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Strafbefehl Chance und Erleichterung für unsere Justiz
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 21:43
von Hajo Poppinga
"Strafbefehl Chance und Erleichterung für unsere Justiz"
Manuri / Funnix - Heute stellte die Vaterländische Fraktion im Unionsparlament ihren Antrag zur Einführung des Strafbefehls im Justizwesen vor. "Der Strafbefehl ist ein schriftliches Verfahren zur vereinfachten Bewältigung von Kleinst- und Kleinkriminalität", erläutert Konrad Grimm (VU). "Auf diese Weise entlasten wir Unionsanwaltschaft und Gerichte, erhalten den Beteiligten aber durch angepaßte Schutzmechanismen alle Rechte", so Grimm weiter.
Der Antrag der Vaterländischen Fraktion sieht vor, daß die Unionsanwaltschaft einen Strafbefehl bei Gericht beantragt. Im Strafbefehl wird dabei die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat geschildert, eine rechtliche Einschätzung durch die Unionsanwaltschaft vorgenommen und auf die relevanten Rechtsnormen verwiesen sowie eine bestimmte Strafe vorgeschlagen. Das Gericht kann dem Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls folgen, wenn es von der Schuld des Täters überzeugt ist und die rechtliche Bewertung der Tat teilt.
Erläßt das Gericht einen solchen Strafbefehl, so hat der Beschuldigte 14 Tage Zeit um Widerspruch dagegen einzulegen. Wird Widerspruch eingelegt, so wird wie bisher die Hauptverhandlung eröffnet und ein "normales" Gerichtsverfahren eingeleitet. Legt der Beschuldigte jedoch keinen Widerspruch ein, so wird der Strafbefehl zu einem rechtskräftigen Urteil.
"Gerade in Fällen in denen sich ein Beschuldigter ohnehin schuldig bekennt oder die Beweislage mehr als eindeutig ist, hoffen wir so zu einer Entlastung unserer Justiz beizutragen", begründet Hajo Poppinga (VU) den Antrag der Fraktion. "Letztendlich ist niemand schlechter gestellt, fühlt man sich schlecht behandelt, legt man schlicht Widerspruch ein und eine ganz normale Hauptverhandlung wird eröffnet", so Poppinga abschließend.
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 21:57
von William C. Ashcraft
Ich kann diesen Entwurf nur begrüßen. Die Einführung des Strafbefehls ist längst überfällig und stellt ein wirksames Mittel der Entlastung der Strafjustiz dar.
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 22:09
von Lucia Belaiuto
Na, hoffentlich wird auch wirklich jeder Einspruch bearbeitet.
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 22:11
von Hajo Poppinga
Zweifeln Sie an der Unabhängigkeit und Integrität unserer Rechtspflege?
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 22:13
von Montgomery Scott
Diese Initative muss man sehr kritisch betrachten. Ich werde das im Unionsparlament zur Sprache bringen.
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 22:14
von Hajo Poppinga
Original von Montgomery Scott
Diese Initative muss man sehr kritisch betrachten. Ich werde das im Unionsparlament zur Sprache bringen.
...weil?
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 22:16
von William C. Ashcraft
Original von Lucia Belaiuto
Na, hoffentlich wird auch wirklich jeder Einspruch bearbeitet.
Dessen können Sie versichert sein, Signora.
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 22:20
von Montgomery Scott
Original von Hajo Poppinga
...weil?
...die Debatte dort besser aufgehoben ist als hier

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 22:22
von Bodo von Kurzschluss
Und dort nicht jeder seinen Senf dazu geben darf, nicht wahr?

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 22:31
von Kreittmayr
Auch ich persönlich bin skeptisch, ob ordentlich Aburteilung nach rechtstaatlichen Kriterien noch gewährleistet wird, wenn man eine solche Methode einführt, zumal nicht jeder Bürger das nötige juristische Fachwissen hat, um gegen ihn ergangene Strafbefehle auch auf ihre Berechtigtheit in prüfen zu können.
Ich möchte dabei nicht einmal unseren ehrenwerten Richtern etwas schlechtes unterstellen. Es genügt meines Erachtens schon zu sagen, dass gerichtliche Verfahren gerade zu dem Zweck konzipiert wurden, menschliche Irrtümer oder einseitig gelagerte Beweislasten auszubalancieren, um somit einen objektiven Blick auf den Sachverhalt zu ermöglichen.
Ich habe die Befürchtung, dass bei der Einführung von Strafbefehlen letztlich solche Befehle vor allem deshalb ergehen werden, weil dem Gericht lediglich der möglicherweise einseitige Blickwinkel der Unionsanwaltschaft vorliegt. Solche Befehle würden dann ohnedies angefochten werden, wodurch es zu einem ordentlichen Verfahren käme. Der Effekt wäre somit nicht, dass man die Richter entlastet und Arbeit gespart hätte, sondern lediglich, dass man die Menge an Bürokratie, welche die Bürger, aber auch die Richter, zu bewältigen haben, erhöht hätte.