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Rechtswidrige Trauungs-Verordnung
Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 10:32
von Michael Schneider
Ich zitiere mich selbst:
Herr Rincewind, ich glaube eher, daß Sie damit gegen die Arbeitszeitregelungen der Standesbeamten verstoßen und diese dieser Anweisung nicht zu folgen brauchen, d.h. sogar verpflichtet sind enstprechende Ruhepausen einzulegen.
Ich glaube kaum, daß Ämter, die normalerweise nur mit einem bis zwei trauenden Beamten ausgestattet sind in der Lage sind täglich länger als 13 Stunden zu öffnen, ohne gegen Gesetze zu verstoßen, die tägliche Ruhezeiten für Beamten auf mindestens 11 Stunden für Schlaf, Essen, tägliche Verrichtung privater Angelegenheiten und Erholung vorsehen.
Ich empfehle den Beamten daher die Verweigerung der 24h-Verordnung und ihren Dienst nach vertraglich geregelter Beamtenarbeitszeit auszuüben.
Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 10:35
von Bodo von Kurzschluss
Meinen Sie wirklich, er lässt sie 24 Stunden durcharbeiten? Ein bisschen mehr Logik hätte ich sogar von Ihnen erwartet. So kann man sich täuschen.
Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 10:38
von Michael Schneider
Anders kann er es gar nicht, denn genügend Standesbeamten um das durchzusetzen gibt es ansonsten nicht.
Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 10:42
von Bodo von Kurzschluss
Sie müssen es ja wissen.
Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 10:46
von Michael Schneider
Simple Rechenleistung.
Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 10:58
von Rincewind
Es ist offensichtlich, dass die Standesämter zur Unterstützung Beamte aus anderen öffentlichen Rechtsbereichen erhalten werden.
Im übrigen, was sie glauben und was Tatsache ist, sind zwei paar Stiefel. Ich bin jedoch gerne bereit zusammen mit ihnen ein Gesetz zur Arbeitszeitregulierung zu entwerfen, damit sie zukünftig eine Grundlage für ihre Vorwürfe haben.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 11:07
von Michael Schneider
Man kann nicht einfach Finanz- oder Strafvollzugsbeamten als Standesbeamten einsetzen.
*so*
Im übrigen solltest Du nicht anfangen die Arbeitszeitregelung zu diskutieren, die in solchen Fällen aus dem RL dem Bund entnommen ist, wie es hier übnlich gehandhabt wird. Sonst fange ich an Forderungen nach exakten Zahlen für jedes einzelne Standesamt und ihre Besetzungspläne zu stellen mit Namen der Beamten usw.usf.
Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 11:16
von Rincewind
Diese können Standesbeamte jedoch assistieren, was die anwesenheit eines einzelnen Standesbeamten ermöglicht.
Herr Schneider, sie wollen doch nicht ernsthaft die Details der Dienstpläne diskutieren?
*so* Ich glaub nicht, dass wir alles was kein Gesetz hat aus dem RL übernehmen. Sonst würden wir z.B. auch nicht über das Sittengesetz diskutieren müssen, denn § 2 und 3 sind dem StGB der BRD entnommen.
Ich denke sehrwohl, dass wir über ein grobes Arbeitsrecht diskutieren können. Ich werde einen Entwurf einbringen, sollte ich diese Amtszeit noch die Zeit haben.
Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 12:26
von Michael Schneider
Arbeitsrecht ist viel zu umfassend. Allein was dann mit Betriebsräten, Gewerkschaften, Tarfiverhandlungen abginge...
Die wirkliche Arbeitszeit eines Standesbeamten ist die Trauung udn die direkte Vorbereitung darauf, die ihm nicht abgenommen werden kann durch zweite.
Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 12:28
von Rincewind
Nur wenn man Tarifrecht, Gewerkschaften etc. gesetzlich regelt.
Ich würde eine schwachere Version wie, bezahlte Mindesturlaubstage und maximale Tagesarbeitszeit vorschlagen, die vorgeschrieben werden.