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Kooperation zwischen Vorwärts und Mstat

Verfasst: Sa 21. Mär 2009, 17:07
von Wolfgang Müller
Der Vorwärts und Mstat haben sich auf folgenden Vertrag geeinigt:

*unterschreibt*

Vertag zwischen Marker Statitic Institut und Vorwärts! e.V.

§1 - Grundlegendes
Das Marker Statitic Institut (im folgenden Mstat genannt) und der Vorwärts! e.V. (im folgenden Vorwärts genannt)
legen in diesem Vertrag eine Kooperation fest. Diese umfasst die Erstellung eines monatlichen Politbarometers.

§2 - Durchführung und Veröffentlichung
(1) Das Mstat erstellt einmal im Monat ein Politumfrage über die und wertet diese aus.
(2) Das Mstat entscheidet im Eigenregie, welche Fragen gestellt werden.
(3) Das Mstat fertigt für den Vorwärts einen Bericht und Grafiken an, welche neutral das Zahlenmaterial bewertet.
(4) Der Vorwärts verpflichtet sich zur zeitnahen Veröffentlichung des Berichtes in seinen Publikationen und verzichtet auf Veränderungen
und Zensur.

§3 - Verwertungsrechte und Archivierung
(1) Das Mstat überlässt die Nutzungs- und Vermarktungsrechte des in §2 genannten Zahlenmaterials, sowie der Grafiken und Berichte dem
Vorwärts. Das Urheberrecht bleibt beim Mstat.
(2) Der Vorwärts hat das Recht das in §2 genannten Zahlenmaterial und die Grafiken anderen aus- und inländischen Medien gegen Entgeld
zur Verfügung zu stellen. Das Mstat muss als Quelle in den jeweiligen Berichten genannt werden.
(3) Der Vorwärts ist verpflichtet, dass überlassene Zahlenmaterial zu archivieren.

§4 - Konkurrenzverbot
Vorwärts und Mstat verpflichten sich keine ähnlichen Vereinbarungen mit inländischen KonkurrentInnen der beiden
Vertragspartner einzugehen.

§5 - Entgeld
(1) Der Vorwärts zahlt dem Mstat monatlich eine Pauschale von 500 Bramer.
(2) Die Summe wird mit Veröffentlichung des Berichtes im Vorwärts fällig.

§6 - Ruhezeit
Beide Vertragspartner können einvernehmlich den Vertrag ruhen lassen.

§8 - Kündigung
Der Vertrag ist in der ersten Monatswoche zum Monatsende hin kündbar.

Für den Vorwärts e.V.

Wolfgang Müller

Für das Marker Statitic Institut

RE: Kooperation zwischen Vorwärts und Mstat

Verfasst: Sa 21. Mär 2009, 19:37
von Rex Marker
Dieser Vertrag wird die Arbeitsplätze mehrerer Mitarbeiter von Mstat sichern. Wir werden jeden Monat eine Umfrage erstellen, die im Vorwärts exklusiv veröffentlicht wird. Natürlich stehen andere Umfragedienstleistungen wie Marktumfragen für Wirtschaftsunternehmen auch anderen Wettbewerbern offen.

unterschreibt

Vertag zwischen Marker Statitic Institut und Vorwärts! e.V.

§1 - Grundlegendes
Das Marker Statitic Institut (im folgenden Mstat genannt) und der Vorwärts! e.V. (im folgenden Vorwärts genannt)
legen in diesem Vertrag eine Kooperation fest. Diese umfasst die Erstellung eines monatlichen Politbarometers.

§2 - Durchführung und Veröffentlichung
(1) Das Mstat erstellt einmal im Monat ein Politumfrage über die und wertet diese aus.
(2) Das Mstat entscheidet im Eigenregie, welche Fragen gestellt werden.
(3) Das Mstat fertigt für den Vorwärts einen Bericht und Grafiken an, welche neutral das Zahlenmaterial bewertet.
(4) Der Vorwärts verpflichtet sich zur zeitnahen Veröffentlichung des Berichtes in seinen Publikationen und verzichtet auf Veränderungen
und Zensur.

§3 - Verwertungsrechte und Archivierung
(1) Das Mstat überlässt die Nutzungs- und Vermarktungsrechte des in §2 genannten Zahlenmaterials, sowie der Grafiken und Berichte dem
Vorwärts. Das Urheberrecht bleibt beim Mstat.
(2) Der Vorwärts hat das Recht das in §2 genannten Zahlenmaterial und die Grafiken anderen aus- und inländischen Medien gegen Entgeld
zur Verfügung zu stellen. Das Mstat muss als Quelle in den jeweiligen Berichten genannt werden.
(3) Der Vorwärts ist verpflichtet, dass überlassene Zahlenmaterial zu archivieren.

§4 - Konkurrenzverbot
Vorwärts und Mstat verpflichten sich keine ähnlichen Vereinbarungen mit inländischen KonkurrentInnen der beiden
Vertragspartner einzugehen.

§5 - Entgeld
(1) Der Vorwärts zahlt dem Mstat monatlich eine Pauschale von 500 Bramer.
(2) Die Summe wird mit Veröffentlichung des Berichtes im Vorwärts fällig.

§6 - Ruhezeit
Beide Vertragspartner können einvernehmlich den Vertrag ruhen lassen.

§8 - Kündigung
Der Vertrag ist in der ersten Monatswoche zum Monatsende hin kündbar.

Für den Vorwärts e.V.

Wolfgang Müller

Für das Marker Statitic Institut

Rex Marker