
Verehrte Ratsmitglieder,
das Unionsparlament hat nachfolgendes Gesetz beschlossen, welches ich dem Unionsrat zur Aussprache vorlege:
Ich bitte um die Stellungnahmen der Länder.Gesetz zur Änderung der Eheschließungsmodalitäten
§1 Bis zur endgültigen Entscheidung des Obersten Unionsgerichts in Sachen Lebenspartnerschaftsgesetz (ObUG 01/09) können auch zwei gleichgeschlechtliche geschäftsfähige natürliche Personen eine Ehe gem. §1 Buch V ZGB schließen.
§2 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
§3 Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung des Urteilsspruchs in Sachen ObUG 01/09 außer Kraft.

