Antrag 2008/12/27 Imperialgesetz über Sozialen Wohnungsbau
Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 12:28
Antrag wurde gestellt:
Aussprache eröffnet.Imperialgesetz über Sozialen Wohnungsbau
§1 Jeder Imperialbürger hat das Recht auf Wohnraum für sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen.
§2 Der Staat ist verpflichtet, dieses Recht durch Förderung des Wohnungsbaus, die Werterhaltung vorhandenen Wohnraumes und die öffentliche Kontrolle über die gerechte Verteilung des Wohnraums zu verwirklichen.
§3 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.