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Aussprache 2008/86 Gesetz über die Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Unionsrichter
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 00:58
von Palin Waylan-Majere
Der Vertreter der Republik Salbor beantragte Folgendes:
Gesetz über die Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Unionsrichter
§1 Grundlage, Zweck
(1) Diese Gesetz bezweckt, die Beschränkung der Zahl der Unionsrichter auf drei aufzuheben.
(2) Dieses Gesetz ändert das Unionsgerichtsgesertz.
§2 Änderung
§5 I UGerG wird wie folgt geändert:
Der Satz "Sind bereits 3 Richter im Amt, darf kein weiterer Unionsrichter gewählt werden." wird ersatzlos gestrichen.
§3 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Die Aussprache ist eröffnet.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 01:13
von pjotr
Vielen Dank,
Werte Kolleginnen und Kollegen. Im Unionsparlament wird zur Zeit darüber diskutiert, die Effektivität der Unionsrates durch die Einführung eines Amtes als nebenamtlicher Unionsrichter zu verbessern.
In der Debatte kam jedoch auch auf, dass es derzeit nicht möglich ist, einen vierten Unionsrichter zuzuwählen. Ohne dem Ergebnis der Debatte im Unionsparlament vorgreifen zu wollen möchte ich beantragen, diesen Passus zu streichen, da sich mir keine Sinnhaftigkeit daraus ergibt. Sollte späterhin als Debattenergebnis die Einführung nebenamtlicher Richter sich herauskristallisieren ist das dann immer noch möglich. Da diese Frage aber politisch wohl noch kontroverser ist als diejenige, die vorgeschlagenes Gesetz intendiert, bin ich dafür das getrennt abzustimmen.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 09:52
von Rincewind
Der Sinn dahinter ist, dass weltweit die Union mit 3 Richtern bereits einen personellen Luxus aufweist.
3 reichen für die Arbeit vollständig aus. Es gibt keinen Grund die Zahl weiter zu erhöhen, zumal noch genug Juristen als Anwälte bleiben sollten.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:03
von SRM
Original von Rincewind
Der Sinn dahinter ist, dass weltweit die Union mit 3 Richtern bereits einen personellen Luxus aufweist.
3 reichen für die Arbeit vollständig aus. Es gibt keinen Grund die Zahl weiter zu erhöhen, zumal noch genug Juristen als Anwälte bleiben sollten.
Sehe ich genauso, zumal wir dann ja finanzpolitisch den Rahmen sprengen würden.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:06
von pjotr
Die Sache ist, dass wir per Gesetz die Zuwahl weiterer Richter beschränken. Sollten wir der Meinung sein, die Arbeit des Unionsgerichtes passt zur Zeit, dann müssen wir keinen zuwählen; sollten wir aber nicht zufrieden sein können wir unter derzeitigen Umständen niemanden zuwählen, sondern müssten uns mit dem komplizierten Absetzungsverfahren beschäftigen.
Zur Zeit kommt es mir z.B. so vor, als ob Prof. Ashcraft die Hauptarbeit am Gericht übernimmt.
Ich denke wir sollten die Selbstbeschränkung hier einfach aufheben, damit wir frei sind weitere Maßnahmen zu ergreifen. z.B. können wir den Vorschlag zur Annahme nebenamtlicher Richter in der Ersten Instanz nur beschließen, wenn wir die Zahl der Richter erweitern.
Ich würde das aber gerne in einem getrennten Schritt machen, da nicht unbedingt alle die ehrenamtlichen Richter haben wollen.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:10
von SRM
Sofern diese zusätzlichen Richter auf ehrenamtlicher Basis arbeiten, habe ich keine Einwände. Die Bearbeitungszeit am Unionsgericht würde sich dadurch sicher positiv wandeln.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:15
von pjotr
Das möchte ich gerne separat klären, da ich denke dass diese Frage umstrittener ist. Wichtig finde ich es, die Selbstbeschrankung ersteinmal aufzuheben und die Rechtsgrundlage für weitere solche Schritte zu legen.
Außerdem finde ich wir sollten die Arbeit von Richtern schon würdigen, und grade nicht an unserem Justizsystem sparen. Das ist eine sehr verquere Form von Staatsräson...
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:17
von SRM
Original von pjotr
Das möchte ich gerne separat klären, da ich denke dass diese Frage umstrittener ist. Wichtig finde ich es, die Selbstbeschrankung ersteinmal aufzuheben und die Rechtsgrundlage für weitere solche Schritte zu legen.
Außerdem finde ich wir sollten die Arbeit von Richtern schon würdigen, und grade nicht an unserem Justizsystem sparen. Das ist eine sehr verquere Form von Staatsräson...
Nein, ich sehe die Frage als sehr zentral an. Bei der anstehenden Reform des Uniondienstgesetzes werden Richter sehr hoch entlohnt, was bei einer entsprechend hohen Anzahl an Richtern durchaus schnell einen Haushaltsschiefstand verursachen kann.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:22
von pjotr
Herr Unionskanzler, legen Sie ihre Wahnvorstellungen doch mal ab. Niemand will hier 20 Unionsrichter dazuwählen. Es geht darum, die Funktionsfähigkeit des Unionsgerichtes wiederherzustellen. Dafür brauchen wir eventuell übergangsweise einen weiteren Richter.
Ich denke so viel sollte die Union für den Rechtsstaat schon ausgeben.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:23
von Victoria Sewell
Original von pjotr
Werte Kolleginnen und Kollegen. Im Unionsparlament wird zur Zeit darüber diskutiert, die Effektivität der Unionsrates durch die Einführung eines Amtes als nebenamtlicher Unionsrichter zu verbessern.
Sie meinen vermutlich 'des Unionsgerichts'. Zum Inhalt: Ich halte den Vorschlag für pragmatisch und praktisch sinnvoll.