Mitteilungen 27. Unionsparlament
Verfasst: Di 13. Jan 2009, 19:41
Mitteilungen an das 27. Unionsparlament bzw. dessen Präsidium.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Die Linke Liste teilt hiermit mit, dass in der 27. Legislaturperiode Prof. Pjotr Jerkov als Fraktionsvorsitzender Ansprechpartner für die Fraktion der Linken Liste im Unionsparlament sein wird.

Wir bitten den Präsidenten, diese Erklärung fristgerecht mit den eventuellen Erklärungen der anderen Fraktionen bis spätestens Freitag vor dem Obersten Unionsgericht einzubringen.
Die Fraktion der Linken Liste im Unionsparlament schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen der Antragstellerinnenseite und der Mehrheitserklärung des Unionsrates an.
Bei den beiden neu zu schaffenden Rechtsinstitutionen der Lebenspartnerschaft und der neu eingeführten Zivilehe (im Gesetz "Ehe") handelt es sich um ein wesentlich gleiches Rechtsgut. Eine Ungleichbehandlung besteht also regelmäßig schon in der Schaffung zweier verschiedener Rechtsinstitutionen für ein und das selbe Rechtsgut.
Substantiell wird diese dadurch, dass es nur heterosexuellen Paaren gestattet ist die neue Zivilehe einzugehen; dies verstößt nebst dem Gleichheitsgrundsatz deutlich gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 2 I Satz 2 der Unionsverfassung.
Aus einem anderen Ansatzpunkt gesehen verstößt das neue Gesetz auch dahingehend gegen das Diskriminierungsverbot, dass heterosexuellen Paaren, die die Zivilehe eingehen möchte, künftig nicht mehr offen steht keinen Familiennamen zu wählen. Allein daraus ergibt sich eine Ungleichbehandlung, die eine Evidenzprüfung erforderlich macht. Diese kann unserer Ansicht nach nicht positiv ausfallen.
Vorangegangener Argumentationskette folgend handelt es sich jedoch auch um eine schwerwiegendere Ungleichbehandlung. Folgend der Argumentation der Antragstellerinnen wird hier ein dringender Zweck benötigt. Dabei müssen Notwendigkeit und Geeignetheit der angewendeten Mittel geprüft werden. Uns ist nicht bekannt, dass eine solche Notwendigkeit in der bisherigen Umsetzung des Eherechts bestanden hätte; noch ist uns bekannt der Umsetzung welches wichtigen Zwecks die eingeführten Rechtsinstitutionen dienen könnten.
Scheitert die Kontrolle bereits bei der Evidenzprüfung ist der Nachweis dieses Zwecks natürlich nicht mehr erforderlich, da das Gesetz somit von Anfang an verfassungswidrig wäre.
Wir schließen uns also der Argumentation der Antragstellerinnen an, folglich ist das Gesetz für verfassungswidrig zu erklären.
Die Abgeordneten Palin Waylan-Majere und Prof. Pjotr Jerkov
Die Fraktion Linke Liste im Unionsparlament
Danke.Original von Madonna Ritchie-Ashcraft
Hast Du mir damit die Geschäfte übergeben oder bekommst Du das noch hin?!
PS: Viel Glück.