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Antrag 2008/12/27 Imperialgesetz über Sozialen Wohnungsbau

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 12:28
von Michael Schneider
Antrag wurde gestellt:
Imperialgesetz über Sozialen Wohnungsbau

§1 Jeder Imperialbürger hat das Recht auf Wohnraum für sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen.

§2 Der Staat ist verpflichtet, dieses Recht durch Förderung des Wohnungsbaus, die Werterhaltung vorhandenen Wohnraumes und die öffentliche Kontrolle über die gerechte Verteilung des Wohnraums zu verwirklichen.

§3 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Aussprache eröffnet.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 12:30
von Rincewind
Kurz zur Begründung. Dieses Gesetz stellt eine sinnvolle Ergänzung zum verabschiedeten Sozialgesetz dar, dass u.a. Wohngelder für Sozialbedürftige vorsieht.

Damit auch den sozialen Umständen nach günstiger Wohnraum ausreichend zur Verfügung steht, muss der Staat durch staatliche Wohnbauprojekte das vorhandene Angebot teilweise ergänzen.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 12:34
von Michael Schneider
Und damit den privaten Wohnungsbau- und Vermietungssektor unterwandern.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 12:53
von Rincewind
"örtlichen Bedingungen"

Wenn der private Sektor entsprechende Angebote nicht leistet, dann muss dieser durch den Staat ergänzt werden. Insbesondere im Niedrigpreisbereich, bei denen dem privaten Sektor nicht ausreichende Mieteinnamen vorhanden sind.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 15:24
von Michael Schneider
Wer entscheidet das?

Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 09:37
von Michael Schneider
*hust*

Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 10:53
von Rincewind
Die Regierung zieht den Antrag zurück und wird ggf. nach der Winterpause beantragen die Diskussion neu zu eröffnen.

Verfasst: Fr 9. Jan 2009, 09:59
von Michael Schneider
Herr Imperialkanzler, wie sieht es aus?

Verfasst: Fr 9. Jan 2009, 18:20
von Rincewind
Bleibt zurückgezogen.

Verfasst: Fr 9. Jan 2009, 20:04
von Wolfgang Müller
Schade.