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Aussprache 2008/75 Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft (Unionsparlament)

Verfasst: So 30. Nov 2008, 21:14
von Palin Waylan-Majere
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Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:
Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft

§1 Änderung der Ehedefinition
Paragraph 1 des fünften Buches des ZGB wird wie folgt geändert:"(1)Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem geschäftsfähigen Mann und einer geschäftsfähigen Frau zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Der Vertrag muss mindestens Bestimmungen enthalten über
1. den gemeinsamen Familiennamen,
2. die Eigentumsverhältnisse an den in die Ehe eingebrachten Gütern,
3. die gegenseitigen Vertretungsbefugnisse in rechtlichen Angelegenheiten,
4. die gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltsverpflichtungen,
5. die Form der Vertragsauflösung.
(3) Der Abschluss eines Ehevertrages bedarf öffentlicher Beglaubigung.
(4) Zuständig für die Beglaubigung ist die Landesregierung des Unionslandes, in welchem die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wohnsitz haben, oder eine von der Landesregierung durch Verordnung bestimmte Stelle. Haben die Eheleute ihren Wohnsitz in verschiedenen Unionsländern, entscheiden sie gemeinsam, nach den Regelungen welches Unionslandes sie die Beglaubigung vornehmen lassen möchten. Hat nur einer der Ehepartner seinen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Beglaubigung durch die an seinem Wohnort zuständige Stelle. Hat keiner der Eheleute seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern beide die ratelonische Staatsbürgerschaft besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig."

§2 Einführung der Lebenspartnerschaft
Folgender Paragraph 1a wird in das fünfte Buches des ZGB eingeführt:
"(1)Die Lebenspartnerschaft ist ein Vertrag zwischen zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Der Vertrag muss mindestens Bestimmungen enthalten über
1. die Eigentumsverhältnisse an den in die Lebenspartnerschaft eingebrachten Gütern,
2. die gegenseitigen Vertretungsbefugnisse in rechtlichen Angelegenheiten,
3. die gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltsverpflichtungen,
4. die Form der Vertragsauflösung.
(3) Der Abschluss eines Lebenspartnerschaftsvertrages bedarf öffentlicher Beglaubigung.
(4) Zuständig für die Beglaubigung ist die Landesregierung des Unionslandes, in welchem die Lebenspartner zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wohnsitz haben, oder eine von der Landesregierung durch Verordnung bestimmte Stelle. Haben die Lebenspartner ihren Wohnsitz in verschiedenen Unionsländern, entscheiden sie gemeinsam, nach den Regelungen welches Unionslandes sie die Beglaubigung vornehmen lassen möchten. Hat nur einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Beglaubigung durch die an seinem Wohnort zuständige Stelle. Hat keiner der Lebenspartner seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern beide die ratelonische Staatsbürgerschaft besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig."

§3 Wegfall §2
Der bisherige Paragraph 2 fällt weg.

§4 Schlußbestimmungen
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Die Aussprache ist eröffnet.

Verfasst: So 30. Nov 2008, 21:19
von Kreittmayr
Freistein unterstützt diese Vorlage.

Verfasst: So 30. Nov 2008, 21:23
von Palin Waylan-Majere
Heroth hält sie für verfassungswidrig, empfiehlt Ablehnung und kündigt für den Fall der Annahme rechtliche Schritte an.

Verfasst: So 30. Nov 2008, 21:29
von Rex Marker
Original von Palin Waylan-Majere
Heroth hält sie für verfassungswidrig, empfiehlt Ablehnung und kündigt für den Fall der Annahme rechtliche Schritte an.
Wo sehen Sie verfassungsrechtliche Probleme?

Verfasst: So 30. Nov 2008, 21:47
von Fabian Montary
Roldem lehnt dieses Gesetz in Gänze ab.

Verfasst: So 30. Nov 2008, 21:50
von Rincewind
Ich werde den Antrag ebenfalls ablehnen. Nach dem Verständnis der Imperialregierung stellt dieser Antrag einen Schritt nach hinten dar, der sich ganz klar gegen die Gleichstellung von Partnerschaften nach unterschiedlichen sexueller Gesinnungen wendet.

Eine Einführung einer Klassenpartnerschaft ist abzulehnen.

Verfasst: So 30. Nov 2008, 21:55
von Fabian Montary
:klatsch:

Verfasst: So 30. Nov 2008, 22:06
von Rex Marker
Ungleiche Behandlung, das sehe ich ein. Ich schließe mich für die Westlichen Inseln Ihrer Aufassung an.

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 11:45
von Hajo Poppinga
Herr Präsident,
liebe Kollegen,

der vorliegende Vorschlag ist mit großer Mehrheit vom Unionsparlament verabschiedet worden, er ist Ausdruck des Wunsches einer Mehrheit der Bevölkerung alle Partnerschaften zu akzeptieren, zu respektieren. Diesem Wunsch wird der vorliegende Antrag gerecht, tatsächlich ergeben sich materiell-rechtlich keinerlich Schlechterstellungen für irgendjemandem im Vergleich zur derzeitigen Situation. Eine Ungleichbehandlung findet daher nicht statt.

Nach bisherigem Recht genießen ausschließlich hetero- und homosexuelle Partnerschaften die staatliche Anerkennung. Das bleibt auch weiterhin so, die Unionsregierung respektiert und akzeptiert ausdrücklich diese Lebensentwürfe.

Die Unionsregierung hat auf der anderen Seite aber auch großes Verständnis für Wertvorstellungen übergroßer Teile unserer Bevölkerung. Der Begriff der Ehe ist über viele, viele Jahre gewachsen und mit Werten geprägt und verknüpft worden. Er steht wie kein anderer für die Lebensgemeinschaft einer Frau mit einem Manne. Das Thema ist für viele Menschen emotional behaftet. Wir haben akzeptieren und respektieren auch diese Menschen.

Mithin haben wir uns für vorliegenden Gesetzesentwurf entschieden, der zum einen die Wertvorstellungen einer ganz großen Mehrheit der Unionsbürger respektiert und auf der anderen Seite aber auch klar dem Wunsch der homosexuellen Unionsbürger nach Anerkennung und Respekt Rechung trägt - denn niemand wird hier rechtlich schlechter gestellt. Dieses Gesetz befriedigt die Bedürfnisse aller Unionsbürger.

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 11:51
von Rincewind
Original von Hajo Poppinga
Der Begriff der Ehe ist über viele, viele Jahre gewachsen und mit Werten geprägt und verknüpft worden. Er steht wie kein anderer für die Lebensgemeinschaft einer Frau mit einem Manne. Das Thema ist für viele Menschen emotional behaftet. Wir haben akzeptieren und respektieren auch diese Menschen.
In dem Fall sollte die Formulierung was den Staat angeht bei allen Lebenspartnerschaft heißen und den Begriff der Ehe ganz den Kirchen und anderen Einrichtungen überlassen. Wir führen hier keine zwei Klassen ein.