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Aussprache 2008/72 Unionskompetenzreformgesetz (Imperia)

Verfasst: So 23. Nov 2008, 13:44
von Palin Waylan-Majere
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Der Vertreter der Republik Imperia brachte folgenden Antrag ein:
Unionskompetenzreformgesetz

§1 Der Artikel 46 der Unionsverfassung wird durch folgenden ersetzt.
  • Artikel 46 – Gesetzgebung von Union und Ländern

    (1) Die Länder haben das Recht zur Gesetzgebung und zur Verwaltung, soweit diese Verfassung nicht der Union Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
    (2) Im Bereich der Gesetzgebungskompetenz der Union haben die Länder das Recht zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie in einem Unionsgesetz ausdrücklich dazu ermächtigt werden.
    (3) Die Union hat die Befugnis zur Gesetzgebung über:
    1. auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung;
    2. Grenzschutz, sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union;
    3. Währungs- und Zollwesen, unionsweite Steuern, Grundlagen des Wirtschaftssystems;
    4. Rechtspflege, Prozessrecht an den Gerichten der Union und den Strafvollzug;
    5. Strafrecht;
    6. bürgerliches Recht;
    7. Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht, Registerwesen.
    (4) In allen in Absatz 1 nicht genannten Bereichen hat die Union das Recht auf Vertretungsgesetzgebung, um Rechtssicherheit in den Unionsländern zu schaffen und Landesgesetzen vorzugreifen. Vertretungsgesetze müssen als solche gekennzeichnet werden. Landesrecht bricht in diesem Fall Unionsrecht.
§2 Der Artikel 47 der Unionsverfassung wird gestrichen.

§3 Die Änderungen treten mit ihrer Verkündung in Kraft.
Die Aussprache ist eröffnet.

Verfasst: So 23. Nov 2008, 13:51
von Rincewind
Zur Begründung:

Die "Staatlichen Foren" sind gestrichen.
Darüber hinaus soll durch die Rahmengesetzgebung das Kompetenzgerangel beseitigt werden.

Nach der Änderung darf die Union grundsätzlich erstmal alles. Jedoch, sofern es nicht Unionsrecht ist können die Länder von dieser Gesetzgebung abweichen.

Damit ist eine Rechtssicherheit in inaktiveren Ländern geschaffen und attraktive Themen können auch in der Union diskutiert werden. Länder haben die Möglichkeit sinnvolle unionsweite Standarts durch die Rahmengesetze zu behalten oder eben von diesen abweichen, sofern mehr Individualismus gewünscht ist.

Edit: Ersetzt wird die schwammige Formulierung von wegen alles was in seiner Natur her unionsweit geregelt werden muss oder ähnlich.

Verfasst: So 23. Nov 2008, 13:58
von Palin Waylan-Majere
Meine Frage an den Antragssteller ist, warum der alte Punkt 8 des Art. 47 (1) sowie der Absatz (2) gestrichen werden.
Und müsste es im neuen Absatz (4) nicht heißen: "In allen in Absatz 3 nicht genannten Bereichen"?

RE: Aussprache 2008/72 Unionskompetenzreformgesetz (Imperia)

Verfasst: So 23. Nov 2008, 14:54
von Rincewind
Satz 8 wurde gestrichen weil "Staatliche Foren" als solche nicht existieren.

Die Anmerkungen wurden ergänzt:
Unionskompetenzreformgesetz

§1 Der Artikel 46 der Unionsverfassung wird durch folgenden ersetzt.
  • Artikel 46 – Gesetzgebung von Union und Ländern

    (1) Die Länder haben das Recht zur Gesetzgebung und zur Verwaltung, soweit diese Verfassung nicht der Union Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
    (2) Im Bereich der Gesetzgebungskompetenz der Union haben die Länder das Recht zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie in einem Unionsgesetz ausdrücklich dazu ermächtigt werden.
    (3) Die Union hat die Befugnis zur Gesetzgebung über:
    1. auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung;
    2. Grenzschutz, sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union;
    3. Währungs- und Zollwesen, unionsweite Steuern, Grundlagen des Wirtschaftssystems;
    4. Rechtspflege, Prozessrecht an den Gerichten der Union und den Strafvollzug;
    5. Strafrecht;
    6. bürgerliches Recht;
    7. Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht, Registerwesen.
    (4) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.
    (5) In allen in Absatz 3 nicht genannten Bereichen hat die Union das Recht auf Vertretungsgesetzgebung, um Rechtssicherheit in den Unionsländern zu schaffen und Landesgesetzen vorzugreifen. Vertretungsgesetze müssen als solche gekennzeichnet werden. Landesrecht bricht in diesem Fall Unionsrecht.
§2 Der Artikel 47 der Unionsverfassung wird gestrichen.

§3 Die Änderungen treten mit ihrer Verkündung in Kraft.

Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 01:02
von Palin Waylan-Majere
Leuchtet ein.

Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 19:10
von Kreittmayr
Ich denke, dem kann man zustimmen.

Verfasst: Do 27. Nov 2008, 17:10
von Palin Waylan-Majere
Hiermit wird Hajo Poppinga das Rederecht gewährt.

Verfasst: Do 27. Nov 2008, 19:01
von Rex Marker
Ich finde eine notwendige Änderung, die den Ländern Ihren Gestaltungsspielraum voll offen lässt, sofern Sie Ihn nutzen möchten.

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 15:41
von Hajo Poppinga
Original von Palin Waylan-Majere
Hiermit wird Hajo Poppinga das Rederecht gewährt.
Herr Präsident,
vielen Dank für die Gewährung des Rederechts. Grundsätzlich begrüße ich den Vorstoß Imperias, würde jedoch gerne die Formulierung ein wneig ändern. Ich werde im Laufe des Wochenendes einen entsprechenden, leicht veränderten Vorschlag darlegen.

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 15:44
von Fabian Montary
Ich würde noch anhängen: Vertretungsgesetze treten frühestens am vierzehnten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Einzelne Länder können bestimmen, dass Vertretungsgesetze für sie nicht gelten.