne Zurücklassen von Müll und anderen Umweltverunreinigungen zu verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Müller
Imperialkanzler
Verfasst: Mo 13. Apr 2009, 23:39
von Wolfgang Müller
*schaut nach, ob mittlerweile eine ordentliche Anmeldung vorliegt*
Verfasst: Mo 13. Apr 2009, 23:53
von Wolfgang Müller
Sehr geehrter Herr Behrens-Nilsson,
ich weiße daraufhin, dass Ihre Veranstaltung nicht genehmigt wurde. Grund ist, dass nach §6 (2) des Versammlungsgesetzes nur natürliche Personen zu öffentlichen Versammlungen einladen dürfen. Weiterhin muss diese Person VersammlungsleiterIn sein und auf Einladungen als VeranstalterIn und VersammlungsleiterIn ausgewiesen werden(siehe §6 (1)). In meinem Schreiben vom 08.04.2009 hatte ich schon darauf hingewiesen.
Wenn ein ordentlicher Antrag gestellt wurde, steht der Genehmigung nichts im Wege. Als einzige Auflage gilt weiterhin das Vorhandensein eines Ordnungsdienstes und eines Sanitätsdienstes. Weiterhin sind Sie weiterhin verpflichten, den Versammlungsort wieder sauber, ohne Zurücklassen von Müll und anderen Umweltverunreinigungen zu verlassen.
Ich weiße daraufhin, dass eine Ordnungwidrigkeit begangen wird, wenn die Veranstaltung ungenehmigt am 15.04.2009 stattfindet. VeranstalterInnen und TeilnehmerInnen werden §8 (1) des Versammlungsgesetzes mit einem Bußgeld von 10.000 Bramer oder 10 Tagen Arrest belegt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Müller
Imperialkanzler