Verfassungsänderungsgesetz zur dynamischeren Führung
Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 11:03
Verfassungsänderungsgesetz zur dynamischeren Führung
§1 der Artikel 14 der Verfassungsurkunde der Republik Imperia wird wie folgt neu gefasst:
Artikel 14
Wahl des Imperialkanzlers
Der Imperialkanzler wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl von allen Imperialbürgern auf drei Monate gewählt. Zur Wahl kann jeder Imperialbürger kandidieren. Wiederwahl ist zulässig. Nachdem der Kandidat seine Wahl angenommen hat wird er vom Sekretär des Herrenhauses zum Imperialkanzler ernannt.
Er schwört bei seinem Amtsantritt einen Eid, die Verfassungsurkunde zu ehren und in Übereinstimmung mit derselben und den Imperialgesetzen zu handeln.
§2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach seinem Beschluss durch das Herrenhaus am Tag seiner Kundmachung im Imperialgesetzblatt in Kraft.