Antrag 2008/10/15 Steuererhebungsgesetz der Republik Imperia
Verfasst: Mo 17. Nov 2008, 19:55
Antrag der Imperialregierung.
Ich erteile dem Imperialkanzler das Wort zur Antragsbegründung und eröffne danach die Aussprache.Steuererhebungsgesetz der Republik Imperia
§1 Präambel
Dieses Gesetz dient dazu die Zahlungsfähigkeit der Republik Imperia zu sichern.
§2 Umsatzsteuer
(1) Auf alle Umsätze ist eine Steuer von 12,5% zu erheben.
(2) Lebensmittel sind von einer Besteuerung ausgeschlossen.
(3) Auf koffeinhaltige Konsumprodukte fallen weitere 7,5% an.
(4) Auf alkoholhaltige Konsumprodukte fallen weitere 25% an.
(5) Auf nikotinhaltige Konsumprodukte fallen weitere 50% an.
(5) Auf Kraftstoffe und Energieträger auf Mineralölbasis, Kohle, sowie Erdgas fallen weitere 25% an.
(6) Auf Leuchtmittel ab einem Verbrauch von 40W fallen weitere 25% an.
§3 Gewinn- und Einkommenssteuer
(1) Einkommen und Gewinne werden in Stufen progessiv besteuert. Ausschlaggebend ist der Ort der Entstehung.
(2) Gewinnbesteuerung betrifft die Besteuerung aller innerhalb der Republik Imperia getätigten Geschäfte. Diese sind gesondert auszuweisen.
(3) Einkommensbesteuerung betrifft die Besteuerung aller innerhalb der Republik Imperia erhaltenen Einkommen.
(4) Der Steuersatz für die monatlichen Gewinne und Einkommen wird wie folgt ausgewiesen:
(a) Auf jeden Bramer über einem Freibetrag von 250 Bramer werden 7,5% Steuern erhoben.
(b) Auf jeden Bramer ab 500 Bramer werden 15% Steuern erhoben.
(c) Auf jeden Bramer ab 750 Bramer werden 22,5% Steuern erhoben.
§4 Sonstige Besteuerung
(1) Auf die monatliche Kaltmiete von Zweitwohnsitzen, werden 10% Steuern. erhoben.
§5 Inkrafttreten
(1) Das Steuergesetz tritt am Monats ersten des Folgemonates nach seiner Verkündung in Kraft.