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[Aussprache] Gesetz zur Einsetzung von nebenamtlichen Richtern (nebRG)
Verfasst: Mo 9. Mär 2009, 23:48
von Madonna Ritchie-Ashcraft
-Die Stellvertretende Parlamentspräsidentin-
Manuri | 09.03.2009 AD
Verehrte Kollegen!
Das Unionsministerium der Jusitz und der Verteidigung beantragt zu folgenden Gesetzesentwurf eine Aussprache:
Gesetz zur Einsetzung von nebenamtlichen Richtern (nebRG)
Der Gesetzesentwurf in Textform:
Der Antragsteller hat das Wort zur Begründung. Die Aussprache ist danach eröffnet und dauert mindestens 4 Tage bzw. 96 Stunden.
gez. Ritchie-Ashcraft
-Parlamentsvizepräsidentin-
UP-014-AU
Verfasst: Di 10. Mär 2009, 00:34
von pjotr
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die untragbare Situation an unseren Unionsgerichten dürfte Ihnen genau so wie mir bekannt sein. Bereits in der letzten Legislaturperiode fand eine allgemeine Debatte zu diesem Thema statt.
Im Laufe dieser Debatte wurde von einigen Parlamentarier unter anderem die Idee vorgeschlagen, nebenamtliche Unionsrichter einzuführen, die in Verfahren erster Instanz zum Einsatz kommen könnten.
So könnte man die erstinstanzlichen Gerichte der Unionszivil-, -straf- und -verwaltungsgerichtsbarkeit zwar entlasten, würde aber durch die Beibehaltung der Regelungen für das Oberste Unionsgericht der Vereinnahmung der Justiz durch partikuläre Interessen einen Riegel vorschieben.
Im Folgenden auch die Referentenargumentation aus dem Justizministerium:
A. Problem und Ziel
Denjenigen Kolleginnen und Kollegen die am Unionsgericht tätig sind oder selbst dort Verfahrensbeteiligte sind ist die untragbare Situation an den Unionsgerichten wohl bekannt.
Aufgrund derzeitiger Unterbesetzung der Unionsgerichte können Verfahren nur schleppend vorangetrieben werden (e.g. UbUG 2008-02 u.a.).
Ziel der Gesetzgebung zur Einsetzung von nebenamtlichen Richtern ist es, die Handlungsfähigkeit der Unionsgerichte wiederherzustellen und eine zeitnahe Verfahrensführung zu gewährleisten.
B. Lösung
Basierend auf den Debatten der letzten Legislaturperiode und den Vorschlägen einiger Parlamentarier hat das Unionsministerium einen Lösungsansatz erarbeitet:
Durch die Einsetzung nebenamtlicher Unionsrichter vor dem Unionsverwaltungsgericht, dem Unionszivilgericht und dem Unionsstrafgericht, soweit diese in erster Instanz der Unionsgerichtsbarkeit oder in Vertretung der Ländergerichtsbarkeit in Erscheinung treten, möchten wir den Rechtsprechungsprozess beschleunigen, dessen Verschleppung bisher vor allem der fehlenden Personaldecke geschuldet war.
Weiterhin wollen wir damit den Einstieg ins Richteramt für breitere Personengruppen öffnen, indem die bisherigen Ausschlussbestimmungen für Unionsrichter nicht mehr für nebenamtliche Unionsrichter gelten.
So sind ausschließliche Ausschlussgründe künftig nur mehr die Wahrnehmung des Amtes des Unionspräsidenten oder eines Mitglieds der Unionsregierung. Davon unbenommen sind natürlich immer noch die regulären Ausschlüssgründe aus Gründen der Befangenheit.
Nicht zuletzt soll die Zuwahl weiterer Richter durch Unionsparlament und Unionsrat künftig vereinfacht werden. Nebenamtliche Unionsrichter sollen dabei künftig bereits mit einer absoluten Mehrheit beider Kammern eingesetzt werden.
Dazu bedienen wir uns des Artikel 59 Satz 2 der Unionsverfassung, die festlegt, dass der Gesetzgeber bestimmen kann, „dass der Unionspräsident unter gewissen Umständen einen Kandidaten ernennen kann, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt“.
Der Einflussnahme partikulärer Interessen auf die Gerichtsbarkeit der Unionsgerichte halten wir zukünftig insoweit entgegen, dass das Oberste Unionsgericht wie bisher auch schon weiter aus hauptamtlichen Richtern besteht.
C. Alternativen
Das Unionsministerium hat hier drei weitere Alternativen abgewogen, die aber beide unter näherer Betrachtung für den Entscheidungsprozess nicht mehr in Frage kamen.
