Abstimmung 2008/85 Änderung der GO (08/76)
Verfasst: Mo 15. Dez 2008, 05:05

Werte Kolleginnen und Kollegen,
es gilt, über folgenden Änderungsantrag zu §5 der Geschäftsordnung abzustimmen:
Bei der Stimmabgabe bitte wie üblich mit Ja oder Nein abstimmen.§ 5 Rederecht
(1) Rederecht im Unionsrat haben neben den Mitgliedern des Unionsrates der Unionspräsident, die Mitglieder der Unionsregierung in amtlicher Funktion sowie die ursprünglichen Antragsteller eines Antrages aus dem Unionsparlament. Darüber hinaus kann Rederecht im Einzelfall erteilt werden.
(2) Anträge auf Rederecht werden beim Präsidium persönlich oder im dafür vorgesehenen Thread gestellt und können vom Präsidium nur begründet abgewiesen werden.
(3) In Abstimmungen haben ausschließlich Mitglieder des Unionsrates Rederecht.
(4) Alle Debatten und Verfahren im Unionsrat sind öffentlich.
(5) Der Mitgliederraum ist den Vertretern der Länder vorbehalten und dient zur informellen Unterhaltung. Die Öffentlichkeit und Nicht-Mitglieder sind hier ausgeschlossen.