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Macht Schneider zum Kurz-Unionspräsidenten!

Verfasst: Di 17. Mär 2009, 22:31
von Sean William Connor
Petition an das Unionsparlament zur Abberufung des Unionspräsidenten Schneider gemäß Art. 38 UVerf.
Sobald seine Amtszeit anfängt – muss sie auch schon enden.
Macht Schneider zum Kurz-Unionspräsidenten!

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der folgenden Petition verlangen die Abberufung des designierten Unionspräsidenten Michael Schneider aus dem Amt des Unionspräsidenten gemäß Art. 38 der Unionsverfassung. Michael Schneider ist charakterlich nicht geeignet das Amt des Unionspräsidenten unparteiisch und vorurteilsfrei zu führen. In der Wahl vom 17. März 2009 hat Herr Schneider sich knapp gegen den Kandidaten Jan-Claudius von Blomkohl druchgesetzt. Der Erstunterzeichner dieser Erklärung, der amtierenden Unionspräsident Dr. Sean William Connor erklärt, dass angesichts das knappen Wahlergebnisses jede Stimme bei dieser Wahl entscheidend war. Herr Dr. Connor versichert an Eides Statt, dass seine Stimme für Herrn Schneider bei der Präsidentschaftswahl irrtümlich abgegeben wurde.


Dieser Petition müssen mindestens 20% der Wahlberechtigten zustimmen. Das sind derzeit acht Wahlberechtigte.

Verfasst: Di 17. Mär 2009, 22:32
von Sean William Connor
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Verfasst: Di 17. Mär 2009, 22:37
von Franz Sendlhofer
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Verfasst: Di 17. Mär 2009, 22:39
von Fabian Montary
Das ist rechtlich nicht haltbar...

Verfasst: Di 17. Mär 2009, 22:41
von Sean William Connor
Original von Fabian Montary
Das ist rechtlich nicht haltbar...
Warum?

Artikel 38 UVerf - Vorzeitige Abberufung des Unionspräsidenten

(1) Das Volk kann per Petition an das Unionsparlament, die von mindestens zwanzig Prozent der Bürger der Demokratischen Union unterstützt werden muss, die vorzeitige Abberufung des Unionspräsidenten verlangen.
(2) Ist eine Petition nach Artikel 38 Abs. 1 beim Unionsparlament eingegangen, findet innerhalb von vierzehn Tagen eine Volksabstimmung über die Abberufung des Unionspräsidenten statt. In der Zwischenzeit ist der Unionspräsident an der Ausübung seines Amtes gehindert.
(3) Entfällt eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen zugunsten einer Abberufung des Unionspräsidenten, so hat der amtierende Unionspräsident sein Amt niederzulegen.
(4) Bei Rücktritt, Tod oder vorzeitiger Abberufung des Unionspräsidenten durch das Volk findet eine Neuwahl innerhalb von einundzwanzig Tagen statt.

Verfasst: Di 17. Mär 2009, 22:42
von Kreittmayr
Nun, man hätte immerhin warten können, bis der Mann vereidigt ist, der rechtlichen Sauberkeit halber. Ansonsten unterstütze ich dieses Vorgehen aber in Anbetracht der Tatsache, dass die Wahl derart knapp ausfiel und in der Bevölkerung eine derartige Ablehnung sich manifestiert hat, dass man hier kaum von einem klaren Wählerauftrag sprechen kann. Daher:

Sophia Kreittmayr

Verfasst: Di 17. Mär 2009, 22:45
von Sean William Connor
Er vereidigt sich selber oder anders er legt ein Amtseid öffentlich ab. Er braucht aber nicht ernannt zu werden. Mit dem vorläufigen und dann endgültigen Wahlergebnis ist er designiert. Und bis er sein Amt antritt ist die Petition hoffentlich durch :D

Verfasst: Di 17. Mär 2009, 22:47
von Kreittmayr
Original von Sean William Connor
Und bis er sein Amt antritt ist die Petition hoffentlich durch :D
Acht Unterzeichner müssten machbar sein, ja. Drei haben wir ja bereits!

Verfasst: Di 17. Mär 2009, 22:49
von Patrick van Bloemberg-Behrens
*unterschreibt*

Verfasst: Di 17. Mär 2009, 22:52
von Fabian Montary
Original von Sean William Connor
[...]
Er ist noch kein Unionspräsident, die fünf Minuten kann man auch noch warten, ehe Frau Kreittmayr das Amt verwesend übernehmen kann.