1. Die Entlassung bisherige Unionsrichter und deren Ersatz durch neue Unionsrichter kam für das Ministerium nicht in Betracht. Zwar haben wir keine Einblicke in die internen Arbeitsabläufe der Unionsgerichte, jedoch wurde uns keine zumindest grobe Missachtung der Amtspflichten durch Unionsrichter zugetragen. Das Ministerium kann die einzelne Arbeit der Unionsrichter in der Form nicht beurteilen. Da uns jedoch zur Zeit kein verschuldbares Handeln einzelner Richter bekannt ist, und zudem auch die juristische Personaldecke der Union zumindest nach bisheriger überblicksartiger Erhebung keine Einstellung eines neuen Unionsrichters hergibt, erscheint uns dieser Lösungsansatz nicht als zielführend.
2. In der Einstellung weiter zusätzlicher Unionsrichter konnte das Ministerium weiterhin auch keine zufriedenstellende Lösung finden. Begründet ist dies schon alleine aus der oben bereit erwähnten zu dünnen Personaldecke an Juristen in der Demokratischen Union.
3. Die Einstellung ehrenamtlicher Unionsrichter erschien dem Ministerium ebenfalls nicht zielführend. Am Obersten Unionsgericht hat die Union (§4 Abs. 4, 5, 6 UGerG) bereits ein Instrument, um mit Schöffen ehrenamtliche Richter zu verpflichten. Dies soll nur für den absoluten Ausnahmefall zutreffen. Das Ministerium möchte hier jedoch ein Amt zur regelmäßigen Beschäftigung am Unionsgericht schaffen, das zudem von Freiwilligen – und nicht unter Androhung von Strafe (wie in §4 Abs. 6 UGerG) – und von Volljuristen ausgeübt werden soll.
Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.
Verfasst: Fr 13. Mär 2009, 18:29
von Joeli Veitayaki
zum Thema Schöffen möchte ich anmerken, dass das hier nicht besonders sinnvoll erscheint, "Verweigerern" gleich mit der Haft zu drohen.
Verfasst: Fr 13. Mär 2009, 18:35
von pjotr
Das war auch bisher schon gängige Praxis. Dieses Gesetz bezweckt keine Änderung an der Schöffenregelung.
Verfasst: So 15. Mär 2009, 17:49
von pjotr
Ich glaube, hier gibt es keinen weiteren Gesprächsbedarf.
Verfasst: So 15. Mär 2009, 17:53
von Helen Bont
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,
in der Bewertung der Situation am Unionsgericht stimme ich durchaus mit Unionsminister Jerkov, und ich begrüße durchaus die Initiative zur Verbessserung dieser Situation.
Auch die vorgeschlagene Lösung, wie sie hier in Form des Entwurfs für ein Gesetz zur Einsetzung von nebenamtlichen Richtern vorgelegt wurde, erscheint mir praktikabel und einleuchtend. Was die Qualifizierung zum Richteramt angeht, so bin ich davon überzeugt, dass sowohl Unionsparlament als auch Unionsrat auf ein bestimmtes Mindestniveau achten werden, auch wenn sich hierzu keine Bestimmungen im Gesetzentwurf finden lassen.
Wenn ich es richtig gelesen habe, soll durch diesen Gesetzentwurf die Möglichkeit eröffnet werden, Kandidaten auch dann durch den Unionspräsidenten ernennen zu lassen, wenn sie lediglich die relative Mehrheit in einem der beiden Parlamentskammern erhalten haben. Eine solche Regelung macht durchaus Sinn.
Insgesamt ein durchaus gelungener Reformentwurf, den die UFD so mittragen kann.
Verfasst: So 15. Mär 2009, 23:03
von Rex Marker
Auch ich halte diesen Wntwurf für sehr gelungen. Zudem wird dadurch die Situation an unseren Gerichten sicherlich deutlich entspannt.
Verfasst: Mo 16. Mär 2009, 19:52
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Sofern kein Aussprachebedarf mehr besteht, werde ich morgen die Abstimmung einleiten.
Verfasst: Di 17. Mär 2009, 05:34
von Palin Waylan-Majere
Original von Madonna Ritchie-Ashcraft
Sofern kein Aussprachebedarf mehr besteht, werde ich morgen die Abstimmung einleiten.
*lächelt zufrieden*
Verfasst: Di 17. Mär 2009, 20:58
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Ich beende die Aussprache und werde in wenigen Minuten die Abstimmung einleiten.
- Sitzung geschlossen -