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Aussprache 2009/17 Gesetz zur Einführung des Beamtentums (UP)

Verfasst: Fr 27. Mär 2009, 00:59
von Kreittmayr
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Verehrte Ratsmitglieder,

von Seiten des Unionsparlamentes liegt uns folgende Vorlage vor:

Gesetz zur Einführung des Beamtentums (GEB)

§ 1 Zweck
(1) Dieses Gesetz bezweckt die Einführung des Beamtentums in der Demokratischen Union und die Neuregelung der Angestelltenverhältnisse im Öffentlichen Dienst.
(2) Mit dem Wort „Beamte“ bezeichnet dieses Gesetz sowohl Beamte der Berufsbeamtenlaufbahn als auch Beamte auf Zeit.

§ 2 Angestelltenverhältnisse im Öffentlichen Dienst
(1) Unterschieden wird von Berufsbeamten, Beamten auf Zeit (BaZ) oder Wahlbeamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst.
(2) Das Berufsbeamtentum ist ein Dienstverhältnis das in der Regel darauf ausgelegt ist, auf Dauer zu bestehen.
(3) Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis sind bei groben Dienstvergehen zulässig. Als grobes Dienstvergehen zählt das Begehen einer Straftat im Amt nach §§ 80, 81, 85-87 StGB sowie einer Straftat nach §58 - 62 StGB. Dienstvergehen ist weiterhin das vorsätzliche Nichtausüben der Amtshandlungen.
(4) Beamte auf Zeit sind solche Beamten, die lediglich auf Zeit gewählt oder von anderen gewählten Beamten eingesetzt sind.
(5) Als Angestellte werden alle diejenigen Mitarbeiter der Union eingestellt, die weder in die Laufbahn der Berufsbeamten fallen, noch Beamte auf Zeit sind.

§ 3 Rechtsstatus von Beamten
(1) Der Unionspräsident nimmt nach Artikel 36 Absatz 1 und 2 die Ernennung und Vereidigung aller Beamter der Demokratischen Union vor. Dabei können Oberste Unionsbeamte gemäß dem Erlass über die Ernennung von Beamten und Offizieren der DU in Vertretung des Unionspräsidenten tätig werden und Beamte ihres Geschäftsbereiches eigenständig beschäftigen.
(2) Alle Beamten haben den Amtseid der Demokratischen Union zu leisten.
(3) Ernennungen und Entlassungen von Beamten auf Zeit sind im Unionsgesetzblatt zu veröffentlichen.
(4) Das rechtlich begründete Schuldverhältnis zur Besoldung ist ein Realakt, eine Verbindlichkeit der Demokratischen Union zur Besoldung entsteht nicht erst durch formale Beurkundung oder Anstellung des Beamten oder Angestellten.

§ 4 Laufbahnen und Vergütung
(1) Es wird zwischen folgenden Laufbahnen unterschieden:
- Laufbahn A: Reguläre Unionsbeamte
- Laufbahn B: Hohe Unionsbeamte; Beamte auf Zeit
- Laufbahn C: Wissenschaftliche Beamte der Union
- Laufbahn J: Staatsanwälte und Richter
- Laufbahn W: Soldaten
(2) Die Besoldung der Beamten wird in einem gesonderten Gesetz festgelegt.
(3) Die Vergütung Angestellter regelt ein Tarifvertrag.

§ 5 Auszahlungen
(1) Die Gehälter sind innerhalb der ersten Hälfte eines Monates für den laufenden Monat auszuzahlen.
(2) Zuständig für die Auszahlung der Gehälter ist das Unionsministerium der Finanzen.

§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt im Folgemonat seiner Verkündung in Kraft.

Die Aussprache beginnt unverzüglich und dauert mindestens 5 Tage an. Ich bitte die Ländervertreter nun um ihre Stellungnahmen.

Verfasst: Fr 27. Mär 2009, 21:22
von Fabian Montary
Und wozu brauchen wir so etwas?

Verfasst: So 29. Mär 2009, 15:35
von Fabian Montary
Keine Aufklärung durch das zuständige Ministerium? Dann ist mein Votum klar.

Verfasst: So 29. Mär 2009, 19:39
von pjotr
Original von Fabian Montary
Keine Aufklärung durch das zuständige Ministerium? Dann ist mein Votum klar.
Kein Lesen durch den Vertreter des Landes Roldem? Na dann ist mir sein Intelligenzquotient klar.

