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Antrag 2008/12/23 Reformgesetz zur Verfassungsgesetzgebung

Verfasst: Di 2. Dez 2008, 12:59
von Michael Schneider
Die Imperialregierung hat folgenden Antrag vorgelegt:
Reformgesetz zur Verfassungsgesetzgebung

§1 Gewährleistung der Handlungsfähigkeit
Die Artikel 22 und 25 der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia werden wie folgt neu gefasst:

Artikel 22
Beschlussfassung

Das Herrenhaus fasst Beschlüsse nach absoluter Stimmenmehrheit der Abstimmenden, sofern die Verfassungsurkunde oder die Geschäftsordnung des Herrenhauses, letztere für interne Angelegenheiten des Herrenhauses, nichts anderes bestimmen.
Für alle Abstimmungen und Wahlen im Herrenhaus und republikweit gilt, dass Enthaltungen bei der Prüfung einer Mindestbeteiligung zu zählen sind, bei der Ergebnisfeststellung aber außen vor bleiben.

Artikel 25
Verfassungsänderungen

Änderungen an der Verfassungsurkunde benötigen die Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen des Herrenhauses, sowie der Mehrheit der Imperialbürger durch ein Referendum.

§2 Die Änderungen treten mit ihrer Verkündung in Kraft
Michael Schneider bittet dazu um Aussprache und hätte zuersdt gerne eine Stellungname der Imperialregierung.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 08:59
von Rincewind
Tut mir Leid, normalerweise beantragt die Regierungen Aussprachen gleich mit.

Zur Begründung. Die Handlungsunfähigkeit des Herrenhauses wurde beseitigt. Als Ausgleich wurde für Verfassungsänderungen zusätzlich Referenden eingeführt, als Kontrollinstanz.

Fakt ist derzeit, wenn zwei Mitglieder abstimmen können nichtmal Beschlussanträge oder Gesetze bestimmt werden. Das ist für die Arbeitsfähigkeit nicht zumutbar.

Die Alternative ist, wir führen ein, dass Herrenhausmitgliedschaften bei längerer Abwesenheit im Hause Ruhen und sofort bei Rückmeldung wieder aufgenommen werden können. Jedoch ist auch dazu eine Verfassungsänderung nötig.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 09:05
von Michael Schneider
Wo ist die Mindestbeteiligung abzulesen? Einerseits wollen sie sie abschaffen faktisch, andererseits als grundwert festlegen bei Enthaltungen?

Im übrigen halte ich es für fragwürdig inwiefern dieses Haus rechtmäßig Beschlüsse fassen kann wenn eben weniger als 50% der Mitglieder abstimmen.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 09:11
von Rincewind
Fakt ist, wir können gar keine Beschlüsse fassen, bei der derzeitigen Besuchsrate. Die ruhenden Mitgliedschaften nach 14 Tage Abwesenheit wäre eine passende Alternative. Ähnliche Regelungen gibt es ja auch für den Imperialkanzler und Sekretär des Hauses, wieso dann nicht auch für Mitglieder.

Wäre eine solche Regelung ihrer Meinung nach geeigneter?

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 09:12
von Michael Schneider
Eher 1 Monat. Aber eine entsprechende Regelung ja.

Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 08:41
von Michael Schneider
*hust*

Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 10:22
von Rincewind
Wird überarbeitet.

Verfasst: Di 9. Dez 2008, 17:56
von Rincewind
Der Antrag wird zurückgezogen und neu eingebracht.

Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 09:05
von Michael Schneider
Damit schließe ich die Aussprache.