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Unionsexekution Salbor

Verfasst: Mo 16. Feb 2009, 12:07
von pjotr
Nachdem Sie auf meine PNs nicht reagieren, möchte ich Sie hiermit nochmal dazu aufrufen, die Unionsexekution für Salbor im Unionsrat zu beantragen.

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 20:47
von Kreittmayr
Da Unionspräsident Connor seinen Amtspflicht gegenwärtig nicht nachzukommen können scheint, erkläre ich hiermit seine vorläufige Abwesenheit und übernehme bis zu seiner Rückkehr gem. Art. 35.7 Unionsverfassung kommissarisch die Präsidentschaft in meiner Funktion als Präsidentin des Unionsrates und Stellvertreterin des Unionspräsidenten.

Da eine Unionsexekution einen drastischen Eingriff in die Selbstverwaltungsrechte der Länder darstellt, werde ich vor einem Exekutionsantrag zunächst die Sachlage in Salbor prüfen, um zu sehen, inwiefern das Land auch aus eigenen Kräften mit der Inaktivität des Landesoberhauptes zurechtkommen kann. Wer eine Beschleunigung des Untersuchungsprozesses bzw. seinen Abbruch wünscht, der möge hier gerne entsprechende Hinweise vorlegen. Vielen Dank.

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 20:50
von pjotr
Leider ist derzeit in Salbor nichts möglich, da der Ministerpräsident nicht anwesend ist, und der Ministerpräsident jedoch die Abstimmung zum Kongressvorsitzenden beenden müsste. Im Moment ist niemand berechtigt diese Abstimmung zu beenden.

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 20:51
von Kreittmayr
Das bedeutet, auch die Legislative ist gelähmt und könnte daher auch den Präsidenten nicht seines Amtes entheben? Eine Unionskommissar hätte also zunächst keine andere Aufgabe, als die Abstimmung zu beenden und den neuen Führer der Legislative so ins Amt zu heben, um die Funktionsfähigkeit Salbors wiederherzustellen?

Und wo kann ich die Landesverfassung einsehen?

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 20:57
von pjotr
Das mit der Legislative vorrangig. Die Einleitung der Wahlen zu einem neuen Ministerpräsidenten wäre zweitrangig etwas das auch nötig wäre (sollten wir dazu ein eigenes Ausnahmegesetz im Kongress verabschieden müssen, würde das zu unverhältnismäßigen Verzögerungen gegenüber einer Wahleinleitung durch einen Unionsexekutor führen).

Die Verfassung gibts by the way hier.

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 21:02
von Kreittmayr
Wenn ich das Recht gesehen habe, ist diese Version der Verfassung durch das Gesetz zur politischen Modernisierung der Republik Salbor hinfällig, welches das Amt des Kongressvorsitzenden abschafft und dem Präsidenten die Leitung des Parlamentes überträgt. Mir ist bewusst, dass Sie an einer Stelle dieses Gesetz als verfassungs- oder rechtswidrig bezeichnet haben. Soweit dieses Gesetz aber nicht gerichtlich angefochten und aufgehoben wurde, stellt es die gesetzliche Rechtslage da, nach der ich verfahren muss.

Ist es korrekt, dass der Kongress keinen stellvertretenden Präsidenten gem. Verfassung gewählt hat?

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 21:13
von pjotr
Ja, es wurde kein Stellvertreter gewählt. Wenn Sie nach dem Gesetz zur politischen Modernisierung handeln wollen, wird die Aufgabe eines Unionsexekutors die sein, die Wahlen zum neuen Präsidenten abzuhalten, damit Exekutive und Legislative wieder handlungsfähig sind.

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 23:23
von Kreittmayr
Ich danke Ihnen für die Informationen. Ich werde nach Abklärung der letzten Einzelheiten dann vermutlich ein Exekutionsverfahren einleiten, voraussichtlich am morgigen Abend.