Verfasst: So 29. Mär 2009, 19:44
von Fabian Montary
Original von pjotr

Kein Lesen durch den Vertreter des Landes Roldem? Na dann ist mir sein Intelligenzquotient klar.
Simoff: Als ob ich jeden Tag in diese Liste schau... Krieg dich wieder ein. :rolleyes:

Verfasst: Mo 30. Mär 2009, 22:59
von pjotr
Meine Damen und Herren Ländervertreter,

Das Unionsministerium möchte mit vorgeschlagenem Gesetz eine Regelung schaffen, die den Bürokratieaufwand der Unionsbehörden bei der Anstellung neuen Personals und den Bearbeitungsaufwand des Unionsministeriums der Finanzen bei der Gehaltsauszahlung der Unionsbediensteten minimieren sollen.
Vorgeschlagenes Gesetz ist daher ein Gesetz zum Bürokratieabbau.

Im Folgenden auch die Referentenargumentation aus dem Justizministerium:
A. Problem und Ziel

Das bisherige Besoldungsrecht der Union sah keine automatische Einstellung und Vergütung von Unionsbediensteten vor.
Jeder Bedienstete, der nicht explizit im Unionsdienstgesetz genannt wird muss einen eigenen Arbeitsvertrag mit der beschäftigenden Unionsbehörde oder Obersten Unionsbehörde abschließen, und sollte das vergessen werden, kommt zwar ein Dienstvertrag zu Stande, jedoch ist die Bezahlung fragwürdig (siehe u.a. UverwG 09/08).

Wir möchten hier Rechtssicherheit und eine einheitliche Regelung des Beamtentums einführen.
Außerdem erhoffen wir uns durch das damit vereinfachte Einstellungsverfahren einer verringerten Bürokratieaufwand.

B. Lösung

Das Ministerium strebt als Lösung die Einführung des Beamtentums an. Einstellungsverhandlungen vor Staatsanstellung entfallen somit, und man kann einfach nach Beamtentarif einstellen.
Das Unionsministerium der Finanzen ist künftig nicht mehr auf die rechtzeitige Zusendung der Arbeitsverträge aus anderen Fachbereichen angewiesen, sondern kann nach Besoldungsgruppe auszahlen.
Es ist ein Rückgang des Klageaufwandes vor dem Unionsverwaltungsgericht zu erwarten, da durch das Gesetz klarere Besoldungsverhältnisse geschaffen werden.

C. Alternativen

Keine

Verfasst: Di 31. Mär 2009, 13:18
von Fabian Montary
Warum gibt es denn keine Alternativen? Ich kann mir das kaum vorstellen, da war wohl eher jemand zu faul...

Verfasst: Di 31. Mär 2009, 13:26
von pjotr
Sehr geehrter Dr. Montary,

Das Unionsministerium strebt die Einführung des Beamtentums in der Demokratischen Union an; die Alternative zur Einführung des Beamtentums wäre die Nicht-Einführung des Beamtentums. Da das jedoch im Gegensatz zur Zielsetzung des Gesetzentwurfes steht, wird es nicht als Alternative aufgeführt.

Verfasst: Di 31. Mär 2009, 13:33
von Fabian Montary
Herr Minister,

Sie nennen als Ziel nicht die Einführung des Beamtentums, sondern Rechtssicherheit und weniger Bürokratieaufwand. Sie wollen das Beamtentum einführen und haben deswegen weder nach links, noch nach rechts geschaut. Da ist es schändlich, was Sie hier abziehen. Die Notwendigkeit dieses Gesetzes ist damit nicht ausreichend begründet.

Und was sind Oberste Unionsbeamte?

Verfasst: Di 31. Mär 2009, 13:46
von Montgomery Scott
Original von Fabian Montary
Sie nennen als Ziel nicht die Einführung des Beamtentums, sondern Rechtssicherheit und weniger Bürokratieaufwand. Sie wollen das Beamtentum einführen und haben deswegen weder nach links, noch nach rechts geschaut. Da ist es schändlich, was Sie hier abziehen. Die Notwendigkeit dieses Gesetzes ist damit nicht ausreichend begründet.
Dann seien Sie doch so nett und zeigen Sie eine bessere Alternative auf. Andernfalls ist diese Diskussion Zeitverschwendung.