Abstimmung 2009/11 Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes Teil a (09/10)
Verfasst: Mo 16. Mär 2009, 12:00

Verehrte Ratsmitglieder,
nachfolgende Vorlage aus dem Unionsparlament steht zur Abstimmung.
2. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes Teil a
§1 - Änderungen
(1) §3 Abs. 1 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"Eine neue Partei muss im Parteienverzeichnis der Demokratischen Union eingetragen werden."
(2) §2 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"sich die Partei zur Verfassung der Demokratischen Union bekennt"
(3) §3 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"Mitglied einer Partei können nur Staatsbürger der Demokratischen Union werden, die im Bürgerverzeichnis eingetragen sind."
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Stimmen Sie der Vorlage zu?
[] JA
[] NEIN
[] Enthaltung
Die Abstimmung dauert fünf Tage an, beginnend jetzt.