Die Kollegin Bont hat eine Aussprache zum oben stehenden Vertrag beantragt. Frau Bont, Sie haben das Wort.Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union
Artikel I - Ziel
1. Dieser Vertrag dient der diplomatischen Grundlagenbildung zwischen den unterzeichnenden Staaten.
2. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag besteht.
Artikel II – Diplomatische Einstufung
Die Unterzeichnerstaaten stufen bei Vertragsunterzeichnung ihre diplomatischen Beziehungen als "neutral" oder dem sinnverwandt ein.
Artikel III – Grenzzusicherung
Die Unterzeichnerstaaten sichern sich gegenseitig territoriale Integrität zu. Die Unverletzbarkeit der Grenzen des Vertragspartners wird vollumfänglich anerkannt.
Artikel IV – Einreisebestimmungen
1. Die Unterzeichnerstaaten verzichten grundsätzlich auf Einreisebeschränkungen in Form von Visa für Bürger des jeweiligen Vertragspartners.
2. Hiervon unberührt sind Einreiseverbote, die im Rahmen von Strafprozessen von Gerichten der Unterzeichnerstaaten gegen Bürger des Vertragspartners verhängt wurden.
3. Dieser Artikel darf in seiner Gültigkeit im Krisen- oder Katastrophenfall zeitweilig ausgesetzt werden, wenn dies die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfordert. Über die Aussetzung ist der Vertragspartner unter Angabe der Gründe zu informieren. Nach Wegfall der Gründe für die Aussetzung müssen sämtliche Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden.
Artikel V – Doppelte Staatsbürgerschaften
1. Die vertragsschließenden Parteien kommen darin überein innerhalb einer Frist von 1 Jahr über die Einrichtung doppelter Staatsbürgerschaften zu debattieren. Ziel soll es sein, doppelte Staatsbürgerschaften für solche Kinder zu ermöglichen, deren Elternteile sowohl aus dem Kingdom of Albernia, als auch aus der DU stammen.
2. Wird in Zukunft eine solche Regelung getroffen, so soll sie schriftlich in diesem Vertrag verankert werden.
Artikel VI – Botschafteraustausch
1. Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.
2. Werden Botschafter in das Gastgeberland entsandt, so soll durch das Gastgeberland ein geeignetes Gelände zur Errichtung einer Botschaft zur Verfügung gestellt werden.
3. Das zur Verfügung gestellte Gelände soll als exterritorial gelten.
4. Diplomaten und Mitarbeiter der Vertretung sowie die Familien von Diplomaten und Mitarbeitern sind für die Dauer ihrer Tätigkeit bzw. ihres Aufenthalts aufgrund der diplomatischen Tätigkeit von Familienangehörigen vor der Strafverfolgung durch die Behörden des Gastgeberlandes geschützt. Diplomaten und Mitarbeiter der Vertretung sowie deren Familien können bei strafrechtlich relevanten Vergehen ausgewiesen werden. Die Ausweisung ist dem Vertragspartner unter Angabe von Gründen anzuzeigen.
Artikel VII – Diplomatische Konsultation
1. Die vertragsschließenden Parteien treffen sich mindestens einmal pro halbes Jahr zum Austausch diplomatisch-politischer Erkenntnisse.
2. Die Treffen sollen abwechselnd im Kingdom of Albernia und der DU stattfinden.
Artikel VIII – Wirtschaftliche Zusammenarbeit
1. Die Unterzeichnerstaaten bekräftigen ihren Wunsch wirtschaftlich enger zusammen zu arbeiten. Zu diesem Zweck verzichten die Unterzeichnerstaaten darauf Zweistellengründungen von Firmen des jeweils anderen Landes auf dem eigenen Territorium zu behindern.
Artikel IX – Juristische Zusammenarbeit
1. Die vertragsschließenden Parteien schließen ein Auslieferungsabkommen und sichern sich die gegenseitige Auslieferung von Straftätern zu, die Zuflucht im jeweils anderen Land gesucht haben um so einer Strafverfolgung im Heimatland zu entgehen.
2. Ausgenommen von dieser Regelung sind solche Straftäter, die einen berechtigten Anspruch auf Asyl aufgrund politischer Verfolgung haben.
Artikel X - Konfliktregelung
1. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem,
diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation geregelt.
Artikel XI - Kündigung des Vertrages
1. Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.
