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Antrag 2008/12/21 Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 09:12
von Michael Schneider
Ich will hiermit den Imperialkanzler auffordern diesem Gesetz zuzustimmen und bitte dazu das Haus meiner Aufforderung zu folgen.

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 09:43
von Rincewind
Um meine Meinung zu begründen. Der Antrag, in der Form, richtet sich ganz klar gegen die Gleichstellung von Partnerschaften nach unterschiedlichen sexueller Gesinnungen wendet. Eine Einführung einer Klassenpartnerschaft ist abzulehnen.

Ich greife das konservative Argument, dass es nur darum geht das Wort "Ehe" in ihrem kirchlichen und historischen Zusammenhang zu bewahren. Das tut es eindeutig nicht.

Wenn man nur dies wollen würde, würde man Ehe im Gesetz mit Lebenspartnerschaft austauschen und die "Ehe", wie sie gewünscht wird als Begriff den Kirchen überlassen.

Was hier im Gesetz eingeführt wird ist zweierlei Maß, das darf sich ein Staat nicht leisten. Ich gehe sogar soweit, dass ich ankündige, sollte das Gesetz in der Form vom Parlament doch noch durchgeboxt werden, wird die Imperialregierung sich der angekündigten Klage Heroths anschließen.

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 09:50
von Michael Schneider
Ich sehe darin ein Raub der letzten Begriffe, die der heterosexuellen Tradition noch geblieben ist. Bald wird man ja als heterosexueller schon schief angeguckt, als wäre man ein Relikt.

Die Ehe zwischen Mann und Frau ist für mich nach wie vor die beste Grundlage für eine gute Familie und damit auch begrifflich besonders schützenswert. Und wenn es allein der Begriff ist kann ich damit leben. Nicht aber wenn auch das noch weggenommen wird!

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 10:01
von Rincewind
Den Begriff auszutauschen, kann ich im Unionsrat nicht mehr ermöglichen. Es kann nur abgelehnt oder zugestimmt werden.

Es liegt ggf. beim Unionsparlament entsprächende Änderungen vorzuschlagen sollte der Antrag zurück kommen.

Jedoch darf der Staat nicht mit zweierlei Maß wie in diesem Antrag vorgeschlagen messen und es gibt keinen Grund wieso der Staat lediglich die "gemeinsamen Lebensführung" von gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesetzlich absichert.

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 10:02
von Michael Schneider
Wieso "lediglich"?

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 10:13
von Rincewind
Falsche Wortwahl, ich formuliere neu: wieso der Staat zweierlei Bezeichnungen für die "gemeinsamen Lebensführung" von gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Partnerschaften verschiedener Geschlechter führen sollte. Das ist meiner Meinung nach diskriminierend und verstößt gegen die Unionsverfassung. Ich zittiere es ihnen gerne:
Artikel 2 - Gleichheit vor dem Gesetz
(1)Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Niemand darf wegen seiner Geburt, seiner Rasse, seines Geschlechts, seiner Heimat und Herkunft, seiner Sprache, seines Glaubens, seiner sexuellen Orientierung oder seiner Meinung bevorzugt oder benachteiligt werden.
Der Staat darf nicht wegen sexueller Orientierung differenzieren. Das gilt auch bei Bezeichnungen dieser Partnerschaft.

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 10:22
von Michael Schneider
Und jetzt erklären sie mir bitte wo in der Wortwahl eine Bevorzugung oder Benachteiligung liegt.

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 10:32
von Rincewind
Schon allein durch die Bezeichnung.

Das wäre so, wie wenn alle Bürger Imperias als "Imperialbüger" bezeichnet werden. Alle Bürger der Familie Schneider werden nur als "Bürger" bezeichnet, obwohl diese inhaltlich die selben Rechte haben.

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 11:54
von Michael Schneider
Das würde vorraussetzen, dass der Begriff Ehe höherwertig wäre. Was er rein ethisch nciht ist.

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 11:59
von Rincewind
Ich zitiere den Kollegen aus Roldem:

"Wenn es materiell-rechtlich doch keinen Unterschied macht, dann braucht man es rechtlich auch nicht anders benennen, bzw. können wir die Ehe gesetzlich abschaffen und nur Lebenspartnerschaften zulassen. Wobei die Ehe dann natürlich weiterhin von den Religionsgemeinschaften angeboten werden kann."