[Pressemittleilung des Innenministeriums] Kontrolle der Parteien gemäß Parteiengesetz
Verfasst: Fr 6. Mär 2009, 22:26
Ministerium des Innern
- Der Minister -
Nach eingehender Prüfung der Parteien durch das Unionsinnenministerium wird folgendes festgestellt.
Nachfolgende Parteien erfüllen nicht die Voraussetzungen des Parteiengesetzes:
Danach wird eine erneute Prüfung durchgeführt.
Sollten bei dieser erneuten Prüfung immer noch Misstände auftreten, werden diese Parteien durch das Innenministerium aufgelöst, und aus dem Parteienverzeichnis gelöscht.
Manuri, den 06.03.2009
Bodo von Kurzschluss
Unionsinnenminister
- Der Minister -
Nach eingehender Prüfung der Parteien durch das Unionsinnenministerium wird folgendes festgestellt.
Nachfolgende Parteien erfüllen nicht die Voraussetzungen des Parteiengesetzes:
SPDU
Kein Programm auf der Website
KPDU
Fehlendes Bekenntnis zur Verfassung der Demokratischen Union
Mindestmitgliedsanzahl nicht erfüllt.
FVP
Keine Website, keine Satzung, kein Programm
Vaterländische Union
Keine Satzung, kein Programm welches öffentlich einsehbar ist.
FLA
Fehlendes Bekenntnis zur Verfassung der Demokratischen Union
Demokratisches Zentrum
Fehlendes Bekenntnis zur Verfassung der Demokratischen Union
Mindestmitgliedsanzahl nicht erfüllt
UFD
Fehlendes Bekenntnis zur Verfassung der Demokratischen Union
Den Parteien wird eine Frist von 30 Tagen gesetzt, die Misstände zu beheben.vänster initiativ
Keine Satzung, kein Programm
Danach wird eine erneute Prüfung durchgeführt.
Sollten bei dieser erneuten Prüfung immer noch Misstände auftreten, werden diese Parteien durch das Innenministerium aufgelöst, und aus dem Parteienverzeichnis gelöscht.
Manuri, den 06.03.2009
Bodo von Kurzschluss
Unionsinnenminister