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[Abstimmung] Gerichtsbarkeitsdelegationsgesetz

Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 19:25
von Kreittmayr
Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Abstimmung steht das Gesetz über die Delegation der Gerichtsbarkeit.
Gesetz über die Delegation der Gerichtsbarkeit

§1: Delegation der Gerichtsbarkeit
(1) Die Kompetenzen über die Rechtsprechung im Freistaat, wie sie in der Staatsverfassung Abschnitt VI vorgesehen sind, werden gem. Art. 33.3 Staatsverfassungsgesetz temporär an die zuständigen Organe der Union übertragen.
(2) Die Institution des Staatsgerichtshofes des Freistaats Freistein ist auf Dauer der Delegation suspendiert. Das Gerichtsgesetz des Freistaats Freistein wird auf Dauer der Delegation außer Kraft gesetzt. Es gelten die relevanten gesetzlichen Bestimmungen der Union.

§2: Geltung
Dieses Gesetz bedarf zu seiner Verabschiedung einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen im Landtag. Der Landtag kann das Gesetz jederzeit mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen wieder zurücknehmen und aufheben.
Stimmen Sie der Vorlage zu?

[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung

Die Abstimmung dauert 120 Stunden. Die Vorlage bedarf zu Ihrer Annahme die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 19:38
von joukersendler
[x ] Ja

Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 19:43
von Stanislav Goldmann
[X] Ja

Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 19:44
von Kreittmayr
Enthaltung.

Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 20:23
von Madonna Ritchie-Ashcraft
JA!

Verfasst: Di 13. Jan 2009, 19:20
von Kreittmayr
Ich beende die Abstimmung und stelle folgendes Ergebnis fest:

3 x Ja
0 x Nein
1 x Enthaltung

Das Gesetz hat somit die notwendige Mehrheit erreicht und ist angenommen.

Akte geschlossen.