Artikel XII - Schlussbestimmungen
1. Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
2. Der Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.
3. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner und der Ratifizierung der dafür zuständigen Institutionen in Kraft.
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Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Entwurf für einen Grundlagenvertag zwischen dem Königreich Albernia und der Demkratischen Union ist mehr als nur ein "Guter-Wille-Vertrag" und ist mehr als nur die Bekräftigung der guten bilateralen Beziehungen. Er markiert das Aufschlagen eines neuen Kapitels in den Beziehungen zu Albernia und enthält eine Reihe konkreter Maßnahmen, die geeignet sind, die Zusammenarbeit zu vertiefen und auf eine neue Grundlage zu stellen.
Beide Seiten haben aus der jüngsten Krise gelernt, die das Gewähren von Unterschlupf für Straftäter ausgelöst hat: in Zukunft werden Straftäter gegenseitig ausgeliefert, einen "Fall von Metternich" wird es dann nicht mehr geben, so Artikel IX des Entwurfs.
Eine weitere Konkretisierung findet sich in Artikel IV. Vorgesehen ist die generelle gegenseitige Abschaffung der Visums-Pflicht. Diese Befreiung stellt einen großen Vertrauensbeweis dar, den sich beide Vertragspartner damit entgegenbringen.
Artikel V des Entwurfs betrifft Kinder binationaler Ehen, in diesem Fall, wenn ein Elternteil aus Albernia und ein anderer aus der Demokratischen Union stammt. Hier haben wir uns eine Zielsetzung gesetzt, innerhalb eines Jahres eine Regelung zu treffen. Für die Unionsregierung steht dabei die Einheit der Familie im Vordergrund und das Wohlergehen der Kinder.
Ein wichtiger Punkt findet sich in Artikel VII: die Einrichtung von Regierungskonsultationen, hier als "diplomatische Konsultationen" bezeichnet. Sinn dieser Regelung ist es, einen Dialog in Gang zu setzen, der über das aktuelle politische Tagesgeschehen hinausgeht. Sie sollen auch dann stattfinden. wenn aktuell keine Krisen zu bewältigen sind. Wichtig ist auch das persönliche Kennenlernen, das Schaffen einer persönlichen Vertrauensbasis, die es im Krisenfall ermöglicht, gemeinsam zu handeln, und die die Grundlage für die Gewissheit schafft, dass man sich auf den anderen verlassen kann. Kein gegenseitiger Truppenaustausch, kein noch so heiliger Schwur kann persönliches Vertrauen ersetzen in den jeweils anderen politisch Verantwortlichen ersetzen.
Neben der Abschaffung der Visumspflicht, der Einführung von Regierungskonsultationen und der juristischen Zusammenarbeit, tritt als weiterer Punkt, der die bilateralen Beziehungen auf eine breitere Basis stellt, ein erster Schritt der wirtschaftlichen Liberalisierung mit der gegenseitigen Gewährung der Niederlassungsfreiheit von Firmen aus dem jeweils anderen Vertragsstaat. Das Aufbauen wirtschaftlicher Verflechtungen zum Wohle beider Seiten, wird beide Seiten enger Zusammenwachsen und resistenter gegen Störungen der bilateralen Beziehungen werden lassen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mit großer Befriedigung lege ich Ihnen heute diesen Grundlagenvertrag zur Debatte und Abstimmung vor. Er ist, wie ich bereits sagte, ein Schritt für eine breitere und vertiefte Zusammenarbeit zwischen dem Königreich Albernia und der Demokratischen Union und unterstreicht die gegenseitige Bedeutung und die gegenseitige Wertschätzung. Die Regierung Ihrer Majestät und die Unionsregierung haben heute ein neues Kapitel in den Beziehungen ihrer beiden Länder aufgeschlagen - lassen Sie uns heute gemeinsam diesen Weg beschreiten, indem Sie diesem Vertrag Ihre Zustimmung geben; ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
der vorliegende Entwurf für einen Grundlagenvertag zwischen dem Königreich Albernia und der Demkratischen Union ist mehr als nur ein "Guter-Wille-Vertrag" und ist mehr als nur die Bekräftigung der guten bilateralen Beziehungen. Er markiert das Aufschlagen eines neuen Kapitels in den Beziehungen zu Albernia und enthält eine Reihe konkreter Maßnahmen, die geeignet sind, die Zusammenarbeit zu vertiefen und auf eine neue Grundlage zu stellen.
