[Aussprache] Staatsgerichtshofvertrag
Verfasst: So 21. Dez 2008, 14:10
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete,
Das Staatsministerium der Justiz hat eine Aussprache zum Staatsgerichtshofvertrag beantragt.
Da ich das selber bin, will ich mal nicht so albern sein, hier in verteilten Rollen aufzutreten, sondern direkt den Gegenstand der Aussprache darlegen.
Die Rekonstruktion der Rechtslage in unserem Land hat unter anderem den sog. Staatsgerichtshofvertrag zwischen den Nationen Freistein und Imperia zu Tage gefördert. Dieser Vertrag, der laut Aufhebungsgesetz von Ministerpräsident Lasalle weiterhin volle Rechtsgültigkeit für Freistein hat, regelt die Einsetzung eines gemeinsamen Staatsrichters, der die judikativen Befugnisse sowohl für Freistein als auch Imperia wahrnimmt.
Wie wir alle wissen, haben vermutlich weder Freistein noch Imperia seit längerer Zeit einen eigenen Richter gehabt, und bei einem Blick in die Archive der Republik Imperia konnte ich leider auch keine Ausfertigung des betreffenden Vertragswerkes finden.
Da die Staatsregierung an diesem Punkt aufgrund der schlechten Lage der Archive mit ihrem Latein leider am Ende ist, möchte ich die Mitglieder des Landtages darum bitten, bei der Beantwortung folgender Fragen mitzuwirken:
1. Wann und unter wem wurde der betreffende Vertrag geschlossen?
2. Soll die Staatsregierung mit der Regierung der Republik Imperia eine Wiederbelebung der Vertragsinhalte anstreben, oder sollen wir -- da der Vertrag in Imperia nach gegenwärtigem Kenntnisstand offenbar unbekannt ist -- ihn durch Beschluss auch einfach für uns aufheben?
Zu letzterem möchte ich gleichzeitig anmerken, dass das Staatsministerium der Justiz derzeit untersucht, inwiefern der Staatsgerichtshofvertrag mit anderen, die Justiz betreffenden gesetzlichen Bestimmungen in unserem Land zusammengeht oder ihnen widerspricht.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wäre für Ihre Mithilfe dankbar.
Das Staatsministerium der Justiz hat eine Aussprache zum Staatsgerichtshofvertrag beantragt.
Da ich das selber bin, will ich mal nicht so albern sein, hier in verteilten Rollen aufzutreten, sondern direkt den Gegenstand der Aussprache darlegen.
Die Rekonstruktion der Rechtslage in unserem Land hat unter anderem den sog. Staatsgerichtshofvertrag zwischen den Nationen Freistein und Imperia zu Tage gefördert. Dieser Vertrag, der laut Aufhebungsgesetz von Ministerpräsident Lasalle weiterhin volle Rechtsgültigkeit für Freistein hat, regelt die Einsetzung eines gemeinsamen Staatsrichters, der die judikativen Befugnisse sowohl für Freistein als auch Imperia wahrnimmt.
Wie wir alle wissen, haben vermutlich weder Freistein noch Imperia seit längerer Zeit einen eigenen Richter gehabt, und bei einem Blick in die Archive der Republik Imperia konnte ich leider auch keine Ausfertigung des betreffenden Vertragswerkes finden.
Da die Staatsregierung an diesem Punkt aufgrund der schlechten Lage der Archive mit ihrem Latein leider am Ende ist, möchte ich die Mitglieder des Landtages darum bitten, bei der Beantwortung folgender Fragen mitzuwirken:
1. Wann und unter wem wurde der betreffende Vertrag geschlossen?
2. Soll die Staatsregierung mit der Regierung der Republik Imperia eine Wiederbelebung der Vertragsinhalte anstreben, oder sollen wir -- da der Vertrag in Imperia nach gegenwärtigem Kenntnisstand offenbar unbekannt ist -- ihn durch Beschluss auch einfach für uns aufheben?
Zu letzterem möchte ich gleichzeitig anmerken, dass das Staatsministerium der Justiz derzeit untersucht, inwiefern der Staatsgerichtshofvertrag mit anderen, die Justiz betreffenden gesetzlichen Bestimmungen in unserem Land zusammengeht oder ihnen widerspricht.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wäre für Ihre Mithilfe dankbar.