Seite 1 von 6
[Aussprache] Gesetz zur Behebung der Ungerechtigkeit im Eherecht
Verfasst: Di 27. Jan 2009, 22:02
von Hajo Poppinga
Manuri | 27. I. 2009 AD
Liebe Kollegen!
Folgender Antrag wurde vom Kollegen Waylan-Majere gestellt:
Gesetz zur Behebung der Ungerechtigkeit im Eherecht
§1 Das Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft wird gestrichen. Seine Änderungen an anderen Gesetzen werden hiermit rückgängig gemacht.
§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Es wurde keine Gelegenheit zur Begründung seitens des Antragsstellers gewünscht, insofern ist die Aussprache eröffnet.
UP-003Au
Verfasst: Di 27. Jan 2009, 22:55
von Rex Marker
Stimme dem Gesetz zu.
Verfasst: Di 27. Jan 2009, 22:57
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Ich ebenfalls.
Verfasst: Di 27. Jan 2009, 23:00
von Palin Waylan-Majere
Der Antrag erklärt sich meines Erachtens nach von selbst.
Verfasst: Di 27. Jan 2009, 23:15
von Hajo Poppinga
Habt ihr nicht Lust die Klage abzuwarten?

Verfasst: Di 27. Jan 2009, 23:23
von Fabian Montary
Ich befürworte das Gesetz, sehe aber formaljuristische Problem: Die zu ändernden Passagen in den Gesetzen sollten konkret und ausformuliert vorliegen.
Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 00:37
von pjotr
Original von Hajo Poppinga
Habt ihr nicht Lust die Klage abzuwarten?
Es is g'hupft wie gsprungen wie man in Freistein wohl sagen würde

Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 10:45
von Matthias Schmelzer
Original von Fabian Montary
sehe aber formaljuristische Problem
Das sehe ich genauso.
Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 11:24
von Montgomery Scott
Original von Fabian Montary
Ich befürworte das Gesetz, sehe aber formaljuristische Problem: Die zu ändernden Passagen in den Gesetzen sollten konkret und ausformuliert vorliegen.
Das sehe ich nicht so. Die Anweisung ist doch präzise, so wie sie ist.
Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 13:28
von Hajo Poppinga
Original von pjotr
Es is g'hupft wie gsprungen wie man in Freistein wohl sagen würde
Das ist schon richtig. Aber die parlamenterische Mehrheit habt ihr ja auch noch am Ende der LP - es wäre aus rechtspolitischer Sicht ganz interessant.
