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Aussprache 2008/87 Gesetz zur Reform der Zusammensetzung des Unionparlaments
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 01:28
von Palin Waylan-Majere
Ich habe folgenden Antrag eingebracht:
Gesetz zur Reform der Zusammensetzung des Unionparlaments
§ 1
Der Art. 26 Abs (5) der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst:
"(5) Das Unionsparlament setzt sich aus sieben bis 13 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz."
§ 2
Der § 17 Abs. (1) des Wahlgesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Die Anzahl der Sitze des Unionsparlamentes richtet sich im verfassungsmäßig vorgegebenen Rahmen nach der Anzahl der Bürger mit aktiven Wahlrecht. Für begonnene fünfundzwanzig Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben. Hinzu kommen noch drei weitere Mandate."
§ 3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in kraft.
Die Aussprache ist eröffnet.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 01:38
von Palin Waylan-Majere
Werte Kolleginnen und Kollegen,
es wird bekannt sein, dass die ewigen Debatten um die Neuzusammensetzung, Fusion und Abschaffung diverser Unionsorgane bei mir nicht gerade Lebensgeister weckt. Würde nur die Hälfte der Energie, die für diese Art der Luftschlossdebatte verwendet wird, für sinnvollere Aktivitäten eingesetzt werden, sähe die Demokratische Union wohl anders aus.
Das Ziel meines Antrages ist es, dieser leidlichen Schwarzmalerei, die DU würde demnächst an Bürgerschwund sterben, ein Ende zu setzen. Dabei will ich keines der Unionsorgane abschaffen, sondern die behutsame Verkleinerung des Unionsparlaments ermöglichen. Denn wenn wir ehrlich sind: bei wenigstens 2 der derzeitigen MdUPs hätte es auch kaum einen Unterschied gemacht, ob sie ihr Mandat angetreten hätten oder nicht.
Aber würden wir aus der Inaktivität so mancher Unionsregierung darauf schließen, sie künftig und für alle Zeit auf 2 Mitglieder zu beschränken oder sie gar abzuschaffen?
Ich möchte denjenigen, die ohne solch eine Reform partout nicht auskommen können, entgegenkommen - allerdings ohne, dass nicht auch bei zukünftig höheren Bürgerzahlen wieder mehr Sitze im Unionsparlament besetzt werden dürfen.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 01:46
von pjotr
Halte das für einen begrüßenswerten Vorschlag. Zudem wir damit etwas ändern können, ohne die gewachsene Grundordnung unseres Staates völlig umzustrukturieren.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 09:50
von Rincewind
Auch wenn ich es bedauerlich finde, dass diese Initiative nicht aus dem Unionsparlament kommt, ein begrüßenswerter Schritt.
Ist das richtig:
5 Parlamentarier bis 25,
7 bis 50
9 bis 75,
11 bis 100?
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 09:51
von Michael Schneider
Was passiert wenn wir nur noch 24 aktive wahlberechtigte Bürger haben? Dann verstößt das Gesetz gegen die Verfassung.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:01
von pjotr
Original von Michael Schneider
Was passiert wenn wir nur noch 24 aktive wahlberechtigte Bürger haben? Dann verstößt das Gesetz gegen die Verfassung.
Es lautet "Für begonnene fünfundzwanzig Bürger". Sie bezahlen die Handwerker bei Ihnen zu Hause doch auch für die "angefangene Arbeitsstunde", oder rechnen die Minutengenau ab?

Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:41
von Palin Waylan-Majere
Original von Rincewind
Ist das richtig:
5 Parlamentarier bis 25,
7 bis 50
9 bis 75,
11 bis 100?
Original von Michael Schneider
Was passiert wenn wir nur noch 24 aktive wahlberechtigte Bürger haben? Dann verstößt das Gesetz gegen die Verfassung.
Nach der derzeitigen Regelung haben wir immer mindestens 11 Parlamentarier - auch bei nur 10 Bürgern. Diese verfassungsmäßig festgelegte Untergrenze senkt mein Entwurf auf 7 ab.
Wir haben im Moment so um die 50 wahlberechtigte Bürger. Ab 50 bestünde das UP aus 9 Mitgliedern, darunter aus 7. Die 7 bleibt auch dann stehen, wenn die Bürgerzahl noch weiter sinken sollte.
Eins möchte ich klarstellen: dieser Vorschlag löst das Problem des Bürgerschwundes nicht, er passt nur die Gesetzeslage an veränderte Zustände der Realität an. Wir müssen gemeinsam Maßnahmen ergreifen, die Union attraktiver zu gestalten. Aber das ist ein anderes Thema, dass nicht in diese Aussprache gehört.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 16:53
von Rincewind
2 für die ersten 25 + 3 Mindestzahl gibt = 5 nicht 7 als Untergrenze.

Verfasst: Di 16. Dez 2008, 16:56
von Palin Waylan-Majere
Ich weiß schon.

Darum auch die Textzeile in der Verfassung:
Das Unionsparlament setzt sich aus sieben bis 13 Mandaten zusammen
An der gegenwärtigen Praxis wird gar nichts geändert, lediglich die Zahlen wurden angepasst.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 22:38
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Ich kann nichts entdecken, was diesem Antrag widersprechen könnte.