[Abstimmung] Gesetz zur Reform der Rechenschaftspflicht des Vertreters Heroths im Unionsrat
Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 11:54
Die Abstimmung dauert maximal 96 Stunden. Bitte stimmen Sie mitGesetz zur Reform der Rechenschaftspflicht des Vertreters Heroths im Unionsrat
§1 - Inhalt
Dieses Gesetz führt die Pflicht des Vertreters Heroths im Unionsrat zur Offenlegung seiner Bezüge ein und ändert dessen Pflicht zur Rechenschaft gegenüber dem Consiglio.
§2 - Änderung des gültigen Gesetzestextes
(1) Das Gesetz zur Vertretung des Unionsbezirks Herót im Unionsrat wird umbenannt in "Gesetz zur Vertretung der Unionsrepublik Heroth im Unionsrat".
(2) Folgende Wortersetzungen werden vorgenommen:
a) In Paragraph 1 des Gesetzes zur Vertretung der Unionsrepublik Heroth im Unionsrat wird "Unionsbezirk Herót" durch "Unionsrepublik Heroth", sowie "Consiglio" durch "Abgeordnetenhaus" ersetzt.
b) In Paragraph 2 (2) wird "Consiglio di Herót" durch "Abgeordnetenhaus" ersetzt.
c) In Paragraph 3 wird "Consiglio" durch "Abgeordnetenhaus" ersetzt.
d) In Paragraph 4 wird das Wort "Heróts" durch "Heroths" ersetzt.
(3) Paragraph 5 des Gesetzes zur Vertretung der Unionsrepublik Heroth im Unionsrat wird wie folgt neu gefasst:
"§5 Rechenschaft und Offenlegung
(1) Der Vertreter Heroths teilt dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses bei Amtsantritt seine Verpflichtungen gegenüber Dritten und private Interessen mit und informiert diesen über Änderungen.
(2) Verpflichtungen gegenüber Dritten und private Interessen im Sinne von Absatz 1 sind
generell entgeltliche Tätigkeiten, die mit mehr als 100 Bramer pro Monat entlohnt werden,
Tätigkeiten in Vorstand, Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Gremium einer öffentlichen Institution, eines Vereins, eines Verbandes oder eines privatwirtschaftlichen Unternehmens,
selbstständige gewerbliche Tätigkeiten,
Besitz von Anteilen an privatwirtschaftlichen Unternehmen, sofern diese in der Summe 1000 Bramer übersteigen,
Beratungs- und Vertretungstägigkeiten, auch im Rahmen einer Angestelltentätigkeit.
(3) Auf Anfrage muss der Vertreter gegenüber dem Abgeordnetenhaus über seine Aktivitäten im Unionsrat umfassend Auskunft geben."
§3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Ja/Si
Nein/No
Enthaltung/Astensione
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