Seite 1 von 3

[the foxville] Wir haben die Lösung für die überpopulation an Parteien

Verfasst: Do 12. Feb 2009, 11:52
von Palin

Verfasst: Do 12. Feb 2009, 12:11
von Antonio Sandro
kleiner Anmerkung zum Teil der SPDU: Das auf der Website verlinkte Forum ist, wie die Überschrift schon andeutet, nur ein "Not-Forum" gewesen. Das aktuelle Forum ist leider noch nicht verlinkt, weil sowieso an einer neuen Website gearbeitet wird.

So, wir bräuchten dann mal ein Unterforum für die Satzungen ... :evil:

Verfasst: Do 12. Feb 2009, 12:12
von pjotr
Satzung der vi!

§1 Name und Zweck
(1) Name der Partei ist "vänster initiativ" (Linke Initiative) oder kurz "vi!" (Wir!).
(2) Zweck ist es, ein Sammelbecken für linke Meinungen in Salbor zu bieten, und darauf parteipolitische Arbeit fußen zu lassen.
(3) Die vi! ist eine Partei im Sinne der Gesetze der Demokratischen Union. Sie bekennt sich zur Verfassung und Grundordnung der Demokratischen Union.
(4) Sitz der Partei ist Salbor, Salbor.
(5) Die vi! setzt sich für eine egalitäre, progressive und internationalistische Politik ein. Dies versucht Sie in Salbor umzusetzen.
(6) Die vi! ist auf Unionsebene Mitglied der Linken Liste und nimmt darüber Einfluss auf die Unionspolitik.

§2 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jeder Einwohner der Republik Salbor werden.
(2) Die Mitgliedschaft wird durch die Landesgeschäftsstelle verliehen; diese Entscheidung kann durch den Landesvorstand wieder rückgängig gemacht werden.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder wirksamen Ausschluss durch die Mitgliederversammlung.
(4) Fördermitglied der vi! kann jede natürliche Person werden.

§3 Rechte und Pflichten
(1) Die Mitglieder und Fördermitglieder sind dazu verpflichtet, einen eventuell festgelegten Mitgliedsbeitrag abzutreten.
(2) Die Mitglieder haben Stimm- und Rederecht bei den Mitgliederversammlungen der vi!. Fördermitglieder haben ebenso Rederecht.
(3) Die Mitglieder sind aktiv und passiv für wahlberechtigt für alle Parteiämter.

§4 Organe der Partei
(1) Die Partei besteht im Besonderen aus folgenden Organen:
- Der Mitgliederversammlung
- Der Landesgeschäftsstelle
- Dem Landesvorstand

§5 Die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens zwei Mal jährlich zusammen. Daneben kann der Landesvorstand auf Antrag von mehr als einem Viertel der Mitglieder oder bei besonderer Notwendigkeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
(2) Die Mitgliederversammlung beschließt die Grundpositionen der Partei und inhaltliche Anträge mit ihrer Mehrheit. Sie ändert die Satzung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln.
(3) Die Mitgliederversammlung wählt zudem alle Parteiämter, beschließt über Wahllisten oder die Nominierung von Wahlkandidaten mir ihrer Mehrheit.
(4) Die Mitgliederversammlung gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.

§6 Der Landesvorstand
(1) Der Landesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem politischen Geschäftsführer. Zudem kann die Mitgliederversammlung bis zu zwei weitere Beisitzer als Mitglieder des Landesvorstandes wählen.
(2) Der Vorsitzende vertritt die Partei nach außen. Er ist insbesondere zuständig für Repräsentation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und die Leitung der Partei.
(3) Der politische Geschäftsführer ist zuständig für den ordnungsgemäßen Ablauf der Parteiarbeit, er koordiniert insbesondere das politische Tagesgeschäft und den Ablauf der Mitgliederversammlungen.

§7 Die Landesgeschäftsstelle
(1) Die Landesgeschäftsstelle erledigt das politische Tagesgeschäft und alle relevanten Büroaufgaben der Partei.
(2) Sie unterstützt insbesondere den Landesvorstand bei seiner Arbeit.
(3) Die Landesgeschäftsstelle wird vom politischen Geschäftsführer geleitet.

§8 Wahlen uns Abstimmungen
(1) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
(2) Personalabstimmungen sind grundsätzlich geheim durchzuführen.
(3) Enthaltungen werden wie ungültige Stimmen gezählt.

§9 Auflösung
(1) Eine Auflösung findet auf einer gesondert stattfindenden Mitgliederversammlung statt.
(2) Dabei müssen mindestens 50% der Mitglieder anwesend sein und die Mehrheit der Versammlung muss zustimmen.

§10 Schlussbestimmungen
(1) Vorliegende Version der Satzung stammt vom 07.01.2009

Verfasst: Do 12. Feb 2009, 12:19
von joukersendler
Original von Antonio Sandro

So, wir bräuchten dann mal ein Unterforum für die Satzungen ... :evil:
gute Idee :D, oder wir ändern das Gesetz einfach ;)

Verfasst: Do 12. Feb 2009, 20:07
von Wolfgang Müller
So ein Blödsinn, im Bnet hat die KPDU den Vorstand, bzw. die Namen der Mitglieder des Koordinierungsrates hinterlegt.

Weiterhin hat die KPDU ihre Satzung und ihr Parteiprogramm im Forum jederzeit einsehbar verfügbar. Eine zugegeben veralte Homepage hat die KPDU ebenso.

Das die KPDU einen Koordinierungsrat hat, der basisdemokratisch zusammengesetzt ist und entscheidet ist diesem Käseblatt wohl auch entgangen.

Einzig und allein in dem Punkt, dass die KPDU sich nicht zur Verfassung der DU bekennt, ist richtig.

Verfasst: Do 12. Feb 2009, 21:14
von Robert Cullen
FDU :D

Verfasst: Do 12. Feb 2009, 21:23
von Antonio Sandro
Original von Wolfgang Müller
Einzig und allein in dem Punkt, dass die KPDU sich nicht zur Verfassung der DU bekennt, ist richtig.
Sie sollten bei Ihrer Wortwahl besser aufpassen ...

Verfasst: Do 12. Feb 2009, 21:28
von Robert Cullen
Sie bekennen sich nicht zu der Verfassung? 8o

Das hat ja fast etwas "terroristisches" ?(

Verfasst: Do 12. Feb 2009, 21:31
von Wolfgang Müller
Original von Antonio Sandro

Sie sollten bei Ihrer Wortwahl besser aufpassen ...
Wollen Sie mir drohen?

Verfasst: Do 12. Feb 2009, 21:32
von Robert Cullen
Ne, aber das ist nicht gerade für Sie förderlich so eine Aussage zu machen!