Beide Seiten haben aus der jüngsten Krise gelernt, die das Gewähren von Unterschlupf für Straftäter ausgelöst hat: in Zukunft werden Straftäter gegenseitig ausgeliefert, einen "Fall von Metternich" wird es dann nicht mehr geben, so Artikel IX des Entwurfs.
Eine weitere Konkretisierung findet sich in Artikel IV. Vorgesehen ist die generelle gegenseitige Abschaffung der Visums-Pflicht. Diese Befreiung stellt einen großen Vertrauensbeweis dar, den sich beide Vertragspartner damit entgegenbringen.
Artikel V des Entwurfs betrifft Kinder binationaler Ehen, in diesem Fall, wenn ein Elternteil aus Albernia und ein anderer aus der Demokratischen Union stammt. Hier haben wir uns eine Zielsetzung gesetzt, innerhalb eines Jahres eine Regelung zu treffen. Für die Unionsregierung steht dabei die Einheit der Familie im Vordergrund und das Wohlergehen der Kinder.
Ein wichtiger Punkt findet sich in Artikel VII: die Einrichtung von Regierungskonsultationen, hier als "diplomatische Konsultationen" bezeichnet. Sinn dieser Regelung ist es, einen Dialog in Gang zu setzen, der über das aktuelle politische Tagesgeschehen hinausgeht. Sie sollen auch dann stattfinden. wenn aktuell keine Krisen zu bewältigen sind. Wichtig ist auch das persönliche Kennenlernen, das Schaffen einer persönlichen Vertrauensbasis, die es im Krisenfall ermöglicht, gemeinsam zu handeln, und die die Grundlage für die Gewissheit schafft, dass man sich auf den anderen verlassen kann. Kein gegenseitiger Truppenaustausch, kein noch so heiliger Schwur kann persönliches Vertrauen ersetzen in den jeweils anderen politisch Verantwortlichen ersetzen.
Neben der Abschaffung der Visumspflicht, der Einführung von Regierungskonsultationen und der juristischen Zusammenarbeit, tritt als weiterer Punkt, der die bilateralen Beziehungen auf eine breitere Basis stellt, ein erster Schritt der wirtschaftlichen Liberalisierung mit der gegenseitigen Gewährung der Niederlassungsfreiheit von Firmen aus dem jeweils anderen Vertragsstaat. Das Aufbauen wirtschaftlicher Verflechtungen zum Wohle beider Seiten, wird beide Seiten enger Zusammenwachsen und resistenter gegen Störungen der bilateralen Beziehungen werden lassen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mit großer Befriedigung lege ich Ihnen heute diesen Grundlagenvertrag zur Debatte und Abstimmung vor. Er ist, wie ich bereits sagte, ein Schritt für eine breitere und vertiefte Zusammenarbeit zwischen dem Königreich Albernia und der Demokratischen Union und unterstreicht die gegenseitige Bedeutung und die gegenseitige Wertschätzung. Die Regierung Ihrer Majestät und die Unionsregierung haben heute ein neues Kapitel in den Beziehungen ihrer beiden Länder aufgeschlagen - lassen Sie uns heute gemeinsam diesen Weg beschreiten, indem Sie diesem Vertrag Ihre Zustimmung geben; ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
Beiträge: 1987
Registriert: Sa 28. Jun 2008, 15:33
Werden Metternich und Konsorten ausgeliefert, wenn dieser Vertrag in Kraft getreten ist?
Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
es ist die Frage, ob dieses Auslieferungsabkommen rückwirkend gelten kann. Ausserdem werden Metternich und Co sicherlich versuchen sich auf politische Verfolgung zu berufen. Vielleicht sollte man dahingehend den Vertrag noch etwas konkretisieren.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Wenn Albernia dem für den Bestand der Union gefährlichsten Mann frei und unbehelligt herumlaufen lässt, ihm dazu noch seine blaublütigen Privilegien lässt und ihn mit diplomatischer Immunität schützt, dann handelt es sich sehr wohl um eine Frage, an der sich dieser Vertrag messen lassen muss.Original von Michael Schneider
Wir sollten diesen Vertrag nicht an der metternichfrage aufhängen.
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
Altkanzler
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Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23