das Staatsministerium der Justiz hat nachfolgendes Gesetz beantragt:
Ich eröffne die Aussprache. Sie dauert mindestens 72 Stunden an.Gesetz zur Einführung von Gesetzeskürzeln (GEGK)
§1: Zur Vereinfachung des juristischen Schriftverkehrs soll künftig ein Kürzel für jede Rechtsvorschrift verwendet werden können, welche eine unverwechselbare Abkürzung des Titels der Rechtsvorschrift darstellt. Das Kürzel soll in ebendiesem Titel spezifiziert werden.
§2: Folgende Gesetze erhalten nachträglich nachfolgende Kürzel:
(1) Beflaggungsverordnung (BV)
(2) Biergesetz (BG)
(3) Bildungsgesetz (BilG)
(4) Gerichtsgesetz (GG)
(5) Gesetz über die Delegation der Gerichtsbarkeit (GDG)
(6) Gesetz über die Wahl des Ministerpräsidenten (GWMP)
(7) Gesetz über Orden und Titel (GOT)
(8) Gesetz über Staatsverträge und Abkommen (GSA)
(9) Gesetz über Vergabe öffentlicher Aufträge (GVA)
(10) Gesetz über öffentliche Verkehrswege und Infrastruktur (GVI)
(11) Kommunalverfassungsgesetz (KVG)
(12) Nationalparkgesetz (NPG)
(13) Polizeigesetz (PG)
(14) Staatsverfassungsgesetz (StaatVerf)
(15) Tierschutzgesetz (TSG)
(16) Versammlungs- und Demonstrationsgesetz (VDG)
Als Staatsministerin verzichte ich auf eine Begründung; der Zweck des Gesetzes ist in §1 genannt.